"Sozialstunden" - Disziplinarmaßnahme in Schule?

vom 18.11.2011, 14:33 Uhr

A ist 14 Jahre alt, männlich und ist ein Rabauke. A fällt immer wieder dadurch auf, dass er den Unterricht stört und auch zu den Mitschülern nicht immer nett ist. Nach einer Klassenkonferenz wurde nun vom Direktor und dem Klassenlehrer beschlossen, dass A "Sozialstunden" in der Schule macht und morgens vor der Schule bis zum Frühjahr dem Hausmeister beim Schneeschaufeln helfen muss und nachmittags nach der Schule mit dem Hausmeister den Schulhof reinigen muss und dem Hausmeister auch so zur Hand gehen muss. Dies soll täglich mindestens 2 Stunden sein und bis zum Ende März gehen.

Dies haben die Eltern heute schriftlich von der Schule bekommen. Sicher ist es nicht schlecht, wenn auch ein wenig Disziplin beigebracht wird. Aber darf die Schule derartige "Sozialstunden" vergeben? Immerhin handelt es sich hier um mehr als 80 "Sozialstunden", die dem Kind aufgebrummt werden. Da ist ein Gericht noch humaner. Sollten die Eltern dagegen angehen? Wie würdet ihr reagieren? Der Junge ist nicht einfach. Aber er ist kein Verbrecher. Er ist zwar nicht immer nett, hat aber eher ein großes Mundwerk als dass er handgreiflich wird.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Es kommt darauf an, wie viele Konferenzen der Junge schon durch sein Verhalten erwirkt hat. Wenn mit einem Schüler ein dauerhaftes Problem vorliegt, wird jedes mal eine Konferenz abgehalten, in dem die Lehrer sich beraten, was man tun kann. Wenn immer wegen des gleichen Schülers solche Konferenzen abgehalten werden, dann wird das zu einem dauerhaften Ärgernis. Also lässt man sich etwas einfallen.

Na klar, kann man den Schüler durch gute allgemeinnützige Taten strafen. Vielleicht hat man es vorher schon mit anderen kleinen Strafen und Verwarnungen versucht, was aber nicht ausgereicht hat. Wahrscheinlich will man damit erreichen, dass endgültig Ruhe einkehrt. Dafür muss der Schüler auch nicht handgreiflich geworden sein. Es reicht aus, wenn er mobbt oder auf irgendeine andere Weise dauerhaft den Frieden in der Schule stört.

Ich kenne das in der Schule meiner Tochter, dort ist auch eine Schülerin, die hat jede Woche ihre eigene Konferenz. Die Schüler sind mit kleinen Strafen oder Rügen irgendwann abgehärtet und sind es gewohnt mal putzen zu müssen oder ähnlichen. Sie lassen sich davon nicht mehr abschrecken. Also muss man sich höhere Strafen einfallen lassen.

Wer weiß, vielleicht hilft es sogar dem Jungen in seinem Reifeprozess. Er hat jetzt eine Aufgabe und wird gebraucht. Er ist jetzt für etwas verantwortlich und "zu etwas nutze". Das soll schon einigen Schülern beim erwachsen werden geholfen.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


@Friedmann: Es ist die erste Konferenz, die auch nur deswegen ist, weil sich 2 Eltern aufgeregt haben, dass der Junge sich nicht diszipliniert genug ihren Töchtern gegenüber verhält. Die Eltern dieser Mädels sponsern wohl einiges bei der Schule. Ich frage mich ja nur, ob mehr als 80 Stunden Arbeitsstrafe wirklich angebracht sind, wenn man sieht, wie eine Jugendstrafe vor Gericht aussieht, wenn wirklich jugendliche Verbrecher dort stehen und verurteilt werden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ob die Strafe wirklich angebracht ist, wird dir hier niemand sagen können. Es war, von uns niemand dabei. Es kommt drauf an, was konkret vorgefallen ist und wegen einiger Schimpferein oder einiger Unwörter bekommt ein Schüler keine Konferenz. Also muss der Schüler schon länger aufgefallen sein, oder es ist irgendetwas vorgefallen, was dies begründet. Ärger zwischen Mädchen und Jungen sind in diesem Alter ein heikles Thema.

Natürlich können sich die Eltern bei der Schulleitung beschweren. Es kommt auf die Argumente an. Nur wissen leider viele Eltern nicht, was wirklich in der Schule los ist. Man kann sich auch an das Schulamt oder an das Kultusministerium wenden, wenn man die richtigen Argumente hat. Es kann auch sein, das die Schule aus Erfahrungswerten so harte Bandagen fährt.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Diamante hat geschrieben:A fällt immer wieder dadurch auf, dass er den Unterricht stört und auch zu den Mitschülern nicht immer nett ist.

Das sind dann schon zwei Punkte, die aber nicht miteinander zu tun haben, die hier vermischt werden. Das er im Unterricht stört, ist sicher ein (vielleicht massives) Disziplinproblem. Störend bzw. beängstigend, wenn es sich hier um sich wiederholende Vorfälle handelt. Das er hingegen nicht "nett" ist, ist kein Umstand, den es zu erwähnen gilt. Es gibt keine Pflicht "nett" zu sein und er muss die Klassenkameraden weder grüßen noch ihnen bei irgendwas helfen. Das mag eine Charakterschwäche sein, welche die Ausbildung der sog. Soft-Skills negativ beeinträchtigt, aber kein Makel wie der, im Unterricht zu stören. Anders natürlich wenn das "nicht nett" bloss eine Umschreibung bzw. Verharmlosung von praktisch schwer-kriminellen Zügen ist, indem er andere Schülerinnen und Schüler beraubt, ihnen Gewalt androht oder beim Mobbing eine führende Position einnimmt. Aber das wäre ja nicht mit "nicht nett" umschrieben.

Diamante hat geschrieben:Nach einer Klassenkonferenz wurde nun vom Direktor und dem Klassenlehrer beschlossen, dass A "Sozialstunden" in der Schule macht und morgens vor der Schule bis zum Frühjahr dem Hausmeister beim Schneeschaufeln helfen muss und nachmittags nach der Schule mit dem Hausmeister den Schulhof reinigen muss und dem Hausmeister auch so zur Hand gehen muss. Dies soll täglich mindestens 2 Stunden sein und bis zum Ende März gehen.

OK, offensichtlich handelt es sich tatsächlich um einen gemeingefährlichen Rabauken, der sich auch trotz konventionellen Strafen bislang von seinem Tun nicht hat abbringen lassen. So jedenfalls muss es gedeutet werden, nachdem hier der Direktor und der Klassenlehrer diese doch drastische Maßnahme beschlossen haben. Es ist nämlich wirklich recht viel verlangt, insbesondere bei Tätigkeiten VOR Schulbeginn. Bei so was muss, um den Erfolg irgendwie erwarten zu können, das Elternhaus eingebunden sein. Schließlich sind es die Eltern, die einen noch so coolen Rabauken Morgens wecken sollten. Und sofern vor Schulbeginn irgendwas gemacht werden soll, so muss der betreffende Junge wohl mindestens 30 Minuten früher da sein (wenn nicht sogar noch eher). Da muss dann das Elternhaus unterstützend mitwirken. Ansonsten gäbe es keine weitere Handhabe. Was sollte der Hausmeister auch tun, wenn seine "Hilfe" am Morgen nicht erscheint?

Diamante hat geschrieben:Aber darf die Schule derartige "Sozialstunden" vergeben?

Ein "Nachsitzen" ist ja letztlich auch eine Disziplinierungsmaßnahme. Und ich kenne es eben auch, dass zur Strafe gerne Schülerinnen und Schüler z.B. den Pausenhof von Müll befreien mussten. Aber hier ist tatsächlich der kritische Punkt der, dass das Kind doch vor Schulbeginn zur Arbeit aufgefordert werden soll. Und hier glaube ich, dass eine gewisse Grenze überschritten wurde - die aber nur durch die Eltern überschritten werden kann. Wenn die Eltern die Aktion befürworten und unterstützen, dann wird der Junge zumindest da sein.

Diamante hat geschrieben:Da ist ein Gericht noch humaner.

Das kommt wohl sehr auf die Straftat an, die das Kind ausgeführt hat. Hier wissen wir ja nicht, was unter "nicht nett" konkret verstanden wurde. Für das Stören allein jedenfalls wird es nicht sein!

Diamante hat geschrieben:Sollten die Eltern dagegen angehen?

Die haben ja offenbar schon unter Beweis gestellt, dass sie der Lage nicht mehr Herr werden. Jedenfalls dann, wenn die Schule bzw. der Lehrer die Eltern darüber informiert hat, dass der Sohn sich praktisch unsozial verhält und Auffälligkeiten zeigt, die nicht erlauben, dass der Unterricht mit ihm unter normalen Umständen fortzuführen ist. Wieso sollten die Eltern in so einem Fall dagegen sein?

Wenn sie was dagegen haben, dann wird die Maßnahme nicht greifen und der Junge muss keine Sanktionen fürchten. Jedenfalls nicht welche die daraus erwachsen, dass er der Bestrafung durch die Schule fern bleibt. Aber er sollte sich im Klaren darüber sein, dass die Schule durchaus auch Möglichkeiten hat, ihn eben auf eine andere Schule zu schicken, was sich sichern nicht ausschließlich positiv bemerkbar machen dürfte.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich würde einfach mal nicht vom Verhalten eine Kleinkriminellen ausgehen. Andauernde Beleidungen, mobbende Herabwürdigungen der Mitschüler sind "nicht immer nett". "Nett sein" ist keine Pflicht. Das Stören des Unterichtes beieinflußt aber schon das Lernklima und ist einer Strafe würdig. Es kommt hier wirklich darauf an, was konkret passiert ist. Wie ich schrieb, wissen die Eltern zu Hause oft nur die halbe Wahrheit.

Die Eltern sind durch solche Sanktionen natürlich mitgetraft, denn wahrscheinlich müssen sie früher aufstehen, um den Knaben zur Schule zu schicken. Mag sein, dass die Schule ganz bewusst so entschieden hat.

Ich persönlich denke aber, das nach dieser Sanktion keine weitere Aktion des Jungen kommen wird. Denn jeden Morgen, den er früher los, muss, erinnert er sich an die Strafe. Und das glaube ich schon, dass es den härtesten Burschen mächtig ärgert, wenn er über so einen langen Zeitraum da durch muss. Wenn er es durchhält, kann man ihm auch Respekt zugute halten und dann sollte man wirklich die Angelegenheit als wieder gut gemacht betrachten.

Ein weitere Sanktion, wie das versetzen auf eine andere Schule kommt wohl nicht in Betracht. Ich weiß, dass solche Anträge regelmäßig abgeschmettert werden. Wenn eine Schule beantragt, den Schüler in eine andere Schule zu versetzen, dann geht so ein Antrag über viele Tische. Spätestens im Kultusministerium wird der Antrag meistens abgelehnt. Da muss schon richtig viel passieren, bis ein Schüler von der Schule fliegt. So einfach ist das nicht.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich habe eben noch einmal mit der Mutter von A telefoniert. Sie hat letzten Monat ein Gespräch mit dem Klassenlehrer gehabt, weil A wohl ständig Hausaufgaben "vergisst" und die dann im Schulhof vor dem Unterricht nachholt oder eben gar nicht vorlegt. Außerdem streitet er sich oft mit Mitschülern und das wohl auch lautstark. Handgreiflich wird er nicht. Aber er stört eben auch den Unterricht. Die Mutter meinte, dass es wohl auch keine richtige Klassenkonferenz war. Es war nur der Direktor und der Klassenlehrer und der Junge dabei. Bei einer Klassenkonferenz muss ja auch der Elternrat und die Eltern dabei sein, oder?

Bei dieser "Konferenz" wurden dann diese Disziplinarmaßnahmen beschlossen. Mir geht es jetzt auch nicht darum, ob der Junge A irgendwelche Strafen annehmen muss. Mir geht es darum, ob man A so eine Strafe geben darf. Ob die Schule wirklich dazu berechtigt ist einem Schüler wie A so eine Art "Sozialstunden" aufbrummen darf und diesen als billige Arbeitskraft nutzen darf. Denn bei 80 Sozialstunden muss eigentlich wirklich mehr vorgefallen sein. Bis auf dass, was mit der Mutter besprochen wurde ist aber nichts gewesen.

Der Junge muss sich, was seine Leistungen betrifft wirklich zusammenreißen. Das sieht er mittlerweile auch ein. aber wie soll ein Kind wie A nun im Unterricht besser werden, wenn er im Winter für das Schnee schaufeln früher in der Schule sein muss und am Nachmittag noch mal hinkommen muss um den Schulhof zu säubern. Das darf er nämlich nicht sofort nach der Schule machen, weil dann der Hausmeister Mittagspause hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Bei so einer Konferenz reicht es, wenn der entsprechende Lehrer, die Direktion und der Schüler dabei ist. Die Eltern der anderen Schüler werden dann nicht hinzugezogen, denn die Sache soll ja erst einmal im "verborgenen" geklärt werden. Dies dient auch dem Schutz des Schülers. In manchen Konferenzen,werden auch die Eltern des betroffenen Schüler hinzugezogen.

Wie hier schon geschrieben wurde, können die Eltern des Schülers natürlich Beschwerde einlegen. Aber ob die Strafe erfolgen darf, kann nur jemand klären, der sich mit Rechtsdingen auskennt.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:
Diamante hat geschrieben:A fällt immer wieder dadurch auf, dass er den Unterricht stört und auch zu den Mitschülern nicht immer nett ist.

Das sind dann schon zwei Punkte, die aber nicht miteinander zu tun haben, die hier vermischt werden. Das er im Unterricht stört, ist sicher ein (vielleicht massives) Disziplinproblem. Störend bzw. beängstigend, wenn es sich hier um sich wiederholende Vorfälle handelt. Das er hingegen nicht "nett" ist, ist kein Umstand, den es zu erwähnen gilt. Es gibt keine Pflicht "nett" zu sein und er muss die Klassenkameraden weder grüßen noch ihnen bei irgendwas helfen. Das mag eine Charakterschwäche sein, welche die Ausbildung der sog. Soft-Skills negativ beeinträchtigt, aber kein Makel wie der, im Unterricht zu stören.

Ich kenne das Problem so ähnlich von meinem Sohn beziehungsweise dessen Schule. Da wird das nicht nett Sein in der Note Sozialverhalten mit berücksichtigt. Ein Fakt, der mich durchaus ärgert, da Schüler, die im Unterricht stören, genauso gut oder schlecht bewertet werden wie Schüler, die auf dem Pausenhof unerlaubterweise mal rennen, auch wenn sie dabei niemand behindern, ärgern oder anderes. Das ist eben nicht erlaubt und basta. Daher kann ich durchaus nachvollziehen, dass auch dieses Verhalten mit bewertet wurde auch wenn ich das nicht befürworte. Und leider kenne ich es auch, dass Mädchen grundsätzlich mit einer Unschuldsvermutung behandelt werden, die Jungen dagegen nicht. Das mag in diesem Fall durchaus nicht so sein, aber ganz ausschließen kann man das wohl nicht.

Zu der Konferenz: Ich kenne es auch so, dass eine ordentliche Klassenkonferenz in Anwesenheit der Elternvertretung statt findet. Das kann natürlich je nach Bundesland unterschiedlich sein, aber zumindest in Sachsen-Anhalt ist das nicht möglich und nur von den Lehrern getroffene Entscheidungen sind bisher immer sehr schnell wieder rückgängig gemacht worden. In dem konkreten Fall kenne ich es aus den Schulen meiner Gemeinde zusätzlich auch nur so, dass auch die Eltern des Schülers zu so einer Konferenz eingeladen werden. Ansonsten darf man das auch nicht so nennen. Merkwürdig finde ich auch, dass es zuvor nicht einmal ein Elterngespräch gab, dass die Eltern vom Verhalten ihres Sohnes in Kenntnis setzte und so auch Gegenmaßnahmen von Seiten des Elternhauses möglich machen sollte.

Klar, habe ich nichts dagegen, dass im akuten Fall auch Strafen ohne Rücksprache mit den Eltern verhängt werden. Allerdings ist die Strafe in diesem Fall ja doch ziemlich heftig und nicht nur über einen kurzen Zeitraum verhängt. Hier stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit, die könnte durchaus nicht gewahrt sein. Ebenso scheinen auch Formfehler gemacht worden zu sein, siehe Zusammensetzung der sogenannten Klassenkonferenz. An diesen beiden Punkten (Verhältnismäßigkeit aber auch Formfehler) könnten die Eltern mit einer Beschwerde ansetzen. Gut wäre es, wenn auch die Elternvertretung der Klasse mit hilft. Sicher ist nicht damit zu rechnen, dass der Junge völlig straffrei davon kommt, das wäre auch nicht richtig, aber man sollte doch zumindest fair bleiben.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich sehe in der Klassenkonferenz keinen Formfehler. Ich lebe auch in Sachsen-Anhalt. Es kommt darauf an, um welche Konferenz es geht. In diesem Fall scheint mir eine Lehrerkonferenz abgehalten wurden zu sein. Da es sich um ein Schulinternes Problem handelt. Hätte man den Elternrat mit hinzugezogen, könnte man nicht von einer objektiven Sichtweise ausgehen. Denn wir wissen nicht, inwiefern die Eltern des Elternrates mit betroffen und deswegen befangen sind. Hat der Elternrat gar nichts damit zu tun, lädt man ihn auch nicht ein. Wenn man den Elternrat hinzugezogen hätte, dann immer nur einen Vertreter und nicht den gesamten Elternrat. Man ist bestrebt, dass das Problem möglichst im "Verborgenen"zu lassen.

Ich musste mich mit dem Thema befassen, weil meine Tochter vor einem Jahr gemobbt wurde. Da wurde auch eine Konferenz abgehalten. Bei dieser Konferenz waren wir, als Eltern mit unserer Tochter, die "Täter"- Schülerin mit Eltern, der Klassenlehrer, die Direktorin und ein Lehrer als Zeuge. Mehr waren nicht dabei. Es werden nicht mehr Personen hinzugezogen, als notwendig. Zu der Konferenz hatte man den "Fall" bereits ausermittelt und Täter und Opfer konnten sich noch einmal äußern. Wir Eltern wurden eingeladen, damit wir zur Kenntnis gesetzt werden, dass überhaupt ein Problem vorliegt. Ich als Mutter war bis zum Zeitpunkt der Konferenz im Unwissen.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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