Bescheid zur Aufforderung der amtsärztlichen Untersuchung
Angenommen Person A ist schon länger krank und bekommt einen Bescheid, dass er zum Amtsarzt muss, zwecks Untersuchung. Darf dieser Amtsarzt dann die Diagnose an den Arbeitgeber weiterleiten? Hat ein Amtsarzt keine Schweigepflicht? Wer beantragt es, dass ein Arbeitnehmer zu einem Amtsarzt muss, damit dort festgestellt wird, ob er zu Recht krank geschrieben ist? Macht das die Krankenkasse oder der Arbeitgeber?
Egal ob Amtsarzt oder Hausarzt oder welcher Arzt auch immer, keiner dieser Ärzte besitzt das Recht, eine Diagnose an den Arbeitgeber weiter zu leiten. Aus gutem Grund sind Krankschreibungen so ausgelegt, dass in der Ausfertigung für den Arbeitgeber nur die Dauer der Krankschreibung steht und nicht die Diagnose.
Eine Aufforderung zum Amtsarzt zu gehen kann nur die Krankenkasse ausfertigen, der Arbeitgeber hat nicht das Recht dazu, da seine Rechte und Pflichten für den Bereich der Krankheit mit dem Ende der Lohnfortzahlung (also 6 Wochen) enden. Neben den Krankenkassen kann noch der medizinische Dienst der gesetzlichen Rentenversicherungen eine entsprechende Aufforderung aussprechen, wenn die "Angst" entsteht, dass aus einer normalen Krankschreibung eine Erwerbsminderung werden könnte.
Die ärztliche Schweigepflicht besteht doch auch hier. Ich gehe aber stark davon aus, dass es eine Ausnahme gibt, wenn du damit andere gefährden würdest. In dem Falle setzt er sich aber vermutlich eher für eine vorläufige Berufsunfähigkeit ein, als die direkte Krankheit deinem Arbeitgeber zu sagen. Diese Untersuchung beim Amtsarzt ist also Pflicht und die Person sollte sich da auf jeden Fall blicken lassen.
Das ganze heißt doch medizinischer Dienst der Krankenkassen und kann sowohl von der Kasse, wie auch vom Arbeitgeber in Anspruch genommen werden. Eine Diagnose erfährt der Arbeitgeber dennoch nicht. Dieser Arzt soll halt nur begutachten, ob eine weitere Arbeitsunfähigkeit notwendig ist oder nicht. Dazu gibt dieser Arzt auch entsprechende Hinweise, wenn eventuell eine berufliche Neuorientierung angebracht wäre.
Der Arbeitgeber erfährt also nur, ob eine weitere Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigt beziehungsweise notwendig ist. Alle anderen Dinge, wie die eigentliche Erkrankung, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Das man zu einem Amtsarzt muss, kann aber auch der Arbeitgeber erwirken. Er kann Zweifel an der Krankschreibung anmelden und dies bei der Krankenkasse äußern. Die Krankenkasse entscheidet dann darüber ob die Zweifel berechtigt sind oder nicht.Das kann nur ein Amtsarzt entscheiden. Dieser bestätigt dann die Krankeschreibung oder eben nicht. Das habe ich selbst mal so erlebt, deswegen kann ich hier davon berichten.
Ansonsten kann natürlich auch die Krankenkasse selbst einen Amtsarzt beauftragen. Das ist oft der Fall, wenn die Zahlung von Krankengeld ansteht.
Eine "Einladung" zum Amtsarzt muss nicht eigentlich nichts negatives oder beängstigendes sein. Außerdem sind diese Ärzte auch an die Schweigepflicht gebunden und werden gerade einem Arbeitgeber nichts erzählen. Ich habe das schon mehrmals erlebt, dass der Chef bei der Krankenkasse des betreffenden Mitarbeiters eine Vorladung beantragt hat. Dem entsprechen die Kassen in der Regel, ich vermute um sich mit dem Arbeitgeber nicht weiter auseinandersetzen zu müssen. Da es in den Fällen, die ich erlebt habe, immer um alberne Aktionen des Chefs ging, der den kranken Mitarbeiter ärgern wollte, kann ich die sagen, dass die Amtsärzte da teilweise sogar sehr allergisch drauf reagierten, was in dem einen oder anderen Fall sogar zur Verlängerung des Krankenscheins führte.
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