Überwachungskamera ohne Hinweis darauf?

vom 10.11.2011, 16:59 Uhr

Es geht darum, ob man seine Mitarbeiter einfach so durch eine Überwachungskamera bespitzeln darf, ohne sie vorher vorzuwarnen oder ein Schild anzubringen.

A arbeitet soweit ich weiß in einer Arztpraxis. Dem Chef ist schon des Öfteren nach Ladenschluss beim Geldzählen aufgefallen, dass ein Teil des Geldes fehlt. Anfangs dachte er, es wäre nur falsch herausgegeben wurden und machte schon die Kassiererin A dafür verantwortlich. Nun kam es jedoch schon öfter vor und deshalb wollte der Chef sicher gehen, welcher seiner Mitarbeiter dahintersteckt. Ein Mitarbeiter hatte komischerweise immer eine Ausrede und kam genau dann, wenn alle anderen Mitarbeiter gerade nicht da waren.

Deshalb hat der Chef eine Überwachungskamera am Eingang befestigt, die nur den Bereich aufnimmt, der um die Kasse herum ist. Außerdem ist die Kamera so geschaltet, dass sie nur auf Bewegungen reagiert, sich also nur einschaltet, wenn jemand in die Näher der Kasse kommt. Weil der Chef seine Mitarbeiter nun aber auf frischer Tat ertappen will, spricht er keine allgemeine Warnung aus und bringt auch kein Schild an mit der Aufschrift "Dieser Raum ist Videoüberwacht" oder etwas dergleichen.

Am selben Tag noch wird dann der Dieb beim Klau ertappt, der geklaute Geldbetrag wurde während seiner Laufbahn immer höher und endete zuletzt sogar bei 70 Euro. Klar, wenn man merkt dass sein Manöver funktioniert, probiert man es gleich mehrmals aus. Der Dieb hat nun die Kündigung bekommen und eine Anzeige wegen Diebstahl am Hals.

Aber kann der Chef dem Dieb überhaupt zivilrechtlich nachgehen? Hätte er ihm vorher sagen müssen, dass dieser Platz in Zukunft Videoüberwacht ist oder zumindest ein Schild anbringen müssen? Wäre dann der Vorfall vllt. sogar verhinderbar gewesen? Kann ein Chef seine Mitarbeiter einfach so ohne Vorwarnung bespitzeln? Muss er ihnen nicht sagen, wann und wo sie gefilmt werden?

» iCandy » Beiträge: 1584 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Nach meinem Wissen ist das Video als Beweis nicht gültig, obwohl es ja den Hergang zeigt. Das Problem liegt darin, dass der Chef unerlaubt filmt. Er darf nur Aufnahmen machen, wenn diese von den betreffenden Personen genehmigt wurden oder wenn offiziell darauf hingewiesen wird.Ist das nicht der Fall, sind die Aufnahmen als Beweismittel nicht gestattet.

Richtig wäre es gewesen, der Chef hätte jemanden beauftragt. Ein Privatdetektiv hätte Aufnahmen machen dürfen,die dann auch rechtsgültig sind.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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