Tier mit Schutzvertrag abgegeben. Was kann man machen?
A hat vor einigen Wochen angefangen Tiere in Not (Meerschweinchen) aufzunehmen, sie hochzupeppeln und sie dann wieder in gute Hände zu vermitteln. Sie arbeitet mit keinem Verein zusammen. Sie gibt ihre Tiere aber nur mit einer Vorkontrolle ab und schaut sich das neue Zuhause erst einmal an. Wenn die neuen Besitzer dann auch glaubhaft versichern und auch zeigen, wo die Tiere untergebracht werden und dass sie auch in artgerechte Haltung kommen, bringt sie die Tiere persönlich auch in das neue zu hause.
Sie vermittelt die Tiere nur mit einem Schutzvertrag. In dem Schutzvertrag steht, dass sie die Tiere auch besuchen kann und eine Nachkontrolle machen kann, die auch unangemeldet sein kann. Bei einem neuen Tierbesitzer kann sie aber nicht mal jemanden telefonisch erreichen. Wenn sie dort hin fährt, macht keiner die Tür auf und man hört aber, dass jemand zu hause ist. Von Nachbarn haben sie erfahren, dass die Meerschweinchen wohl im eigenen Kot liegen und nicht gut gehalten werden. Sie möchte die Tiere nun dort rausholen. Denn auch das ist im Schutzvertrag geregelt.
A ist nun zu einer anderen Notfallstation gefahren und hat sich erkundigt, was sie machen kann und ihr wurde der Wind aus den Segeln genommen. Sie kann nicht einfach hingehen und die Tiere wieder dort rausholen. Der Schutzvertrag ist also nicht mal das Papier wert, wo er drauf steht. Man kann nichts machen, außer das Veterinäramt einzuschalten. Das hat sie nun gemacht und es kommt keiner um sich die Haltung anzusehen.
Kennt einer so eine Situation? Was kann A noch machen um den Tieren zu helfen. Kann es denn sein, dass man wirklich mit diesem Schutzvertrag nichts machen kann? Dieser Vertrag muss doch irgendeine Bindung für beide Parteien haben. Würde A mit einem Rechtsanwalt was erreichen können? A hat keine Rechtsschutzversicherung und möchte ungern viel Geld ausgeben, wenn es kein Erfolg hat. Wie würdet ihr reagieren?
Diese Schutzverträge sind nach meinem Kenntnisstand wirklich das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben worden sind. Mir sind mehrere ähnliche Fälle bekannt und dort wurde auch von einem Rechtsanwalt bestätigt, dass die betreffende Person rechtlich keine Handhabe hat, auf Herausgabe des Tieres zu pochen oder gar zu klagen. Dies hängt damit zusammen, dass dieser Vertrag nicht auf Paragraphen fußt, sondern eigentlich nur der Abschreckung von Tierquälern oder eben von Leuten dienen soll, die sich mal eben nebenbei ein Tier holen und sich dann kaum darum kümmern.
Wie man am Beispiel deiner Freundin sieht, kommt man mit der Forderung nach Erfüllung hier nicht weit. Wenn sie allerdings mit den Nachbarn darüber redet und dies entsprechend kundtut, kann es sogar passieren, dass sie vom Tierhalter dafür belangt wird (üble Nachrede oder Verleumdung fiele mir hier ein als Tatbestand), dass sie in der Nachbarschaft Informationen über ihn sammelt. Auch ihr Lauschen an der Tür kann ihr in diesem Zusammenhang negativ ausgelegt werden. Und nebenbei bemerkt erzählen Nachbarn viel, wenn der Tag lang ist, und sind nicht unbedingt eine vertrauenswürdige Informationsquelle.
Leider wird deine Freundin, wenn sie mit Geld nicht übermäßig gesegnet ist, was ja, wie du schreibst, der Fall ist, nichts erreichen können. Ein Anwalt für die Herausgabe eines Meerschweinches einzuschalten ist zwar rührend, aber vollkommen unangemessen. Man überlege nur die Kosten eines Meerschweinchens im Vergleich zu den Kosten für einen derartigen Prozess! Sie würde vermutlich schon mehrere hundert Euro loswerden, bevor sich ernsthaft etwas rühren würde, wenn so eine Klage überhaupt zugelassen werden würde.
Deine Freundin könnte sich einem gemeinnützigen Meerschweinchenschutzverein anschliessen, dann hätte sie im Falle eines Falles wenigstens einen gemeinnützigen Überbau im Rücken und die Gefahr, dass hier eben eine gutmütige Tierfreundin privat über's Ohr gehauen wird, wäre etwas geringer, und sie hätte noch Rückhalt durch die Vereinskameraden. Ein überregionaler Verein ist beispielsweise http://www.notmeerschweinchen.de.
Diamante hat geschrieben:Kann es denn sein, dass man wirklich mit diesem Schutzvertrag nichts machen kann? Dieser Vertrag muss doch irgendeine Bindung für beide Parteien haben.
Wenn eine Schutzgebühr erhoben worden ist, ist es maximal ein Kaufvertrag das ein solcher Schutzvertrag wert ist aber mehr auch nicht. Es ist zwar schön beschrieben, dass man die Tiere wieder zurück holen kann und auch mit den Kontrollbesuchen, aber es ist niemand verpflichtet zu öffnen oder auch die Tiere freiwillig auf dieser Vertragsbasis heraus zu geben. Traurig, ist aber so.
Die Möglichkeit die noch besteht, dass man wirklich den Weg über den Anwalt und einen Prozess geht aber selbst dort ist es zum einen kostenintensiv und man würde vermutlich auch noch verlieren und auf den Kosten sitzen bleiben. Jedoch könnte man damit ein Verbot für die weitere Tierhaltung erwirken, was dann auch zur Folge hätte das die bereits vorhandenen Tiere abzugeben sind und man diese über Umwege wieder bekommt.
Das was Person A effektiv machen kann, ist sich an das zuständige Veterinäramt wenden das ganze dort anzuzeigen aber selbst von dort aus ist es schwierig einzugreifen und etwas auszurichten zudem ich selten erlebt habe, dass sich jemand aufgrund einer Meldung die Mühe macht einmal nach zu sehen erst wenn sich die Meldungen häufen über einen Tierhalter, dann greifen sie ein. Selbst die Mitgliedschaft in einem solchen Verein der von meinem Vorposter genannt wurde, mag sich zwar gut anhören aber auch diese werden oft genug übers Ohr gehauen mit der gleichen Vertragslage und diese können dagegen auch nichts machen.
Diese Schutzverträge sind wirklich nichts wert. Sie werden meistens nur gemacht damit man meint auf der sicheren Seite zu sein. Da sich viele Tierbesitzer nicht mit den Gesetzen auskennt.
Oft kommen diese Schutzverträge beim Pferdekauf vor, das Tiere zum Beispiel nicht einfach weiterverkauft werden dürfen, sondern erst mit dem Vorbesitzer darüber gesprochen werden muß. Aber das ist eigentlich rein eine Absicherung, damit der Vorbesitzer wohl kein schlechtes Gewissen hat.
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