Ab wann darf man ausbilden?
Es gibt ja viele verschiedene Ausbildungsberufe. Bei vielen Ausbildungsberufen darf man erst einen Lehrling haben, wenn man einen Meister in seinem Fachgebiet gemacht hat. Bei vielen anderen Ausbildungen benötigt man überhaupt nichts, abgesehen von der abgeschlossenen Ausbildung, um jemand anderen in einem Beruf auszubilden oder? Ich weiß, dass man beim Mediengestalter abgesehen von der abgeschlossenen Ausbildung nichts benötigt. In welchen Berufen ist das noch so? Ich lerne momentan Fachinformatiker Anwendungsentwicklung. Teilgebiete dieser Ausbildung könnte ich jetzt schon anderen mit Leichtigkeit beibringen. Allerdings dürfte ich noch keinen Ausbilden, da ich selbst noch in der Lehre bin. Dürfte ich jemanden ausbilden, wenn ich aus gelernt habe?
Nein, nach der Ausbildung des Fachinformatikers darfst du an sich noch nicht ausbilden. Du müsstest dann zuerst die Ausbildungsbefähigung während eines vierwöchigen Lehrgangs bei der IHK erlangen. Danach darfst du erst ausbilden und dann darf der Betrieb auch diesen coolen Sticker aufkleben, dass der Betrieb ein IHK-zertifizierter Ausbildungsbetrieb ist.
Ausbilden darf man, wenn man seine Eignung als Ausbilder gemäß der AEOV (Ausbilder-Eignungsverordnung) nachgewiesen hat. Dies betrifft vor allem die Berufe, die auch eine IHK Prüfung machen müssen um anerkannt zu werden. Also auch beim Mediengestalter, muss der Ausbilder diese Eignung nachweisen und dazu in der Regel auch eine Prüfung bei der IHK ablegen. Wer diese Prüfung nicht hat, kann eigentlich auch nicht ausbilden.
Ausgenommen sind andere Nachweise, wie eben im Handwerk der Meister. Da wird davon ausgegangen, dass dieser eben auch die Eignung zum Ausbilden hat. Ich selbst habe in meinem Beruf den Fachwirt gemacht und damit hatte ich zumindest den schriftlichen Teil der Ausbilderprüfung abgedeckt. Ich musste also nur noch den praktischen machen und darf seit dem ausbilden. Allein der Kaufmann bzw. der Fachwirt ohne die zusätzliche praktische Prüfung hätten nicht gereicht. Wenn man bestanden hat, wird man auch bei der IHK als Ausbilder registriert.
Nachlesen kannst du die AEOV zum Beispiel hier. Vor Ablauf deiner eigenen Ausbildung kannst du die Prüfung natürlich nicht ablegen, da du noch nicht über alle Kenntnisse des Berufsbildes verfügst. Die Prüfungen sind gar nicht so ohne, aber auch nicht so wahnsinnig schwer.
hennessy221 hat geschrieben:Bei vielen anderen Ausbildungen benötigt man überhaupt nichts, abgesehen von der abgeschlossenen Ausbildung, um jemand anderen in einem Beruf auszubilden oder? Ich weiß, dass man beim Mediengestalter abgesehen von der abgeschlossenen Ausbildung nichts benötigt.
Lass dir von einer ausgelernten Mediengestalterin sagen: Das stimmt nicht. Man braucht wie erwähnt mindestens einen "Ausbilderschein", also muss man die Ausbildereignungsprüfung von der IHK bestanden haben. Die Verordnung dazu kürzt man übrigens AEVO ab, nicht AEOV
Ansonsten muss neben diesem Ausbilderschein auch "fachliche Eignung" vorliegen. Das heißt nicht zwangsläufig, dass haargenau der selbe Beruf gelernt worden sein muss, sondern besonders bei neueren Berufen kann es auch ein ähnlicher, älterer Beruf sein. Dazu gibt es auch ein anschauliches Beispiel auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung: klick.
Also ich weiß, dass man für alle Berufe, die bei der IHK eingetragen sind zuerst einen Ausbilderschein machen muss, bevor man diesen Beruf auch ausbilden darf. Darunter fallen bspw. die Kauffrau für Bürokommunikation oder die Einzelhandelskauffrau. Ich denke, für den Mediengestalter braucht man sicher auch. Es muss also immer mindestens ein ausgebildeter Ausbilder im Betrieb sein. Dieser muss aber nicht alles selbst ausbilden, sondern kann den Lehrling auch von einer geeigneten Fachkraft in den speziellen Teilbereichen ausbilden lassen.
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