Nach Dachstuhlbrand nun geschecktes Dach

vom 07.11.2011, 23:10 Uhr

Bei A hat es im Dachstuhl gebrannt. Es ist zum Glück nicht zu viel passiert, aber das Dach musste gedeckt werden. Die Versicherung hat den Schaden übernommen und sie hat auch eine Firma beauftragt. Die Firma hat nun nur die wirklich geschädigten Dachziegel ausgewechselt und eine andere Farbe genommen, als das Dach vorher hatte. Nun ist das Dach gescheckt. Im Versicherungsvertrag steht, dass in einem solchen Fall eine Neuwertversicherung ist und es in gleicher Güte und Art wieder hergestellt wird.

Die Versicherung meint aber, dass sie den Schaden beglichen hat und hat auch die Firma bezahlt. Aber A ist nicht mit dem gescheckten Dach einverstanden. Was kann A machen, damit sie ein Dach hat, was nicht mehr gescheckt ist, also zwei verschiedene Arten von Dachziegeln aufweist? Muss A das so hinnehmen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



In gleicher Art und Güte bedeutet, dass das Dach wieder Dachziegel hat, welche Dicht sind und in der Form und Farbe zum alten Dach passen. Allerdings gibt es da ein kleines Problem. Aus deinem Text schließe ich, dass das Dach von A nur an ein paar Stellen gebrannt hat und dadurch reparabel war und nicht komplett neu gedeckt werden musste. Wenn nun A ein etwas älteres Dach hat, dann ist es durchaus möglich, dass es Ziegel in der Farbe einfach nicht mehr gibt. Wenn dem so ist, dann ist die Aufgabe von der Versicherung und dem Dachdecker erfüllt, denn sie haben das Dach dicht bekommen und die kaputten Stellen geflickt.

Damit ist das Dach in gleicher Art und Güte wieder hergestellt und die Leistung wurde laut Vertrag erbracht. Wenn A nun die Farbunterschiede nicht hinnehmen will, dann kann sie etwas unternehmen, sie kann den Rest vom Dach auch decken lassen, allerdings auf eigene Kosten. Eine Versicherung ist kein Sparbuch, das heißt ein entstandener Schaden muss ersetzt werden, allerdings nicht mehr und auch nicht weniger. Der Glaube ist vor allem in Deutschland weit verbreitet, dass eine Versicherung alles zahlen muss, was sich der Kunde vorstellt. Nur weil es optisch nicht so super aussieht, wird keine Versicherungsgesellschaft anfangen ein ganzes Dach neu decken zu lassen, nur weil 4 Stellen auf dem Dach durch einen Brand undicht geworden sind. Wenn die Versicherer damit anfangen würden, dann könnte in 3 Jahren niemand mehr die Prämien bezahlen, da dann auch die Kunden anfangen würden bei einem Sturm, wo sich ein einziger Ziegel gelöst hat, darauf zu bestehen, dass das ganze Dach gedeckt wird, nur weil der eine neue Ziegel farblich nicht ins Bild passt.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das Dach von A ist gerade mal 3 Jahre alt gewesen. Für ein Dach also noch nicht alt und da sollte man doch meinen, dass es diese Dachziegel noch gibt. Das ganze Haus ist nämlich erst 3 Jahre alt. Es ist schon für A schlimm, dass er nun ein geschecktes Dach hat. Selber kann er nichts zahlen, da er sich das nicht leisten kann, nachdem er das Haus gebaut hat und will sich deswegen auch nicht in Unkosten stürzen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ok, das Alter vom Haus stellt die Sachlage wieder etwas anders dar, bei einem drei Jahre alten Haus muss es noch möglich sein, die Ziegel die seiner Zeit verbaut wurden wieder zu bekommen. Wenn nicht die gleichen, dann doch zumindest ähnliche, sodass der Unterschied nicht so sehr auffällt. Es gibt natürlich auch Umstände, die das unmöglich machen könnten, vor allem, wenn es besondere Ziegel wären, zum Beispiel Gras-Grün und der Hersteller existiert nicht mehr, dann wird es schwer die gleichen Ziegel wieder zu bekommen. Wenn der Hersteller noch existieren sollte, dann muss das möglich sein, allerdings hätte A darauf achten müssen, bevor der Dachdecker angefangen hat die Ziegel aufs Dach zu legen und wenn das nicht möglich war, dann direkt den Dachdecker in die Pflicht nehmen, die Schuld hier beim Versicherer zu suchen ist doch wohl etwas zu einfach.

Fehler eins ist beim Auftrag passiert, denn A hätte es explizit angeben müssen, was für Ziegel es waren und das diese wieder drauf müssen. Fehler zwei hat der Dachdecker gemacht, indem er scheinbar nicht nachgedacht hat, auch das hätte er machen müssen. Dem Versicherer ist hier nichts an zulasten, denn er hat den Schaden reguliert, dass der Dachdecker falsche Ziegel verbaut hat, das ist nicht sein Problem.

Zu Thema Kosten: Wenn sich A nicht in Unkosten stürzen will, dann ist das sein Problem und wieder nicht das des Versicherers. A und Dachdecker sind hier diejenigen, die sich mit einander an einen Tisch setzen sollten und den Sachverhalt zu klären haben. Denn Schlussendlich ist es ein Vertrag zwischen Dachdecker und A, nur dass eben nicht A sondern der Versicherer die Rechnung beglichen hat. Lieferung und Einbau ist aber bei A erfolgt und damit vertragsrechtlich sein Problem und das vom Dachdecker.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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