Kann man auch die Umweltplakette umschreiben lassen?

vom 06.11.2011, 12:21 Uhr

Die Frage ist doch einfach zu klären: die Umweltplakette ist nur gültig, wenn das darauf stehende Kennzeichen mit dem Kennzeichen übereinstimmt, welches das Fahrzeug hat. Bei einem Verkauf ist es in aller Regel so, dass es auch neue Kennzeichen gibt. Und das bedeutet zwingend auch einen neue Umweltplakette. Kauft man sich keine Umweltplakette, so ist der Effekt der gleiche, als hätte man gar keine Umweltplakette. Mit allen Konsequenzen. Eine neue braucht man schon deshalb, weil die Alter nicht von der Scheibe genommen werden kann (um das Kennzeichen neu zu schreiben), ohne sie zu zerstören.

Das eine alte Plakette also kleben bleiben kann, ist richtig. Nur verliert sie ihren Wert bzw. die Bedeutung. Noch ist man jedenfalls nicht auf die Idee gekommen, hier auch einen Tatbestand der versuchten Täuschung in den Strafenkatalog aufzunehmen.

Und ausstellen kann die Plakette natürlich nicht nur der TÜV sondern jede beliebige Werkstatt, welche eben auch diese Plaketten anbietet. Wenn man es sogar darauf anlegen will, kann man sich eine blanke Plakette geben lassen und diese selbst ausfüllen und anschließend an die Scheibe kleben. Das kommt dann darauf an, wie viel Vertrauen die Mitarbeiter in der Werksatt dem Kunden gegenüber haben.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich habe ja nun häufiger damit zu tun, Fahrzeuge zuzulassen. Es stimmt, dass man die Plakette eigentlich nicht neu bräuchte, weil man ja mit dem Fahrzeugbrief beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung nachweisen kann, dass das Fahrzeug einmal auf das auf der Plakette notierte Kennzeichen zugelassen war. Allerdings ist das doch etwas umständlicher und im Falle einer Kontrolle mit mehr Fragen und im Nachgang mehr Laufereien, so dass es sinnvoller ist eine neue Plakette zu kaufen.

Diese kann man übrigens an allen möglichen Stellen erwerben. Wir lassen das entweder gleich von der Zulassungsstelle erledigen oder einer der Werkstätten ohne dass ein Prüfer dabei sein müsste.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


@JotJot: Meistens werden in der Umweltzone auch parkende Autos kontrolliert und wie will ein parkendes Auto nachweisen, dass das Auto mal das Kennzeichen hatte, was auf der Scheibe auf der Plakette steht. Das habe ich noch nie gehört, dass man die alte Plakette nicht erneuern muss. Man kann vielleicht alle kleben lassen, wenn man noch genug Sicht hat. Aber dennoch muss man eine gültige Plakette haben, damit es auch gesehen wird, wenn ein parkendes Auto kontrolliert wird.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



@JotJot
Paragraph 3 Absatz 2 (siehe u.a. hier.) sieht aber vor, dass in das vorgesehene Schriftfeld das Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen wird. Wenn das Fahrzeug umgemeldet wird bzw. eben ein neues Kennzeichen erhält, dann ist es eben nicht mehr das Kennzeichen des Fahrzeugs. Das mag jetzt zwar nach Haarspalterei aussehen, ist aber letztlich so in Gesetzesform festgehalten. Wenn es denn dann mal hart auf hart kommt, wird bei der Punktevergabe schlicht nicht gefragt, was das Kennzeichen WAR, sondern wie das Kennzeichen IST.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:@JotJot
Paragraph 3 Absatz 2 (siehe u.a. hier.) sieht aber vor, dass in das vorgesehene Schriftfeld das Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen wird. Wenn das Fahrzeug umgemeldet wird bzw. eben ein neues Kennzeichen erhält, dann ist es eben nicht mehr das Kennzeichen des Fahrzeugs. Das mag jetzt zwar nach Haarspalterei aussehen, ist aber letztlich so in Gesetzesform festgehalten. Wenn es denn dann mal hart auf hart kommt, wird bei der Punktevergabe schlicht nicht gefragt, was das Kennzeichen WAR, sondern wie das Kennzeichen IST.

Es steht in dem Gesetzestext nicht drinnen, dass es das aktuelle Kennzeichen sein muss sondern lediglich das Kennzeichen eingetragen werden muss. Ist ein Fahrzeug angemeldet dann bekommt es ein Amtliches Kennzeichen welches auch in den Fahrzeugbrief eingetragen wird. Wird das Auto dann verkauft und bekommt ein anderes Kennzeichen steht es trotzdem mit dem alten Kennzeichen im Fahrzeugbrief bzw. auch im System der Zulassungsstelle. Der Gesetzestext beschreibt lediglich, dass Plaketten verwendet werden müssen die ein Kennzeichen eingetragen haben und sich beim ablösen zerstören müssen, um eine Umklebung in ein anderes Fahrzeug welches zum Beispiel eine andere Schadensklasse bekommen würde, zu unterbinden. Der Text sagt nichts darüber aus, dass bei einer Ummeldung das neue Kennzeichen eingetragen werden muss. Wie gesagt, auch mit dem alten Kennzeichen auf der Plakette ist diese noch gültig da sich diese nicht mit dem Kennzeichen verändern sondern die Schadensklasse anhand der Schlüsselnummer des Fahrzeuges festgelegt wird.

Natürlich kann es zu Problemen führen wenn nicht das aktuelle Kennzeichen eingetragen ist, gerade bei den angesprochenen Kontrollen von Parkenden Fahrzeugen da die Kontrolleure vor Ort dieses in der Regel nicht prüfen werden ob das Fahrzeug einmal auf dieses Kennzeichen zugelassen gewesen ist. Im nach hinein kann man dieses jedoch mit dem Fahrzeugbrief belegen was wie bereits angesprochen, nur einen größeren Aufwand verursacht aber trotzdem konform ist. Dabei verhält es sich wie bei den von mir bereits angesprochenen KAT Zeichen die es in den älteren Fahrzeugen noch gegeben hat, auch bei diesen musste/muss man diese nicht ersetzen wenn das Fahrzeug umgemeldet wird.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


@Sorae
Ein Fahrzeug kann aber immer nur ein Kennzeichen haben. Und der Gesetzestext verlangt, dass das Kennzeichen des Fahrzeugs einzutragen ist. Wieso du nun darauf kommst, ein ehemaliges Kennzeichen auch unter "das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges" zu verstehen, erschließt sich mir nicht. Ich bin letztlich aber auch kein Jurist!

Grundsätzlich kenne ich die hier beschriebenen Vorgehen. Und dort wird auch angegeben, dass die Plakette an das Kennzeichen gebunden ist. Eine Erneuerung der Plakette ist danach "nur" bei Änderung des Kennzeichens nötig. Die Info ist auch hier nachzulesen. Und auch diese Quelle hier deutet an, dass bei Kennzeichenwechsel eine neue Plakette notwendig wird. Auch die Post macht bei Umzug auf den Umstand aufmerksam, dass eine neue Plakette notwendig wird (siehe hier). Wobei ich am Ende auch weiß, dass eine Unwahrheit nicht wahr wird, weil viele sie wiederholen. Nur macht diese Sicht bzgl. der Plakette aus praktischer Erwägung am meisten Sinn.

Auf der anderen Seite ist mir nur ein Verfahren bekannt (und ich weiß nicht, ob dies nicht irgendwann gekippt wird), in dem ein Bußgeldbescheid eben wegen diesem Umstand (richtige Plakette mit altem Kennzeichen) zurückgezogen wurde. Was aber ein Einzelfall! Selbstredend kann aber jeder und jede letztlich so einen Rechtsstreit riskieren.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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