Gibt es eine Wohngeld Berechnungsformel?

vom 16.11.2011, 22:32 Uhr

Viele Menschen können Wohngeld beantragen und machen es nicht, weil sie glaube, dass sie sowieso über dem Satz liegen. Gibt es eine Art Formel, wo man selber ausrechnen kann, ob man Wohngeld bekommen kann oder nicht? Gibt es vielleicht im Internet einen Rechner? Wenn man kein Internet hat, kann man das auch einfach selber ausrechnen, ob einem Wohngeld zusteht? Wie rechnet man das aus?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Es gibt ein Gesetz mit Hilfe dessen man sein Wohngeld berechnen kann. Man sollte sich das WoGG einfach mal ganz konkret durchlesen. Dann weiß man auch, welches Einkommen angerechnet wird und welches nicht.

Es gibt auch diverse Wohngeldrechner im Internet. Bei den meisten muss man seine konkreten Daten direkt eingeben und bekommt dann auch ein verwertbaren Betrag, mit dem man dann rechnen kann. Aber man muss im Endeffekt immer bei seinem zuständigen Amt vorstellig werden, wenn es Diskussionen gibt.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Mittlerweile ist es eher so, dass man eher Anspruch auf ergänzende Leistungen hat, als auf Wohngeld. Denn der Satz liegt bei ergänzenden Leistungen oftmals höher.

Wohngeld kann man nur grob überschlagen. Der Wohngeldanspruch orientiert sich an der Zahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, der Wohnungsgröße, der Kaltmiete und ist in der Regel in Richtung der Hartz 4 Leistungen von der Höhe her anzusiedeln.

Als erstes sollte man in Erfahrung bringen, bis zu welcher Größe und zu welchem Kaltmietpreis die Kosten für die Unterkunft übernommen werden. Hier schwanken die übernommenen Kosten zwischen Wohngeldamt und Sozialämtern und Argen. Ebenfalls schwanken die übernommenen Kosten leider von Bundesland zu Bundesland, teilweise auch von Stadt zu Stadt und es kann keine allgemeingültige Auskunft gegeben werden. Was allerdings fest ist, ist in etwa die Größe der Wohnung. Einem Single stehen zum Beispiel ein Mietraum von 47 Quadratmetern zu. Allerdings nutzt das wenig, wenn die Miete über dem bewilligten Satz liegt. Es ist auch möglich das man in einer größeren Wohnung lebt, wenn die unter dem ortsüblichen Satz liegt.

Ganz grob kann man mal rechnen: Kaltmiete plus Kaltnebenkosten. Also ohne Strom und ohne Heizung. Und dann noch pro Person etwa 350 Euro dazu. Liegt das Einkommen unter dem Ergebnis, hat man in der Regel Anspruch auf Wohngeld oder auf ergänzende Leistungen. Wobei man erst mal Wohngeld beantragen muss.

Alle Wohngeldämter stellen aber eine Überschlagsberechnung aus. Um diese zu bekommen, ruft man am Besten mal bei dem zuständigen Wohngeldamt an und lässt sich sagen, welche Unterlagen benötigt werden. In der Regel sind das Personalausweis, Mietvertrag, Verdienstbescheinigung- hier reicht an sich ein Kontoauszug, auf dem Kontoauszug steht ja an sich auch die Miete drauf. Hier machen die Wohngeldämter an sich gleich eine Überschlagsberechnung. Man muss halt nur innerhalb der Sprechzeiten dort hingehen und die Unterlagen die gebraucht werden dabei haben. Deshalb rate ich dazu, sich vorher kundig zu machen, welche Unterlagen gebraucht werden, weil auch das regional unterschiedlich sein kann. Aber Achtung: Die Überschlagsberechnung ist kein Bescheid. Man weiß dann nur, was einem zustehen würde und kann dann einen Antrag auf Wohngeld mitnehmen und den ausfüllen und damit dann einen Antrag stellen. Die Überschlagsberechnung ist kostenlos.

Diese Überschlagsberechnung wird auch von den Argen und Sozialämtern gemacht. Nur muss halt bedacht werden, dass man erst mal Wohngeld beantragen muss, laut aktueller Gesetzeslage. Allerdings kann man halt so prüfen, wo die Berechtigung höher ist. Stehen einem mehr ergänzende Leistungen zu, fährt man damit zur Zeit am Besten. Das kann sich aber mit der nächsten Gesetzesänderung auch wieder ändern.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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