Darf man seine Krankenakte selber veröffentlichen?
Nehmen wir mal an, dass A eine Krankheit hat, deren Verlauf die Öffentlichkeit interessieren könnte. Dürfte A die Krankenakten einfordern und diese auch veröffentlichen? Bei Röntgenaufnahmen ist es ja so, dass diese, auch wenn man die Behandlung selber zahlen musste, dennoch Eigentum des Arztes sind, der die Aufnahmen gemacht hat. Dieser Arzt hat im Prinzip das Recht auf das Röntgenbild.
Wie ist das aber bei der Krankenakte? Darf A diese einfordern und veröffentlichen oder ist der Arzt der "Urheber", der das alleinige Recht auf diese Akte hat? Was wäre, wenn A die Akte veröffentlicht, weil er ja Einsicht haben darf und auch Kopien bekommen darf. Darf der Arzt dann gegen A klagen, weil er das "Urheberrecht" hat?
Der Arzt ist der Urheber und hat alle Rechte an der Krankenakte. Auch hier gilt das Urheberrecht, wie auch bei anderen schriftlichen Werken. Ich selbst habe mal versucht an einen Arztbericht zu kommen, der von einer Klinik an die andere Klinik als eine Art Überweisungsbericht versendet wurde. Ich habe den Arztbrief nicht bekommen. Ein Ablehnungsgrund war das Urheberrecht. Ich hätte aber den Arzt, der den Bericht verfasst hat, danach fragen können.
@LittleSister: Ich habe mal vor ein paar Wochen die Krankenkasse gefragt, wie das mit den Krankenakten ist und bei der AOK sagte man mir, dass ich die Krankenakten von jedem Arzt in Kopie bekommen kann. Ich muss diese nur beantragen. Wenn ein Arzt diese nicht geben will, dann kann ich die Krankenkasse um Hilfe bitten.
Demnach habe ich gedacht, könnte A diese Kopien bekommen. Ich wusste eben nur nicht, ob A auch die Krankengeschichte veröffentlichen darf.
@ Diamante
Ich habe bewusst dazu geschrieben, dass es ein Bericht bei einer Überweisung in ein anders Krankenhaus ging. Das sind interne Schreiben und die müssen dem Patienten nicht gezeigt oder gar gegeben werden. Und es gibt Bereiche in einem Krankenhaus oder generell im Behandlungssektor, da werden Arztberichte etc. nicht an Patienten weiter gegeben und ja das ist rechtlich haltbar.
Und klar kannst du den Arztbericht veröffentlichen. Dann wird aber eine Klage wegen Verstoß gegen das Urheberrechts erfolgen. Es sei denn der Arzt bemerkt es nicht.
Du selber kannst die Krankenakte unter Umständen einsehen, aber das heißt noch lange nicht, dass du diese der Öffentlichkeit zugänglich machen willst. Mal davon abgesehen, dass es dabei ja um dich geht - ein Arzt kann anhand der Krankenakte auch beurteilt werden und das kann unter Umständen nicht in seinem Interesse sein. Von Arzt zu Arzt ist das nochmal eine andere Sache und ein anderer Weg.
Ich würde auch dringend davon abraten, eine Krankenakte direkt zu veröffentlichen, weil das definitiv ein rechtliches Nachspiel haben würde. Man kann den Krankenverlauf natürlich mit eigenen Worten wiedergeben (ohne dabei Namen oder Orte zu nennen), aber eine Krankenakte kann man nicht veröffentlichen oder sollte man zumindest nicht.
Ich frage mich gerade, warum jemand seine Krankenakte veröffentlichen möchte? Wenn es sich um einen ganz normalen und unspektakulären Fall handelt, wie es täglich hunderttausende gibt, dann gibt es doch eigentlich keinen Grund dafür.
Die einzige Variante die mir einfällt ist, dass es sich hier vielleicht so zugetragen haben könnte, dass A möglicherweise nicht so behandelt wurde, wie sie sich das gewünscht hätte oder sogar Opfer von Ärztepfusch geworden sein könnte. In diesen Fällen würde ich mich an Stelle von A von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der sich mit Medizinrecht auskennt. Es gibt ja auch immer wieder mal in seriösen Medien Berichterstattungen über solche Fälle und bei seriösen Medien kann ich mir nur schwer vorstellen, dass es sich dabei um fingierte Berichte handelt. Wenn es sich also um Tatsachen handelt, die da berichtet werden, kann ich mir wiederum nicht vorstellen, dass die Medien da ohne juristische Beratung handeln und einfach so eine Straftat begehen, nur um die Krankengeschichte des Patienten zu veröffentlichen. Deshalb würde ich einfach mal daraus schließen, dass es wohl Möglichkeiten geben muss, so etwas legal zu veröffentlichen.
Wenn Person A eine Krankheit hätte, deren Verlauf die Öffentlichkeit oder auch andere Mediziner Interessieren könnte, dann würde der behandelnde Arzt darüber wohl eine Abhandlung schreiben und diese auch in einem entsprechenden Blatt veröffentlichen. Da die Krankenakte dem Krankenhaus bzw. der Arztpraxis gehört liegen auch die Urheberrechte dort und sollte Person A seine Krankenakte veröffentlichen wollen, so müsste er sich vorher die schriftliche Zustimmung von dort einholen. Möchte Person A also weiterhin seine Krankengeschichte veröffentlichen, kann Person A auch dem behandelnden Arzt die "Story" anbieten, daraus könnten in dem Sinne noch beide profitieren und ich kann mir vorstellen, dass Person A unter diesen Umständen eher eine schriftliche Zustimmung erhalten wird.
Person A kann die Krankenakte jederzeit anfordern und auch einsehen, jedoch müssen dabei Interne Schreiben die von Arzt zu Arzt gegeben worden sind im Falle einer Verlegung Person A nicht zugänglich gemacht werden. Ob Person A Kopien erhält richtet sich nach der Kulanz des Krankenhauses der Klinik/Praxis da nur Einsicht gewährt werden muss, aber keine Herausgabe der Daten. Meistens wird es gestattet Kopien zu machen oder bekommt diese zugeschickt, da es einfacher zu Verwalten ist als wenn ständig ein Patient auftaucht um in seiner Krankenakte etwas nachzulesen.
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