Arbeitslos melden, obwohl man eine neue Anstellung hat?

vom 09.11.2011, 00:23 Uhr

Person A. arbeitet schon länger in einem Betrieb. Nun hat Person A. allerdings die fristgerechte Kündigung erhalten. So weit Person A. das sehen kann, ist die Kündigung auch rechtswirksam. Außerdem wurde Person A. vom Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass sie sich umgehend arbeitslos melden muss, weil sie sonst eventuell eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bekommt.

Auf dem Heimweg trifft Person A. einen alten Schulkameraden. Der Schulkamerad ist Arbeitgeber in einem ähnlichen Betrieb wie dem in der Person A. zur Zeit noch arbeitet. Sie unterhalten sich und die Beiden kommen auf das Thema der Kündigung von Person A. zu sprechen. Der Schulkamerad sagt spontan, dass in seinem Betrieb eine passende Stelle frei wird. Der Arbeitsbeginn würde auch mit den Kündigungsfristen von Person A. zusammen passen. Sprich letzter Arbeitstag in der jetzigen Firma wäre halt der letzte im Monat und am darauf folgendem Ersten des Nächsten Monats könnte Person A. auch schon bei dem Schulkameraden im Betrieb anfangen zu arbeiten.

Person A. kennt den Betrieb des Schulkameraden und würde dort auch gerne anfangen zu arbeiten. Er kann bei dem Schulkameraden auch sofort den Arbeitsvertrag unterschreiben. Somit wäre Person A. ja keinen einzigen Tag wirklich arbeitslos, weil die Beschäftigungsverhältnisse ja direkt aneinander anschließen. Muss sich Person A. nun trotzdem arbeitslos melden? Sprich muss Person A. dem Arbeitsamt mitteilen, dass sie ab dann und dann arbeitslos ist, aber quasi schon eine Folgeanstellung hat?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



So lange er den Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben in der Tasche hat, würde ich trotzdem zum Arbeitsamt gehen. Man weiß ja nie, wie sich die Dinge sonst noch entwickeln. Irgendwas kann immer dazwischen kommen. Sicherheit hat er eben erst, wenn die Tinte unter dem Vertrag trocken ist. A kann dem Arbeitsamt ja mitteilen, dass er sich nur vorsorglich dort meldet, er eigentlich schon eine neue Arbeitsstelle hat. Dann werden sie ihn auch nicht gleich auf die Liste für irgendwelche sinnlosen Fortbildungen setzen.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich bin der selben Meinung wie SonjaB, denn so lange man nichts unterschrieben hat, ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit der richtige Weg. Immerhin kann so eine Absprache auch noch platzen und A riskiert dann eine Sperrfrist, wenn die Meldung zu spät kommt.

Außerdem ist es ja kein Problem, danach bei der Agentur für Arbeit auch Bescheid zu geben, das man eine Stelle bekommen hat, sobald eben der Vertrag auch unterschrieben ist. Dazu muss ja A nur den Meldezettel ausfüllen und zur Agentur für Arbeit schicken.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Solange nichts unterschrieben ist, würde ich mich an A.´s Stelle sofort bei der Arbeitsagentur als baldig arbeitslos melden. Die Arbeitsagentur möchte ja auch die Kündigung sehen um zu wissen ab wann man arbeitslos ist.

Jedoch kann A. ja schon mal bei der Arbeitsagentur ankündigen, das A. eine Stelle in Aussicht hat und A. sich nur vorsorglich, wie man das ja auch sollte arbeitslos melden möchte. Eine 100% Sicherheit hat A. eben nur, wenn der Vertrag unterzeichnet ist und A. somit einen neuen Arbeitsplatz hat. Mündlich kann man viel sagen, jedoch das schriftliche zählt in diesem Fall.

Wenn es nämlich aus irgendeinem Grund nicht zum Arbeitsvertrag kommt und A. hat sich aus dem Grund, der Glaubwürdigkeit des Schulfreundes nicht arbeitslos gemeldet, kann dies bei verspäteter Meldung auch zu einer Sperre führen. Die Kündigung hatte A. ja schon lange und wenn man sich nicht frühzeitig arbeitslos meldet (nach Erhalt der Kündigung) und es kommt nicht zu einem neuen Arbeitsverhältnis und A. meldet sich verspätet kann A. eine Sperre bekommen.

Lieber einmal zu viel als zu wenig bei der Arbeitsagentur melden!

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



So lange er den Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben in der Tasche hat, würde ich trotzdem zum Arbeitsamt gehen. Man weiß ja nie, wie sich die Dinge sonst noch entwickeln. Irgendwas kann immer dazwischen kommen. Sicherheit hat er eben erst, wenn die Tinte unter dem Vertrag trocken ist. A kann dem Arbeitsamt ja mitteilen, dass er sich nur vorsorglich dort meldet, er eigentlich schon eine neue Arbeitsstelle hat. Dann werden sie ihn auch nicht gleich auf die Liste für irgendwelche sinnlosen Fortbildungen setzen.


Egal, was man dem Arbeitsamt mitteilt, die werden dann die ganze Bürokratie abspulen, dich auch erfolgt, wenn sich jemand ganz normal – ohne etwas in Aussicht – arbeitslos meldet. Du musst dennoch zig Formulare ausfüllen, Deine Daten werden trotzdem in der Jobbörse veröffentlicht, Du musst trotzdem dort (mehrfach) persönlich antanzen und bekommst Post von denen, auf die Du reagieren musst.

Ich habe das schon oft erlebt, dass Leute sich vorsorglich arbeitslos gemeldet haben, für den Fall, dass ihre Befristung endet oder sonstwas für Gründen; trotzdem wird jeder in diese online-Jobbörse eingetragen und Unternehmen, die dort nach Fachkräften suchen, wissen nichts davon, dass es sich gar nicht lohnt, denjenigen anzuschreiben.

Einmal habe ich mich auch vorsorglich arbeitslos gemeldet und wusste schon vorher, dass ich nichts bekomme (weil ich nicht mindestens ein Jahr gearbeitet hatte und das ist ja Bedingung für ALG I), trotzdem musste ich diesen ganzen Berg von Formularen sinnlos ausfüllen. Zudem hatte ich im Anschluss ja schon etwas Neues und wollte mich dann abmelden; die Abmeldung hatte die Arbeitsagentur aber zunächst verschlampt und schickte mir weiter Post mit Bewerbungsvorschlägen und wenn man darauf nicht reagiert, bekommt man Anrufe usw.

Also überlege Dir, ob es sein könnte, dass aus dem neuen Arbeitsverhältnis eventuell nichts wird; wenn das Risiko besteht, dann melde Dich arbeitslos, aber wenn alles schon 100% fest steht, dann lass es sein, es gibt nur unnötigen Stress.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wie hier schon gesagt wurde, erst sollte man den Arbeitsvertrag unterschrieben haben, denn wenn da etwas schief läuft, steht man plötzlich ohne Geld da. Dazu kann A dann auch gleich der Agentur für Arbeit mitteilen, dass man vermutlich aber gleich am ersten einen neuen Arbeitgeber hat. Man sollte denen auch gleich die Anschrift und den Namen des Betriebs nennen können. Wenn Du dann gar kein Arbeitslosengeld benötigst ist es für die ja noch praktischer.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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