Wann muss man Weihnachtsgeld zurückzahlen?
Angenommen A bekommt im Januar die Kündigung in der Firma und mit der Kündigungsfrist bis zum Quartalsende würde er am 31. März die Firma verlassen, müsste er dann das Weihnachtsgeld zurückzahlen oder steht ihm das Geld, wenn die Firma Weihnachtsgeld zahlt auch zu? Wann muss man das Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn man in der Firma aufhört?
Soweit ich weiß, muss das Weihnachtsgeld gar nicht zurückgezahlt werden, außer es ist tariflich oder vertraglich eine Rückzahlung vereinbart worden. Bei Weihnachtsgeld in Höhe bis zu einem Monatsgehalt darf eine Rückzahlung verlangt werden, wenn der Arbeitnehmer vor dem 31.03. des Folgejahres aus dem Unternehmen austritt. Bei Weihnachtsgeld über einem Monatsgehalt darf die Frist wohl bis zum 30.06. verlängert werden.
In deinem Beispiel kommt es also darauf an, ob eine tarifliche oder vertragliche Regelung vorliegt und wie hoch das gezahlte Weihnachtsgeld ist. Gehen wir also davon aus, dass eine Rückzahlung im Vertrag geregelt ist und das Weihnachtsgeld ist weniger als ein Monatsgehalt. In diesem Fall dürfte meiner Meinung nach der Arbeitnehmer auch bei einer Kündigung zum 31.03. das Weihnachtsgeld behalten. Ist das Weihnachtsgeld höher das Monatsgehalt hängt es lediglich von den getroffenen Vereinbarungen ab, jedoch könnte es sein, dass in diesem Fall der Arbeitnehmer zurückzahlen muss.
Generell sind solche Regelungen mittlerweile in Tarifverträgen und auch Arbeitsverträgen enthalten und schwanken von Beruf zu Beruf und von Betrieb zu Betrieb. In machen Betrieben gibt es auch noch mal betriebsinterne Regelungen, die aber meistens auch vom Arbeitnehmer unterzeichnet werden. Dort steht dann auch meistens drin, wie mit dem Weihnachtsgeld verfahren wird. Wann und wie es gezahlt wird und das es halt eine zusätzliche Leistungen auf freiwilliger Basis ist. Da steht dann auch in der Regel dabei, in welchen Fällen man Weihnachtsgeld zurück zahlen muss.
In der Regel gelten die Regelungen aber nur, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kündigt. Eine allgemeingültige Aussage kann allerdings nicht gemacht werden.
Das ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich und geregelt. Bei der November Abrechnung war immer ein kleiner Abschnitt dabei, auf dem stand, das man das Weihnachtsgeld zurückzahlen "muss", wenn man vor dem 31.03. ausscheidet. Dies war jedoch nur beim Weihnachtsgeld. Bei der Abrechnung des Urlaubsgeldes war so ein Abschnitt nicht dabei. Ich habe kurz darauf gekündigt und musste demnach das Urlaubsgeld nicht zurück zahlen. Mein AG hat sich zwar sehr darüber geärgert und seitdem auch eingeführt, das solch ein Abschnitt auch für das Urlaubsgeld gilt.
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