"Keine Werbung einwerfen" - Einwurf strafbar?

vom 18.11.2009, 17:49 Uhr

Diamante hat geschrieben:
snoopydooh hat geschrieben:Wir haben hier einige keine Werbung Aufkleber wo direkt drunter steht, das man eine Anzeige nach einem Gesetz bekommen kann.

:lol: Diesen Gesetzestext möchte ich gerne lesen.


Lässt sich machen, möchtest du selber suchen, oder soll ich die kompletten hier hineinzitieren? Ich denke mal die nötigen Paragraphen sollten ausreichen. BGB § 862 Abs. 1 und BGB § 1004 ff sollten genügen deinem Verlangen genüge tun. Man muss die Paragraphen nur entsprechend auslegen, was auf dieser Seite wunderbar getan wird.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wir haben seit einigen Tagen einen solchen Aufkleber an unseren Briefkasten und können bisher bestätigen, dass kein Verteiler Werbungen in unseren Briefkasten geworfen hat. Sollte dies dennoch vorkommen, so werden wir uns wohl oder übel bei ihm/ihr selbst oder dem Verleger dieser Werbungen beschweren müssen. Der Grund warum wir uns entschieden haben einen solchen Aufkleber anzubringen lag darin, dass wir durch unseren Doppelnamen auch ständig die doppelte Anzahl an Werbungen in unseren Briefkasten geworfen bekommen haben, was natürlich totaler Schwachsinn ist.

Zu meiner Jugendzeit habe ich selbst Zeitungen und Prospekte verteilt, sollte ich den Fehler gemacht haben eine Zeitung oder ein Prospekt trotz dieses Verbotes eingeworfen zu haben, so hätte ich eine Abmahnung erhalten. Ein zweiter Fehler hätte anschließend zur Kündigung geführt. Genau aus diesem Grund halten sich die Verteiler von Zeitungen und Werbungen auch an dieses Verbot, weil sie ihren Job schließlich behalten wollen.

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» Ringwraith » Beiträge: 544 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Julix hat geschrieben:
Diamante hat geschrieben:
snoopydooh hat geschrieben:Wir haben hier einige keine Werbung Aufkleber wo direkt drunter steht, das man eine Anzeige nach einem Gesetz bekommen kann.

:lol: Diesen Gesetzestext möchte ich gerne lesen.


Lässt sich machen, möchtest du selber suchen, oder soll ich die kompletten hier hineinzitieren? Ich denke mal die nötigen Paragraphen sollten ausreichen. BGB § 862 Abs. 1 und BGB § 1004 ff sollten genügen deinem Verlangen genüge tun. Man muss die Paragraphen nur entsprechend auslegen, was auf dieser Seite wunderbar getan wird.


Eine Straftat ist das aber noch lange nicht! Das BGB regelt Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Aber du kannst ja gerne mal versuchen, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. :wink: Aber das wird nicht funktionieren, denn es handelt sich um Zivilrecht, nicht um Strafrecht. Man könnte sich also einen Anwalt nehmen und gegen den Verlag klagen, wenn man es unbedingt möchte. Ich würde vorerst aber die Alternative wählen, die Person, die die Werbung verteilt, darauf anzusprechen und sie bitten, keine Werbung mehr in den Briefkasten zu stecken. Oder ich würde direkt beim Verlag, bei der Post, bei der Zeitung anrufen und mich beschweren.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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