Trotz Samenraub unterhaltspflichtig?!
Im Fernsehen kam heute ein Bericht. Eine Frau hat sich mit dem Samen des Exfreundes künstlich befruchten lassen ohne die Einverständnis des Exfreundes. Der Exfreund hat den Samen einfrieren lassen. Wie die Frau an den Samen gekommen ist wurde auch gesagt. Sie soll die Unterschrift gefälscht haben. Der Ex hat 2004 das Sperma einfrieren lassen, weil er gesagt, hat, dass man nie weiß, was kommt.
Nun hat die Frau Zwillinge bekommen und der Exfreund muss Unterhalt zahlen. Die Ärzte haben ohne sein Wissen das Sperma eingesetzt. Der Ex ist davon ausgegangen, dass das Sperma lange vernichtet ist, weil er eigentlich nur für ein Jahr zugestimmt hat, dass das Sperma gelagert wird.
Trotz der gefälschten Unterschrift muss der Ex nun Unterhalt zahlen. Wie findet ihr das? Er hat nun geklagt, weil er mit der Zeugung nicht einverstanden war und er auch schon lange nicht mehr mit der Frau zusammen war. So wie es ausschaut, wird er aber an der Unterhaltszahlung nicht vorbei kommen. Denkt ihr, dass es Recht ist, dass er zahlen muss? Die Frau kommt zwar wegen Urkundenfälschung und Unterschriftenfälschung vor Gericht, aber da in Deutschland das Gesetz gilt, dass der Erzeuger auch unterhaltspflichtig ist, wird er wohl zahlen müssen.
Zunächst einmal finde ich die Unterhaltspflicht für leibliche Kinder, egal wie sie entstanden sind vollkommen richtig, denn ohne diese Regelung käme es wohl zu deutlich mehr Unterhalsklagen und ähnlichen Verstrickungen. Das der Mann nun bis zur Schuldfeststellung durch ein Gericht den Unterhalt für die definitiv ungewollten Kinder den Unterhalt zu tragen hat, ist zwar tragisch, aber eben ein Einzelfall.
Wenn der Bericht stimmig war, liegt hier die Schuld bei der behandelnden Klinik und dementsprechend wird ein Gericht dann auch die Schuldfrage entsprechend feststellen und die Unterhaltsfrage beantworten. Der Mann würde also für seinen bisherigen Zahlungen entschädigt werden. Zunächst einmal ist aber einzig und allein die Versorgung der Kinder wichtig.
Die Kinder sind ja aber auch dann versorgt, wenn der Mann keinen Unterhalt zahlt. Es ist ja nicht so, dass in Deutschland Kinder verhungern müssten, wenn Väter nicht zahlen, da gibt es genug finanzielle Unterstützungen für Mütter und Kinder, welche eine Versorgung der Kinder garantieren.
Ich hoffe natürlich, dass die Klinik dann die entstandenen Kosten übernimmt und dafür gerade steht, dass die Frau sich ohne Einverständnis des Mannes künstlich befruchten ließ.
@Zitronengras Das klingt immer so toll, das es genug finanzielle Unterstützung für alleinerziehende Mütter gibt. Aber so ist es dann im Fall der Fälle nämlich dann doch nicht und schnell steht eine Frau ganz ohne soziale Zahlungen für ihr Kind da.
Und egal wie ein Kind entstanden ist, denn bei normalem Sex stimmt ein Mann der Zeugung vorher auch nicht extra schriftlich zu, hat er zu zahlen. Von der Klinik, welche die künstliche Befruchtung vorgenommen hat, kann er allenfalls Schadenersatz verlangen. Wobei man auch hinterfragen muss, wie überhaupt eine unverheiratete Frau zu einer künstlichen Befruchtung in diesem Land kommen kann.
Übrigens ist das beste Beispiel für Unterhaltspflicht bei Samenraub doch noch immer Boris Becker, der ja damals richtig viele Schlagzeilen bekam. Auch er hatte gehofft seinen Pflichten zu entgehen, weil er ja keinen Geschlechtsverkehr mit der Mutter seiner Tochter gehabt haben will.
Ich habe auch über diesen Fall im Fernsehen gesehen. Es ist wirklich ein Ding, dass es wohl so einfach geht, dass eine Frau die Unterschriften fälschen kann, ohne das es einem auffällt. Hier muss man eine neue Regelung finden. Ich wäre dafür, dass der Samenspender persönlich erscheinen muss und es bestätigen muss. Nur so kann doch die Klinik sicher sein, dass es auch im Wille des Spenders geschieht.
Die Frage, ob nun der Samenspender für den Unterhalt aufkommen muss, finde ich etwas schwierig. Es sind nun mal mit seine Kinder, die aus der Besamung entstanden sind. Andererseits, müsste man auch die Klinik verklagen, die viel zu leichtsinnig gehandelt haben. Aber eine viel größere Schuld, trifft doch die Mutter, die die Unterschriften gefälscht hat. Daher würde ich sagen, dass die Mutter nun alleine mit den Zwillingen klar kommen muss, und auf den Unterhalt verzichten muss. Ich denke nur, dass es auch ein wenig komisch für den "Vater" ist, wenn er weiß, dass 2 Kinder von ihm sind, er aber nicht dafür aufkommt. Aber ich finde, man darf ihn nicht dafür verantwortlich machen.
Schwierig. Vielleicht wird das ja sogar noch zum Präzedenzfall, denn rechtlich gesehen ist er wohl verpflichtet, moralisch gesehen meiner Meinung nach nicht, wenn es wirklich so gelaufen ist wie dargestellt. Hat ein Mann Sex mit einer Frau hat er für etwaige daraus entstehende Kinder Unterhaltsmäßig aufzukommen. Ohne Wenn und Aber und "ich dachte doch". Völlig egal, Punkt und aus. Schließlich ist er erwachsen und aufgeklärt.
Diesen Fall sehe ich aber aus moralischer Sicht anders. Ob hier mehr die Klinik Schuld ist und ihr mangelnde Sorgfaltspflicht vorzuwerfen ist, oder doch eher der Frau aufgrund der Dokumentenfälschung, das weiß ich auch nicht. Aber den Mann jetzt Schulterzuckend auf etwas sitzen zu lassen was er in keinster Weise vorhersehen konnte (immer gesetzt den Fall es war wirklich alles so wie beschrieben), das kanns auch nicht sein.
(Nebenbei gesagt bin ich alleinerziehende Mutter, also durchaus dafür dass ein Mann nicht nur im Bett seinen Mann steht, sondern auch was die Konsequenzen betrifft - aber hier? Na ich weiß nicht, jedenfalls nicht zu 100%, auch wenn er um eine "Kostenbeteiligung" wahrscheinlich nicht herumkommen wird.)
Ich finde die Unterhaltspflicht auch richtig wenn es denn gerechtfertigt ist. Angebracht ist es in Fällen wo der man bei Bekanntgabe der Schwangerschaft das Weite sucht, wenn sie Paare trennen und das Kind ausschließlich bei einem Partner lebt sollte der andere Part ebenfalls zum Zahlen des Unterhaltes verpflichtet werden.
Nach wie vor bevorzuge ich ja die Variante, dass man sich auf irgend eine Art und Weise einig wird was das Zahlen von Unterhalt angeht aber wenn nicht dann sollte es geregelt werden. Wo es in meinen Augen gar nichts zu regeln gibt sind solche Fälle wie Samenraub. Das ist unmöglich, dass der Mann nun zur Rechenschaft gezogen wird.
Leider kann er wahrscheinlich nicht nachweisen, dass er an dem Samenaustausch körperlich nicht beteiligt war, es sei denn er hat sich vorher sterilisieren lassen und kann somit nachweisen, dass die Kinder nicht auf natürlichem Wege gezeugt wurden. Ansonsten ist er leider nach deutscher Rechtsprechung zum Zahlen verurteilt.
Man hat ja leider auch schon von Fällen gehört, wo ein anonymer Samenspender ausfindig gemacht wurde und nach Nachweis der Vaterschaft, zum Zahlen verpflichtet wurde. Das finde ich genauso unfair, wie den Fakt, dass immer der Ehemann der rechtliche Vater ist auch wenn das Paar nicht mehr zusammen lebt also im Scheidungsjahr ist und der Vater der neue Lebensgefährte ist. So hat doch der Ehemann die Rechte am Kind. So ist das nun mal in Deutschland – absolut unfair und in meinen Augen nicht rechtens.
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