Auto- wozu ist eigentlich das Standlicht da?

vom 07.11.2011, 14:09 Uhr

Hier Auto- viele Glühlampen innerhalb kurzer Zeit defekt habe ich ja schon von meinem Pech über die defekten Glühlampen an meinem Auto berichtet. Mit Ausnahme des Standlichtes habe ich inzwischen auch schon alle Lampen ersetzt, hier zögere ich noch weil man zu einem Wechsel Hände wie ein Frauenarzt haben muss und ich nur schwer an die Halterungen herankomme, extra in die Werkstatt fahren will ich eigentlich auch nicht.

Beim TÜV zählte das nur als kleinerer Mangel der auf das Prüfergebnis und damit die Prüfplakette keinen Einfluss hat. Eigentlich habe ich gar nicht vor die Lampen zu wechseln weil mir auch unklar ist bei welchen Gelegenheiten man eigentlich ein Standlicht braucht. Ich wüsste jetzt auch nicht wann ich in den letzten 20 Jahren mein Standlicht angehabt hätte. Mit Licht fahre ich tagsüber nicht und wenn ich parke dann schalte ich mein Licht eigentlich aus. Auch wenn ich am Straßenrand einmal stehen bleiben sollte dann habe ich die Warnblinkleuchte an. Ich wüsste jetzt auch gar nicht ob das Standlicht überhaupt an bleibt wenn ich den Schlüssel aus der Zündung nehme um das Auto zu verlassen.

Wozu braucht man dann nun überhaupt das Standlicht? Eine gewisse Aufgabe muss es doch haben sonst könnte man auch auf den Einbau verzichten.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich kenne nur einen Nutzen des Standlichts beim Auto: wenn man an einer Stelle das Auto abstellen muss, die unübersichtlich ist oder wo es sehr dunkel ist, kann man das Standlicht anlassen, damit man schneller von anderen Autos gesehen wird. Das Standlicht verbraucht nicht so viel und so hält es auch eine Weile an. Ansonsten kenne ich auch keinen anderen Nutzen, aber dieser ist meiner Meinung nach schon sinnvoll. Ich habe schon einige Wagen gesehen, die an einer Stelle ihr Standlicht eingeschaltet haben, wo man sie schlecht sieht oder wo es sehr eng war.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich brauch mein Standlicht an jeder Stelle an der ich so lange Warten muss, dass ich die Zündung ausschalte. Spontan fallen mir da Bahnübergänge oder längere Ampelphasen ein. Da finde ich Standlicht ganz praktisch. Man braucht es an solchen Stellen nicht mega hell, da meistens ja auch eine Beleuchtung vorhanden ist. Aber etwas Licht braucht man eben doch, damit man nicht übersehen wird. Wenn ich irgendwo stehe um jemanden abzuholen o.ä. mache ich auch das Standlicht an. Zum Parken direkt habe ich es bisher eigentlich nicht gebraucht, da ich an unübersichtlichen Stellen sowieso nicht parke.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hier würde ich auch sagen, dass die Nutzung sich aus dem Namen ergibt. Immer dann, wenn man nicht fährt aber Licht benötigt, um z.B. als Hindernis rechtzeitig erkannt zu werden. Daher ist es sicher sinnvoll und sollte funktionsfähig sein. Auch wenn ich mich persönlich wie du auch nicht daran erinnern kann, wann es zuletzt als solches eingesetzt wurde.

Was mich wundert ist der Punkt, dass Mängel an der Lichtanlage nicht zur Verweigerung der Prüfbescheinigung bzw. der Plakette geführt haben. Ich meine mich erinnern zu können, dass sogar dann das Siegel verweigert wird, wenn eine der Blinker-Birnen nicht "gelb genug" war und man eben kein gelbes Blinker-Glas hatte.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wie es der Name ja schon erahnen lässt, ist das Standlicht dann zu verwenden, wenn das Auto steht. Laut Straßenverkehrsordnung ist zum Parken in der Dunkelheit außerhalb geschlossener Ortschaften das sogenannte Standlicht einzuschalten. Während der Fahrt ist der alleinige Betrieb des Standlichts untersagt.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Das Standlicht ist zu verwenden, wenn du dein Auto in der Dunkelheit abstellst und es aufgrund von fehlender Straßenbeleuchtung nicht aus 50 Metern Entfernung gut sichtbar ist. In etwa so steht es bei uns in Österreich im Gesetzestext. Zumindest habe ich das gerade vorletzte Woche für meinen Führerschein so gelernt. ;)

Nur mit dem Standlicht darfst du logischerweise nicht fahren, es heißt ja Standlicht. Mit eingeschaltet darf es allerdings sein, wenn du mit Fernlicht oder Abblendlicht fährst.

» computer0410 » Beiträge: 71 » Talkpoints: 26,98 »


hooker hat geschrieben:Eigentlich habe ich gar nicht vor die Lampen zu wechseln weil mir auch unklar ist bei welchen Gelegenheiten man eigentlich ein Standlicht braucht.


Durch solche Aussagen können Unfälle passieren und andere müssen darunter leiden! Das Standlicht hat nicht nur einen Sinn als Parklicht, sondern dient auch als Notlicht sobald ein Abblendlicht auf einer Seite ausfällt.

Ihr kennt das sicher, es kommt ein Auto entgegen mit einem "B-Auge", also ein Abblendlicht ist defekt. Aber ihr erkennt das Auto trotzdem an dem leicht leuchtenden Standlicht. Mir ist es schon passiert, dass ich bei Nacht von weitem fast ein Auto mit einem Motorroller / Motorad verwechselt habe, nur weil man es einfach von weitem nicht erkennen kann ohne das besagte Standlicht.

Also bitte seid nicht ignorant und schaut darauf, dass eure Beleuchtungsanlage funktioniert. Sollten alle so reagieren, wird der Tüv wohl irgendwann auch wieder wegen einem kleinen Defekt die Plakette verweigern.

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» Skyfire » Beiträge: 240 » Talkpoints: 1,26 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das mit den blinden Augen der Autos und der großen Verwechslungsgefahr mit Zweirädern ist ein Aspekt an den ich noch gar nicht gedacht habe, danke für den Hinweis. Allerdings scheint dass nicht Standard zu sein mit dem redundanten Licht weil man selten ein Tageslicht bei den entgegen kommenden Fahrzeugen mit kaputten Scheinwerfer sieht.

Ich nehme mal fast an dass die deutsche Straßnverkehrsordnung einen ähnlichen Passus wie in Österreich enthält, das wäre jedenfalls vernünftigt.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich dachte bei diesem Thema geht es allgemein um Glühlampen bei Nacht. Bei Tag braucht man meistens nur die Signallampen (Blinker, Bremse etc.) und viele Fahren aus Sicherheitsgründen mit Abblendlicht.

Ein Tagfahrlicht so wie es z.B. Audi/Mercedes verbaut ist seit Feb. 2011 Pflicht bei Neufahrzeugen. Auch Nutzfahrzeuge und Busse müssen ab August 2012 mit dieser Technik ausgestattet sein um eine Betriebserlaubnis zu bekommen.

Alte Fahrzeuge müssen natürlich nicht umgerüstet werden. In Deutschland gab es bisher auch kein Gesetz, dass man bei Tag mit Abblendlicht fahren muss. In Österreich war dies aber Gesetz laut verschieden Quellen bis 2008. Dieses Gesetz ist aber wieder entfallen.

P.S. Bei Tag ist die Verwechslungsgefahr ziemlich gering zwischen Zweirädern und PKWs meiner Meinung nach. Aber bei Nacht sieht diesen Unterschied bei einseitiger Beleuchtung vorne ohne Abblendlicht und Standlicht wohl kaum jemand.

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» Skyfire » Beiträge: 240 » Talkpoints: 1,26 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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