Arbeitslos - nebenberuflich selbstständige Tätigkeit möglich

vom 20.11.2011, 23:16 Uhr

Zurzeit beziehe ich als Arbeitssuchende das Arbeitslosengeld I. Auch nach 3-monatiger Arbeitslosigkeit habe ich noch keine Anstellung gefunden. Auch die Angebote von der Arbeitsagentur haben zu nichts geführt. Nun habe ich überlegt, mich nebenberuflich selbstständig zu machen. Hauptberuflich wird das insbesondere in den Anfängen noch nicht funktionieren.

Ist das beim Bezug von Arbeitslosengeld überhaupt möglich und muss ich mit Abzügen oder gar Streichung der Leistungen rechnen? Immerhin dürfte ich ja auch einen Mini-Job nebenbei antreten, ohne dass mir gleich der Leistungsbezug direkt vollständig gestrichen wird. Wer hat diesbezügliche Erfahrungen?

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» hiphop » Beiträge: 116 » Talkpoints: 40,46 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Als Arbeitslose hast Du die Möglichkeit, Dich nebenberuflich selbstständig zu machen. Jedoch solltest Du alle Schritte vorab mit Deinem zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit mal durchgehen und besprechen. Denn eine Anmeldung Deiner Tätigkeit ist in jedem Fall erforderlich. Zudem fördert die Arbeitsagentur Arbeitslose in den Weg der Selbstständigkeit auch, sodass Du eventuell den Gründungszuschuss beantragen könntest. Dieser kann Dir über die ersten Monate helfen, denn in dieser Zeit erhältst Du den Gründungszuschuss und Extrageld für die soziale Absicherung wie die Krankenkasse.

Sollte das nicht infrage kommen, musst du auf jeden Fall darauf achten, die Stellenangebote der Arbeitsagentur der Selbstständigkeit vorzuziehen, zumindest sollte Dein Berater nichts Gegenteiliges erfahren. Mit Abzügen musst Du erst ab dem Erreichen einer Einkommensgrenze rechnen.

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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