Arbeitsunfall: Doch dieser wird nicht als solcher anerkannt
Frau A, 45 Jahre alt, arbeitet in der Altenpflege. Bei der Umbettung eines Patienten mit einer Kollegin zusammen hat sie sich das Knie verdreht und musste sofort ins Krankenhaus. Dort wurde sie erstmal als Arbeitsunfall aufgenommen, weil es während der Arbeitszeit passierte. Es wurde eine Kniespiegelung gemacht und der Meniskus wurde repariert. Weiterhin wurde wohl auch eine Arthrose festgestellt. Ab dem Zeitpunkt der Kniespiegelung wurde dieser Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft abgegeben und die Krankenkasse übernimmt nun die Versicherung.
Außerdem haben sich Komplikationen ergeben und A musste noch einmal am Meniskus operiert werden, weil sich wohl irgendwas gelöst hat. A hat der Berufsgenossenschaft dann einen Brief geschrieben, dass es ohne diesen Arbeitsunfall nicht zu diesem Meniskusriss gekommen wäre und die Arthrose ihr nie Schwierigkeiten bereitet hat. Aber die Berufsgenossenschaft gibt bis heute, 14 Tage nach Anschreiben, keine Antwort und A muss nun die Behandlung der Physiotherapie und auch die Rezeptgebühren selber zahlen, weil sie ja laut Berufsgenossenschaft keinen Arbeitsunfall hatte.
Wenn A nun mehr als 6 Wochen krank wäre, müsste sie auch auf Lohnfortzahlung verzichten, weil es nicht als Arbeitsunfall anerkannt wurde. Ist das richtig so? Was kann A unternehmen? Lohnt es sich gegen die Berufsgenossenschaft zu klagen? A hat ja dadurch nur Nachteile, auch was ihre Rente betrifft. Sie zahlt jetzt schon Krankenhausaufenthalt, Physiotherapie, Rezeptgebühren usw. aus eigener Tasche, welche bei einem Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft gezahlt werden würde. Was würdet ihr machen? Denkt ihr, dass A noch Chancen hat, dass es als Arbeitsunfall anerkannt wird? Denn der Meniskusriss ist ja im Dienst passiert.
Als erstes muss A nicht auf eine Lohnfortzahlung verzichten, denn die Krankenkasse übernimmt ab dem 43. Kalendertag die Zahlung des Krankentagegeldes, in der Regel in Höhe von ca. 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Dabei ist es irrelevant ob es ein Arbeitsunfall oder nur normal Krankheit ist.
Für mein Dafürhalten handelt es sich bei der ganzen Geschichte nicht um einen Arbeitsunfall, denn der Unfallbegriff ist ganz klar definiert: Plötzlich (erfüllt) von außen (nicht erfüllt) auf den Körper einwirkendes Ereignis, welchen diesen schädigt. Was A passiert ist, ist schade, aber leider nicht zu ändern, es hat nichts von außen auf den Körper eingewirkt, was eine Definierbarkeit als Arbeitsunfall zulässt.
Dazu kommt eine Artrose, welche das Knie schon im Vorfeld geschädigt hat. Diese Artrose könnte die eigentliche Ursache für den kaputten Meniskus sein, ob es wirklich so ist, kann nur ein Arzt feststellen. Es dürfte für A schwer werden, das als Arbeitsunfall anerkannt zu bekommen, trotz allem würde ich aber immer versuchen, die Anerkennung durchzusetzen, und sei es nur um die Gebühren für die Apothekenrezepte und die für die Physiotherapie zu sparen. Auf einen Versuch kommt es immer an.
@marin22: Es war ein Unfall. Die Frau, die A umgebettet hat, hat sich losgelassen und A hat sie festhalten wollen und dabei hat sie ihr Knie verdreht, so wie man sich auch einen Fuß umschlagen kann und das ist während der Arbeit passiert. A hat sich so gedreht, dass das Knie verdrehte und dabei der Meniskus abriss. Warum sollte es kein Arbeitsunfall sein? In meinen Augen ist es ein Arbeitsunfall, der auch erst also solcher aufgenommen wurde und als in der Operation die Arthrose festgestellt wurde, wurde es nicht mehr als Arbeitsunfall geführt.
Bei einem Arbeitsunfall, wenn man mehr als 6 Wochen krank ist, zahlt doch die Berufsgenossenschaft dass, was man durch das Krankengeld weniger bekommt. Also hat doch A auf jeden Fall einen Verlust, weil es nicht mehr als Arbeitsunfall gilt.
@Diamante, wenn du ordentliche Auskünfte willst, dann gib du diese bitte auch, wenn es nur unvollständige Angaben gibt, dann kann man auch keine fundierten Aussagen treffen.
Wenn durch die Bewegung der Patientin A nun ihr Knie derart verdreht hat, dass genau bei dieser Bewegung der Meniskus gerissen ist, so handelt es sich auch um einen Arbeitsunfall. Trotz allem kann hier ein gewisser Mitwirkungsgrad der Artrose am Riss des Meniskus vermutet werden. Wahrscheinlich wird auch genau das der Grund sein, warum die Berufsgenossenschaft es nicht als Arbeitsunfall wertet. Wichtig ist hier nur: Wie groß ist der Mitwirkungsgrad der Artrose. Ist sie ursächlich verantwortlich für den Meniskusriss, so ist es kein Arbeitsunfall, da das verdrehen des Knies nicht der Auslöser vom Riss war sondern die Artrose. Ist der Mitwirkungsgrad gering, so handelt es sich schlussendlich um einen Arbeitsunfall.
@martin22: Ich habe das im ersten Abschnitt geschrieben, dass das Verdrehen des Knies bei der Umbettung eines Patienten passiert ist. Und auch, dass es erstmal als Arbeitsunfall aufgenommen wurde. Also habe ich schon eine ordentliche Auskunft gebeten und wenn etwas unklar ist, kann man ordentlich nachfragen.
Mir ist es unklar, warum es nicht als Arbeitsunfall gilt, weil der Meniskusriss nicht passiert wäre, wenn sie das Knie nicht verdreht hätte und das ist nun mal bei der Arbeit passiert. Wäre sie die Treppe runtergefallen bei der Arbeit und hätte sich dabei das Knie umgedreht wäre es dann auch kein Arbeitsunfall, weil sie eben schon Arthrose hatte?
Das kommt ganz darauf an, auf den Mitwirkungsgrad der Arthrose war ich ja schon eingegangen. Entscheidend dabei ist, was zuerst passiert ist. Erst der Sturz oder erst der Meniskusriss. War der Sturz zuerst und dadurch ist der Meniskus gerissen, dann ist es ein Arbeitsunfall. Ist zuerst der Meniskus gerissen und sie ist durch diesen Riss gestürzt, dann ist es kein Arbeitsunfall, denn dann ist es nicht einmal ein Unfall.
Da das aber schwer nachzuweisen ist, ob nun zuerst der Meniskus gerissen ist oder zuerst der Sturz stattgefunden hat, wird hier im Allgemeinen von einem Unfall ausgegangen, wodurch der Meniskus gerissen ist.
Im oben beschriebenen Fall wird (so zumindest meine Vermutung) die Berufsgenossenschaft davon ausgehen, dass die Arthrose die Ursache für den Meniskusriss war und nicht das verdrehen des Knies. Auch hier ist die Beweisführung sehr schwer, weswegen sich der Einspruch zur Aberkennung des Arbeitsunfalls auf jeden gut machen wird. Am Ende kann es nur sein, dass der Einspruch nicht akzeptiert wird und es so bleibt, wie es ist, oder eben dass er angenommen wird und damit wieder das Geschehene als Arbeitsunfall gewertet wird.
Arbeitsunfall und Arbeitsunfall sind eben auch zwei verschiedene Dinge. Der Unfall oder besser gesagt das unerwartete Ereignis ist nun einmal während der Arbeitszeit passiert und deshalb ist es auch so gesehen ein Arbeitsunfall. Wenn aber schon Vorerkrankungen oder eben Schäden vorhanden waren, werden diese dabei leider nicht berücksichtigt laut Versicherungsgesetz. Ist leider für die Frau A dumm, aber so ist nun einmal die Gesetzeslage. Was bleibt ist eben nur noch eine reine Verletzung und kein Unfall mehr.
Ein Klageweg ist bei solchen Fragen nichts ungewöhnliches und natürlich wird die Berufsgenossenschaft alles daran setzen, sich hier rauszuhalten. Und natürlich muss diese Frau A hier damit rechnen, einen langen Atem zu brauchen. Denn hier - egal wie klar der Fall sich auch darstellen mag - legt sich die Berufsgenossenschaft quer, um zu verhindern, dass hier Menschen auf die Idee kommen, sich hier leichtfertig zu melden um mutmaßliche Ansprüche geltend zu machen.
Was die akuten Kosten angeht, hat aber Frau A nichts zu befürchten. Denn ob es ein Arbeitsunfall war oder nicht, spielt für die eigene Krankenkasse keine Rolle. Und die sollte die Behandlung zahlen. Selbst wenn die Verletzung selbstverschuldet beim Liebesspiel zugezogen wurde. Ebenso die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Hier springt ebenfalls die Krankenkasse ein. Und deren Experten würden sich wieder auch an die Berufsgenossenschaft wenden, wenn eben mögliche Rückforderungen im Raum sind.
Da sollte wohl Frau A, welche ja erst mal nur das zahlen muss, was auch bei einem Unfall mit Arbeitsunfähigkeit während der Freizeit in Rechnung gestellt würde, mit der Krankenkasse beraten. Denn dieser muss auch daran gelegen sein, das man es als reinen Arbeitsunfall wertet. Eventuell kann sie da mehr erreichen, als wenn sie selbst und ohne fachliche Unterstützung bei der Berufsgenossenschaft erreichen kann.
Was die 14 Tage Zeit seit ihrem Brief anbelangt, so ist dies nun kein Zeitraum, wo man der Berufsgenossenschaft Ignoranz oder etwas Ähnliches verwerfen kann. Denn man muss bedenken, das im Gegensatz zu den Krankenkassen, die Berufsgenossenschaften doch weniger Sachbearbeiter haben. Außerdem sollte man denen auch eine gewisse Zeit einräumen, wo sie sich mit der Krankenkasse oder den behandelnden Ärzten austauschen, um die Sachlage vielleicht dann anders beurteilen zu können.
Die Kosten für diverse Zuzahlungen wird Frau A von der Berufsgenossenschaft erstattet bekommen, wenn diese das Ganze dann doch noch als reinen Arbeitsunfall anerkennen. Aber im Moment muss sie dabei halt erst mal in Vorleistung gehen, was nun wohl auch durchaus verständlich ist, wenn die Angelegenheit noch nicht endgültig entschieden ist, wer nun für den ganzen Vorfall samt Behandlung zuständig ist.
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