Muss die Bank höhere Bareinzahlungen melden?

vom 13.11.2011, 13:38 Uhr

Ich habe neulich einen Film gesehen. Das heißt eigentlich hat ihn mein Mann gesehen und ich habe nur im Hintergrund was mitbekommen. Da ging es darum, dass A immer mal wieder höhere Beträge auf sein Konto in bar eingezahlt hat. Bei irgendwelchen Ermittlungen kam dann auch die Polizei dahinter und ein Beamter meinte, dass die Bank diese Transaktionen mit dem Bargeld hätte melden müssen, weil es sich offensichtlich wohl um nicht versteuertes Geld handeln würde.

Es hätte also der Bank auffallen müssen, dass A immer mal wieder 300 Euro oder 500 Euro oder auch mal 1000 Euro auf sein Konto eingezahlt hat. Dann hätte sie das Finanzamt einschalten müssen. So meintes es jedenfalls die Filmbeamten. Ist das in der Realität auch so oder interessiert das die Banken nicht? Wenn die Bank doch verpflichtet ist, sowas zu melden, wo ist denn dann das Bankgeheimnis?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Soweit ich informiert bin, sind die Banken erst ab 15.000.- € Bareinzahlung verpflichtet dies zu melden. Ausgenommen sind Bareinzahlungen in fremden Währungen. Da ist das ganze wohl bereits ab 2.500.- € meldepflichtig.

Außerdem sind Banken verpflichtet bei "auffälligen" Transaktionen diese auch zu melden. Ist natürlich die Frage, was man unter auffälligen Transaktionen versteht. Dabei kommt es wohl nicht auf die Höhe an, sondern auf die Art der Transaktion. Wenn es sich um eine realistische Aussage in dem Film gehandelt hat, dann sind wohl viele kleine Bareinzahlungen in kurzen Abständen als auffällig zu bezeichnen.

» XBunny360 » Beiträge: 132 » Talkpoints: 7,30 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ab 10.000 Euro Bareinzahlung auf einmal muss eine Prüfung nach dem Geldwäschegesetz erfolgen, das heißt, dass die Bank eine Identifizierung des Einzahlers vornehmen muss und gegebenenfalls prüfen soll, wo das Geld her kommt und das ganze unter Umständen auch die entsprechenden Behörden weiter melden muss. Das dient ausschließlich dem Zweck der Verhinderung von Geldwäsche.

Als auffälliges Verhalten wird hierbei angesehen, wenn ein und der selbe Einzahler regelmäßig gewisse Beträge einzahlt. Das heißt, wenn ein Kunde einer Bank jeden Tag 250 Euro einzahlt, dann ist das auffällig und muss gemeldet werden, es sei denn dafür gibt es nachvollziehbare Gründe, wie zum Beispiel ein Supermarkt, der seine Tageseinnahmen einzahlt.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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