Versicherung bei Wildunfall mit PKW
Nehmen wir mal folgenden Fall an. Herr A hat eine Standard KFZ-Versicherung für seinen PKW abgeschlossen. Herr A wohnt am Land und macht sich nun Gedanken darüber, was die Versicherung wohl im Falle eines Wildunfalls macht. In seiner Gegend gibt es nämlich genügend Feldwege, auf denen es auch öfters vorkommt, dass Rehe die Straße queren. Es kommt auch öfters vor das Herr A die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf diesen Feldwegen überschreitet, da diese Feldwege alle sehr breit, asphaltiert und kaum befahren sind. Da an diesen Feldwegen, welche Herr A verwendet, praktisch keine Polizeikontrollen durchgeführt werden, ist es hier üblich dass Herr A nach Lust und Laune so schnell fährt wie er will. Nun hat Herr A aber festgestellt, dass ihm seine Fahrweise ganz schön teuer kommen könnte, wenn er bei einer seiner rasanten Fahrten über das Feld, ein Reh oder anderes Wild überfahrt. Er ist sich nur nicht wirklich sicher wie seine Versicherung im Falle eines solchen Wildunfalls reagieren würde.
Würde die Standard KFZ-Versicherung von Herrn A nun etwas bezahlen, wenn er einen Wildunfall hätte? Würde Herr A nur etwas bezahlt bekommen, wenn er eine Vollkasko-Versicherung für seinen PKW abgeschlossen hätte? Oder würde er in beiden Fällen nichts bekommen und müsste dafür eine Zusatzversicherung abschließen?
Wie wäre es wenn die Versicherung im Normalfall bezahlen würde, jedoch feststellen kann, dass das Wild nicht mit der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit angefahren wurde, sondern mit einer weitaus höheren Geschwindigkeit. Auf den Feldwegen, welche Herr A häufig benützt gibt es eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, dabei wählt Herr A jedoch häufig Geschwindigkeiten zwischen 50 und 100 km/h. Versicherungen sind bestimmt nicht blöd und können den Unterschied feststellen, ob ein Reh mit 30 km/h, 50 km/h oder gar 100 km/h angefahren wurde. Bei diesen Geschwindigkeit unterschieden könnte, dass vermutlich sogar ein Laie feststellen? Somit würde die Versicherung bestimmt aussteigen und Herr A leer ausgehen?
Was verstehst du denn unter einer Standard Versicherung? Zumal sich nun auch die Frage stellt, ob diese Feldwege öffentliche Wege sind oder nur für den landwirtschaftlichen Verkehr sind. Denn allein da könnte schon der Versicherungsschutz verloren sein, wenn die Wege nicht öffentlich, also nur für einen bestimmten Kreis der Verkehrsteilnehmer zugelassen sind.
Wenn die Versicherung, wobei man eine Teilkaskoversicherung benötigt, um gegen Wildschaden versichert zu sein, dann feststellt, das man zu schnell gefahren ist, dann bekommt man zumindest eine Teilschuld. Diese wird in Prozenten festgelegt und diesen Teil hat dann Herr im Falle eines Unfalles auch selbst zu bezahlen. Dazu kommt dann noch eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung, welche bei Teilkaskoversicherung in unterschiedlichen Höhen abgeschlossen werden kann.
Unter Standard Versicherung meine ich eine einfache Haftpflichtversicherung. Natürlich sind die Wege alle öffentlich und dürfen von jedermann befahren werden. Ansonsten wäre ja klar das Herr A den Schaden nicht bezahlt bekäme, wenn dieser auf einem Weg einen Unfall baut, auf dem er eigentlich gar nicht fahren dürfte.
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung wird generell bei einem Wildunfall nichts bezahlen, da das überfahrene Tier keine Ansprüche geltend machen kann. Diese zahlt nur, wenn durch einen voraus gegangenen Wildunfall ein anderer Verkehrsteilnehmer in den Unfall verwickelt wird.
Für die Schäden am eigenen Auto ist schlussendlich die Teilkaskoversicherung verantwortlich. Auch wenn eine Vollkaskoversicherung besteht, so ist die Teilkasko immer zwingender Bestandteil der Vollkasko. Bei einem Wildschaden wird auch keine Hochstufung vorgenommen.
Ein Antwort auf das Geschwindigkeitsproblem kann man nicht pauschal geben, da es hier auf die konkreten Versicherungsbedingungen des KFZ-Versicherers ankommt. Zum einen gibt es die Möglichkeit, dass ein Versicherer nur Unfälle mit fest definierten Tieren reguliert (zum Beispiel: nur Unfälle mit Rehen und Wildschweinen bzw. Haarwild) oder aber auch mit allen Unfälle mit allen Tieren (also auch mit Katzen oder Hasen).
Zum anderen kann es möglich sein, dass ein Versicherer fest gelegt hat, dass es bei überhöhter Geschwindigkeit keine Leistungen gibt. Ebenso kann er diesen Passus auch gänzlich ausgespart haben.
Trotz allem gilt: stark überhöhte Geschwindigkeit gilt als grobe Fahrlässigkeit und hat auf jeden Fall immer eine Leistungskürzung mit im Gepäck. Ob diese nun am Ende gänzlich auf Null gesetzt wird, hängt, wie eben schon gesagt, vom Versicherer ab.
Mein Ex-Freund hatte mal einen Wildunfall. Er hatte jedoch das Auto Teilkasko versichert und demnach wurde der Wildunfall auch komplett übernommen ohne Hochstufung. Als er diesen Vertrag ab schloss, wurde er gleich darauf aufmerksam gemacht, das er unbedingt Teilkasko versichern sollte, da es auf diesem Weg, den er tagtäglich befahren muss zur Arbeit durch einen längeren Wald des öfteren zu Wildunfällen kommen kann und diese sehr wichtig wäre.
Ich finde es sehr wichtig, wenn man weiß, das man regelmäßig einen bestimmten Weg befahren muss, bei dem hoher Wildwechsel herrscht, das man sein Auto mindestens Teilkasko versichert. Ich befahre kaum Strecken mit Wildwechsel, jedoch habe ich mein Auto trotzdem Vollkasko versichert, da es ein Neuwagen war.
Wenn A eine Teilkasko-Versicherung zusätzlich zu der Pflicht-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, dann wird die Versicherung mit großer Wahrscheinlichkeit auch den Schaden übernehmen. In manchen Fällen wird diese Versicherung auch als Vario-Kasko bezeichnet und vielleicht gibt es auch noch andere Bezeichnungen. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen.
Gerade auch was die Geschwindigkeit betrifft sollte man in die Auswirkungen dann auch in den Versicherungsbedingungen nachlesen können. Es kann nämlich gut sein, dass die überhöhte Geschwindigkeit auf Wegen, die nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge zugelassen sind, als Fahrlässigkeit gilt. Je nach Einstufung der Fahrlässigkeit zahlt dann nämlich unter Umständen auch die Teilkasko nicht.
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