Aufhebungsvertrag: Positv oder negativ für Arbeitnehmer?

vom 08.11.2011, 16:50 Uhr

Ist der Aufhebungsvertrag positiv oder negativ für einen Arbeitnehmer? Herr A kam heute von der Arbeit. Der Chef hat mit ihm ein Gespräch geführt. In dem relativ kleinen Betrieb mit ca 25 Mitarbeitern ist der eine oder andere, mit dem A nicht besonders gut klar kommt. A macht aber seine Arbeit, die auch immer wieder vom Chef gelobt wurde und auch heute bei dem Gespräch. Dem Chef stört es eben nur, dass diese 2 Mitarbeiter nicht mit A klar kommen und auch umgekehrt. Diese Mitarbeiter scheinen für den Chef aber wichtig zu sein.

Der Chef (B) meinte nun zu A, dass er Mitte Januar noch einmal mit ihm sprechen will zwecks eines Aufhebungsvertrages. Er solle doch bis dahin sehen, dass er was neues findet und B will einen Aufhebungsvertrag haben, damit er auch keine eventuelle Sperre beim Arbeitsamt bekommt. Nun hat A aber gelesen, dass gerade dann eine Sperre gemacht wird, wenn ein Aufhebungsvertrag gemacht wird. Er hat eine Kündigungsfrist von 2 Monaten bis Quartalsende. Deswegen auch Mitte Januar als Gespräch.

Würde denn das "Nichtauskommen" mit 2 Kollegen, die mit der Arbeit von A nichts zu tun haben, überhaupt ausreichen um eine normale Kündigung auszusprechen? Will B deswegen einen Aufhebungsvertrag? B hat in dem heutigen Gespräch immer wieder betont, dass er mit der Arbeit von A sehr zufrieden ist. Wie soll A sich verhalten? A ist nicht rechtschutzversichert und auch in keiner Gewerkschaft, was er schon bedauert. Aber bis Mitte Januar sind keine 3 Monate mehr und die würde bei der Gewerkschaft und bei der Versicherung als Sperrfrist gelten.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ein Aufhebungsvertrag bringt Herrn B nicht um eine Sperrung beim Arbeitsamt herum. Dieses Problem hatten wir vor einem Jahr gehabt, da mein Mann massiv gemobbt wurde, konnte aber selbst nicht kündigen da er zu dem Zeitpunkt noch nichts neues hatte. Das Arbeitsamt hatte noch darauf hingewiesen das er trotz Aufhebungsvertrag eine Speere bekommt. Also wäre dieser Punkt definitiv zum negativen von Herrn B. Wenn Herr B allerdings einen neuen Arbeitgeber findet bis Februar wäre dieser natürlich dann vom Vorteil, da Herr B dann die Kündigungsfrist nicht abwarten braucht und der Chef auch nicht.

So ein Aufhebungsvertrag hat immer beide Seiten und in dem Fall würde ich hier eher vorsichtig sein. Wenn Herr B keine neue Arbeit hat, dann wäre eine Kündigung definitiv besser und er würde danach auch Arbeitslosengeld bekommen. Das Problem wird hier aber sein, das der Chef ihn nicht einfach so kündigen darf, sonst könnte Herr B ja wieder dagegen vorgehen. Es ist eine Zwickmühle und ich würde erst die Entscheidung fällen, wenn ich den neuen Arbeitsvertrag unterschieben habe.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich kann meiner Vorrednerin da nicht ganz zustimmen. Es kommt auf den genauen Wortlaut des Aufhebungsvertrages an. Ist der richtig formuliert, dann muss es nicht zu einer Sperre kommen. Auch dann, wenn es ohnehin zu einer Kündigung kommen würde und A nur deshalb einem Aufhebungsvertrag zustimmt, muss nicht unbedingt eine Sperre folgen. Am besten einmal von einem Fachanwalt beraten lassen. Wegen der Kosten ist es so, dass man sich, wenn man zu wenig verdient, einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht holen kann und dann gar nichts oder höchstens 10,- € beim Anwalt bezahlt. Ansonsten einmal anrufen und wegen der Kosten fragen, vielleicht auch eine Gebührenvereinbarung mit ihm eingehen. Immerhin geht es hier ja auch um einiges, sodass man sich nicht nur auf die Hilfe aus dem Internet verlassen sollte.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Nun ja, bei einem Aufhebungsvertrag und der anschließenden Zahlung von Arbeitslosengeld gibt es wohl keine klaren Aussagen. Ich persönlich habe durchaus schon die Erfahrung gemacht, dass auch bei einem Aufhebungsvertrag das Arbeitslosengeld I nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Man musste es eben genau begründen, weshalb der Aufhebungsvertrag zustande gekommen ist und wenn man dies plausibel tut, ist es möglich, auch ohne Sperre das Arbeitslosengeld zu bekommen.

Ich finde es sehr merkwürdig, dass sich B von A trennen will, obwohl A seine Arbeit sehr gut macht, so wie es scheint. Ist es nicht möglich, dass bei Schichtdienst A beispielsweise eine Schicht tauscht und somit mit den beiden Personen nicht mehr zwangsläufig zusammenarbeiten muss oder ist es nicht auch möglich, dass A zumindest in einer anderen Abteilung untergebracht wird? Es klingt schon so, als sei es eine Ausrede, um A eben los zu werden.

Warum und wieso B den Aufhebungsvertrag möchte, weiß ich nicht wirklich. Aber A sollte diesen nicht einfach so annehmen. Eventuell ist es zu überlegen, ob A nicht eine Abfindung bekommen kann. Andererseits verstehe ich B auch nicht, denn man könnte betriebliche Gründe als Kündigungsgrund benennen, aber es scheint, als würde man lieber dem Arbeitnehmer den schwarzen Peter zuschieben wollen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



@*steph*: Wie geschrieben ist es ein kleiner Betrieb und es ist auch kein Schichtdienst. Viel haben die beiden Personen auch nicht mit A zu tun. Aber die beiden Personen sind auch privat mit dem Chef befreundet. So viel steht fest und ich denke, dass da gemauschelt wird. A ist heute selber aus allen Wolken gefallen, als er zu diesem Gespräch gebeten wurde, wo nur der Chef und sein direkter Vorgesetzter in der Logistik dran teilgenommen hat. Und da dieser auch mit dem Chef befreundet ist, hat A wohl kaum Chancen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Na super - ich befürchte, dass A dann keine großartigen Möglichkeiten hat. Am besten ist es, wenn A sich wirklich ab sofort um eine andere Arbeitsstelle bemüht und damit diesem Betrieb den Rücken kehren kann. Ich denke, eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Davon abgesehen muss ein kleiner Betrieb nicht automatisch bedeuten, dass es dort keinen Schichtdienst gibt. Hier gibt es auch recht kleine Betriebe, die eine 18 Mann starke Belegschaft haben oder auch etwas mehr und dennoch im Drei-Schicht-System arbeiten. Daher hätte es ja auch sein können, dass im Unternehmen, in dem A angestellt ist, durchaus auch andere Schichten anbietet.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


So einfach wird es für A nicht sein. Er ist 51 Jahre alt und für ihn wird es wohl nicht gerade ein Zuckerschlecken sein einen neuen Job zu bekommen. auch findet A es schon komisch, dass er heute zu seinem Chef musste wegen diesem Gespräch. Eigentlich hätte es ja Mitte Januar gereicht, damit er bis zum Quartalsende gekündigt werden kann. Was sollte also das Gespräch. B, der Chef meinte, dass es wegen dem Aufhebungsvertrag wäre im Januar. Was könnte der Chef vor haben? Die Kündigungsfrist nicht einhalten und direkt einen Aufhebungsvertrag? Hätte das für A Nachteile oder Vorteile oder hätte es für B Vorteile?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das müsste A den Chef ja selbst fragen, wir kennen den Chef nicht und können in dessen Kopf nicht hineinschauen. Allerdings hätte es für A auf den ersten Blick eher Nachteile, weil es nicht gewiss ist, ob A nach dem Aufhebungsvertrag wirklich ein Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit bekäme. Daher sollte A schon auf eine ordnungsgemäße Kündigung beharren, die der Chef bitte ausstellen sollte und zwar aus betrieblichen Gründen. Und A sollte auch versuchen, eine Abfindung zu erhalten. Am besten wäre, A sucht sich Rat bei einem Anwalt, der auch entsprechende Schreiben aufsetzen kann, auch, wenn er es nicht will. Aber anders wird A wohl nicht zufrieden aus dieser Situation herauskommen.

Das Problem ist für B im Grunde, wenn er A aus betrieblichen Gründen kündigt, ist die Stelle ja quasi erst einmal nicht besetzbar. Das könnte B aber umgehen, indem er A dazu bringt, doch einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Im Moment wäre dies die einzige rationelle Erklärung, die mir einfällt.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Jetzt, wo du den "betrieblichen Grund" ansprichst, wird mir einiges klar. Daran habe ich nicht gedacht. Der Chef ist ja zufrieden mit A´s Arbeit. Also kann er nur aus betrieblichen Gründen kündigen. Das ist aber nicht möglich, weil diese Arbeit nur 2 Leute in dem Betrieb machen. A´s direkter Vorgesetzter, der bei dem Gespräch dabei war und A selber. Es müsste also eine Person eingestellt werden. Und aus betrieblichen Gründen müsste ja die zuletzt eingestellte Person, die dann noch in der Probezeit wäre gehen. Also will der Chef einen Aufhebungsvertrag. Das kann ja dann nur zum Nachteil von A sein, oder?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Also will der Chef einen Aufhebungsvertrag. Das kann ja dann nur zum Nachteil von A sein, oder?


Natürlich ist in deinem geschilderten Fall ein Aufhebungsvertrag immer nachteilig für A. B wäre mit einem Schlag alle eventuellen Sorgen die mit einer Kündigung verbunden sein können los und könnte sich ja hinstellen: "Ja, eigentlich hätte ich ja A gern behalten, aber wenn A so an einem Aufhebungsvertrag interessiert ist dann tue ich ihm halt den Gefallen".

Ein Aufhebungsvertrag bedarf obendrein keinerlei Begründung warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Ich würde die ganze Sache mal aussitzen und wenn überhaupt mich dann schon kündigen lassen. Ich vermute mal dieses Argument würde A auch beim Arbeitsamt um die Ohren fliegen und es wird sicherlich sehr schwierig ohne Sperre die Leistungen zu beziehen.

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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