adoptierte Kinder Zeugnisverweigerung gegen leibl. Eltern?

vom 08.11.2011, 23:53 Uhr

Nehmen wir mal an, ein Kind (mittlerweile 17 Jahre) , dass A zur Adoption frei gegeben hat und nun bei B und C aufwächst soll vor Gericht gegen A aussagen. A hat das Kind vor Jahren zur Adoption freigegeben. Hat das Kind unter Umständen ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber der leiblichen Mutter? Oder muss das Kind aussagen? Das Kind hätte ja ein Zeugnisverweigerungsrecht bei B und C. Denn vor dem Gesetz gilt ja ein angenommenes Kind als leibliches Kind bzw. zählt genauso wie ein leibliches Kind. Aber wie ist es, bei der Mutter, die ja alle Rechte abgegeben hat und das Kind zur Adoption freigegeben hat?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber den leiblichen Eltern bleibt auch nach einer Adoption bestehen. A müsste also nicht aussagen, weder gegen die leiblichen Eltern noch gegen die Adoptiveltern. Das ergibt sich aus § 52 I Nr. 3 StPO. Denn demnach hat man (unter anderem) ein Zeugnisverweigerungsrecht gegen alle Personen, mit denen man in gerader Linie verwandt oder verschwägert ist oder war.

Das "oder war" lässt somit keinen Entscheidungsspielraum zu. Das Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber leiblichen Eltern ist somit weiterhin gegeben.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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