Ware nicht angekommen, wie angehen?
Die Sache zieht sich bei mir mittlerweile schon etwas länger hin. Ich habe jemandem über ein Forum eine Kleinigkeit im Wert von etwa 70€ verkauft, das Geld wurde recht zügig überwiesen und ich habe den Artikel wie gewohnt als Päckchen versendet. Ob versichert oder nicht, das wurde nie abgemacht, in den vielen Jahren, in denen ich mittlerweile Sachen über's Internet - und auch ohne ebay - verkaufe, ist nie etwas verloren gegangen. Nach einigen Wochen schrieb mich der Käufer dann an, dass er die Ware nicht erhalten hat. Aufgrund der Tatsache, dass er Neumitglied war und sich offensichtlich extra für mein Angebot angemeldet hat, ging ich erst davon aus, dass er mir den Kaufbetrag wieder abknöpfen will. Daraufhin habe ich dann einen Nachforschungsantrag bei DHL beantragt, der nach weiteren 4 Wochen ohne Erfolg beantwortet wurde. Das Päckchen schien also verschwunden. All das habe ich dem Verkäufer mitgeteilt und seitdem gab es keine Antwort. Er hat kurz darauf noch einmal nach diesem Artikel gesucht, was andeutet, dass tatsächlich nichts angekommen ist.
Wie geht man sowas nun an? Ich habe gelesen, dass ich mit der Abgabe des Päckchens an das örtliche Postamt meine Pflicht als Verkäufer erfüllt habe und ab da der Käufer das Risiko trägt. Versand-/Kaufbeleg etc. habe ich natürlich aufbewahrt. Ihm nachweisen, dass er den Artikel doch erhalten hat kann ich nicht. Lass' ich das nun ruhen oder habe ich weiteres zu befürchten? Vielleicht hat ja jemand mehr Erfahrung mit dem Verkauf von solchen Dingen und hat ähnliches erlebt; als Käufer oder Verkäufer.
Wie du selbst schon angesprochen hast, hast du deiner Pflicht genüge getan und kannst dies sogar nachweisen. Das Risiko bei Privatgeschäften trägt tatsächlich der Käufer, was ebay hier z. B. schön zusammenfasst incl. Angabe des passenden Paragraphen des BGB. Ich würde den Beleg noch eine Weile gut an die Seite legen, aber erst einmal nichts mehr tun.
Beleg und Nachforschungsschreiben habe ich abgeheftet und griffbereit. Ich weiß auch nicht, was ich nun noch weiteres tun könnte, um mich dahingend abzusichern. Mehr kann ich glaube ich auch nicht tun.
Magst du mir den Link zur besagten Textstelle zeigen? Den hast du anscheinend wohl vergessen beizufügen. Ich denke, das wird meine Frage beantworten.
Ich bin auch der Meinung, dass du deine Pflicht getan hast und erst mal nichts an der ganzen Sachlage ändern kannst. Wenn es sich dabei nicht um ein versichertes Päckchen handelt, kann man den Verbleib eben kaum noch nachvollziehen, weil eben keine Sendungsnummer vorhanden ist. Da du zudem auch den Beleg und auch das Schreiben zum Nachforschungsantrag aufgehoben hast, kann man dir daraus schon mal keinen Strick drehen, wie man so schön sagst. Du hast nichts falsch gemacht und kannst es auch noch beweisen, also bist du echt aus dem Schneider. Klar ist es immer schade und auch ärgerlich, wenn eine Sendung verloren geht, aber du kannst dafür ja auch nichts.
Das ist guter Rat teuer. Es dürfte hier wirklich darauf ankommen, was ihr schriftlich vereinbart habt. DHL wird davon ausgehen, dass der Versender haftet. Da du den Nachweis darüber erbringen kannst, dass du die Ware abgeschickt hast, kann der Käufer auch nicht behaupten, nicht bedient worden zu sein. Ich denke im ungünstigsten Fall hätte der Käufer zeitnah seinen Betrag zurückfordern können. Wenn die Angelegenheit aber schon eine Weile zurückliegt, sind bestimmt schon Fristen für Forderungen verstrichen.
Im Grunde war gar nichts vereinbart. Er hat weder gewünscht über Hermes zu versenden, noch das Ganze versichert zu verschicken. Bei 70€ Warenwert halte ich versicherten Versand auch nicht für zwingend notwendig. Es gab Zeiten, da habe ich Ware im Wert von etwa 180€ als Maxibrief versendet und es ist prima angekommen. Das war Ruckblickend ein wenig leichtsinnig, aber in meinem ganzen Leben ist es tatsächlich nur ein Mal passiert, dass etwas verloren gegangen ist.
Ich würde an deiner Stelle persönlich zu einer DHL-Stelle gehen ( am besten die, wo du das Päckchen abgegeben hast ) und dort noch einmal nachfragen. In der Regel ist es so, wenn tatsächlich kein Päckchen angekommen ist, dann müsste DHL das Päckchen bzw. den Wert ersetzen. Kontrollieren können die das Über deine Unterlagen/Belege. Die werden diese elektronisch registrieren und schauen, bis wohin das Päckchen gekommen ist. Sollte jedoch das Päckchen an der letzten Stelle trotzdem rausgekommen sein, also dem Käufer, dann stehen die Chancen nicht so gut, das Geld bei der DHL zurückzukriegen. Sollte das Päckchen an einer Zwischenstelle hängen geblieben sein, dann solltest du dein Geld zurückkriegen. Jedenfalls war das bei mir so. Als Grund wurde bei mir angegeben , dass öfters die Angestellten mit bestimmten Geräten die Päckchen durchlasern und sich das Päckchen einfach mitnehmen. Dafür kann sowohl Versendern , als auch der Empfänger nichts für, sodass es eben ein Schadensersatz geben wird.
Alternativ kannst du doch die Unterlagen und Belege ihm schicken und somit nachweisen, dass du das Päckchen verschickt hast. Und wie du schon richtig sagtest, hast du damit deine Pflicht als Versender/Verkäufer getan, der Käufer/Empfänger hat auf seine Möglichkeit, den Artikel zu versichern, verzichtet. Doch eine Frage: War denn der verkauf rechtsgültig, also mit einer Art Vertrag abgeschlossen? Oder wurden die Bankleitzahlen etc. einfach nur ausgetauscht? Wenn das der Fall sein sollte, dann wäre das hier ein nicht gültiger Vertrag, sodass der Käufer haftet.
Da das über ein Forum lief, gab es nur den Austausch per Nachrichtensystem und eine Bestätigung über den Verkauf im entsprechenden Thread. Einen tatsächlich bindenden Kaufvertrag gab es also nicht, habe das auch ehrlich gesagt nie in einem privaten Forum erlebt.
Den Käufer habe ich über die Ergebnisse des Nachforschungsschreibens informiert. Seitdem kam keine Antwort. Meinst du denn, dass man den Betrag auch zurückerstatten würde, wenn es sich um ein Päckchen und kein Paket handelt? Kann mir kaum vorstellen, dass sich die Post bzw. DHL diese Mühe macht. Sonst wäre ja etwas im Nachforschungsantrag rumgekommen, daher gehe ich davon aus, dass der Käufer nicht ganz die Wahrheit gesagt hat(nach dem Kauf war er auch nie wieder im Forum aktiv).
Also ein Päckchen ist nicht versichert und demnach kann auch der Betrag bzw. der Wert des Gegenstandes nicht erstattet werden von DHL. Ich würde sogar bei 50 € schon versichert versenden und kann demnach nicht verstehen, wieso du nicht gleich die Ware versichert versendet hast, denn bei Hermes kostet ein versicherter Versand dasselbe wie bei DHL das Päckchen.
Ich habe leider früher sehr oft negative Erfahrungen mit DHL machen müssen und musste feststellen, das ich DHL keinesfalls mehr nutzen werde. Ein Nachforschungsantrag kommt in den häufigsten Fällen mit keinem Ergebnis zurück, sodass man am Ende genauso doof da steht wie am Anfang. Ich versende lieber meine Ware per Hermes versichert. So kann hinterher kein Käufer kommen und sagen, er habe seine Ware nicht bekommen, denn so kann man nachforschen.
Jedoch ist auch per "Nachricht" ein Kaufvertrag zustande gekommen. Was hast du denn als Versandkosten angegeben? Wurde dazu nichts geschrieben?! Ob versichert oder unversichert?
Zum Versand wurden keine genauen Angaben gemacht. Ich habe gesagt, dass ich das Päckchen nach Zahlungseingang zur Post bringen werde und damit war er offenbar auch einverstanden.
Die Versandkosten habe ich mit im Verkaufspreis verrechnet, welcher eben 70€ war. Damit haben wir uns auf 70€ inkl. geeinigt.
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