Urheberrecht bei uralten Fotos

vom 07.11.2011, 22:57 Uhr

Bekanntlich darf man ja nicht so ohne Weiteres Fotos ins Internet stellen, wo Personen drauf sind, die nicht einverstanden sind. Nun hat A auf dem Dachboden ihrer verstorbenen Großmutter eine Kiste mit Fotos gefunden. Die meisten Leute auf den Fotos sind schon verstorben. Zumindest kennt A nur die aus der Familie, die verstorben sind. Auf den Fotos ist aber dennoch teilweise eine Art Stempel, von welchem Fotografen die Fotos gemacht wurden. Aber dieser Fotograf existiert in diesem Ort schon seit Jahren nicht mehr. Wenn man den Anwohnern glauben kann ist dieser Fotograf schon lange verstorben.

Wie sieht es aber aus mit dem Urheberrecht? A würde gerne die Fotos ins Netz stellen, weil sie auch Verwandte in aller Welt hat um denen auch die Bilder zu zeigen und diese nicht unbedingt per mail zu schicken. Außerdem würde sie diese Fotos auch gerne im Schüler VZ zeigen. Aber darf sie diese Fotos einfach veröffentlichen? Darf sie diese Fotos zum Beispiel auch jemanden geben, der eine Webseite macht und über den Ort eine Geschichte schreiben will? Die Fotos würden zu dieser Geschichte passen. Aber der Fotograf hat ja zu Lebzeiten nicht zugestimmt und auch die verstorbenen älteren Personen nicht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Laut dem was ich im Urheberrecht nun gelesen habe, erlischt das Urheberrecht 50 Jahre nach Erscheinen des Lichtbildes. Es sei denn, der Urheber hat eine öffentliche Wiedergabe früher erlaubt. Somit müsste man also wissen, wann die Fotos gemacht wurden und wenn die 50 Jahre vergangen sind, müsste man die Fotos auch veröffentlichen dürfen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Ein Stempel vom Fotographen bedeutet ja nicht, das dieser auch die Fotos gemacht hat. Denn früher wurden halt die Fotos im entsprechenden Geschäft auch nur entwickelt. Trotzdem kam überall der Stempel hinten drauf. Gesehen habe ich das neulich erst bei meinem Freund, wo nachweislich die Schwester fotografiert hat.

Daher ist es erst mal zu klären, ob denn überhaupt der Fotograph da irgendwelche Rechte an den Fotos hat. Und dann steht, sofern da Urheberrechte gewahrt werden müssen, noch die Frage im Raum wie die Fotos genutzt werden. In dem Fall ja privat und da könnte man auch die Fotos so ins Netz stellen, das eben nur ein bestimmter Personenkreis darauf zugreifen kann, eben die Verwandten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Bislang dachte ich immer, dass die Frist nicht fünfzig sondern siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers beträgt. Zumindest steht das in dieser Wikipedia-Seite. Je nachdem wie lange der Photograph schon tot ist, würde ich eventuell mit dessen Kindern oder dessen Ehefrau Kontakt aufnehmen. Die sind vermutlich als direkte Erben berechtigt, die Verwertung zu regeln. Wenn die hören, dass die Bilder nicht für die Gewinnung von Profit verwendet werden sollen, werden sie vermutlich auch nichts dagegen haben.

Wenn es sich um Verwandtschaftsbilder handelt, würde ich in einer Familienrunde mal die älteren noch lebenden Familienmitglieder befragen, wer alles genau auf den Bildern abgebildet ist und ob von den abgebildeten Personen oder von deren Nachfahren vielleicht Einwände dagegen bestehen, wenn diese Bilder im Internet veröffentlicht werden. Wenn man von allen wichtigen Personen eine schriftliche Einverständniserklärung hat, muss man auch nicht so lange warten.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Da es ja darum ging, ob der Fotograf oder dessen Erben eventuell noch Rechte an den Bildern haben, da gibt es andere Regelungen. Paragraph 72 des Urheberrechtsgesetzes bezieht sich direkt auf den Fotograf- also denjenigen der das Foto gemacht hat. Und bei Lichtbildern ist ein Urheberrecht von 50 Jahren gegeben. Bei anderen Sachen die mit Urheberrecht belegt sind, sind die Frist bis zu 70 Jahren. Allerdings gibt es auch Bereiche, bei denen das Urheberrecht nur 15 Jahre gültig ist.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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