Im Mutterschutz immer für den Arbeitgeber erreichbar sein?

vom 05.11.2011, 00:46 Uhr

Frau A. hat vor kurzem ein Baby zur Welt gebracht und befindet sich zur Zeit noch im Mutterschutz und möchte dann ein Jahr Elternzeit machen. Ihr Vorgesetzter war über ihre Schwangerschaft nicht begeistert und handelte teilweise auch dementsprechend. Das Ganze endete dann mit einem Beschäftigungsverbot für Frau A.

Für Frau A. wurde eine Vertretung eingestellt. Die scheint fachlich nicht so fit zu sein. Der Arbeitgeber meidet jeden Kontakt zu Frau A. und Frau A. hat alle Schlüssel und auch ihr Diensthandy abgegeben müssen. Was ja an sich kein Problem ist. Ihren Arbeitgeber hat Frau A. darüber informiert, dass ihr Nachfolgerin unbedingt nun betriebsinterne Schulungen braucht, die aber wohl nie statt gefunden haben.

Nun bekommt Frau A. ständig E- Mails der besagten Vertretung mit fachspezifischen Fragen. Zum Teil wird die Vertretung wohl auch vom Vorgesetztem vor geschickt. Frau A. ist an sich an Hand des Verhaltens generell klar, dass sie wahrscheinlich nach der Elternzeit gekündigt wird.

Frau A. weiß nun nicht, wie sie sich verhalten soll. Ist sie in irgendeiner Form verpflichtet die E- Mails der Vertretung zu beantworten? Ist sie gesetzlich dazu verpflichtet oder eher aus moralischen Gründen? Wenn ja in welchem Rahmen? Sprich wie viele Fragen muss sie in welchem Abstand beantworten?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Gesetzlich kann sie gar nicht dazu verpflichtet sein, auf E-Mails ihrer Vertretung zu antworten, ich denke dass man nie verpflichtet ist auf eine E-Mail zu antworten, wenn man nicht will. Sie muss also gar nichts beantworten, denn was kann sie dafür, wenn ihre Vertretung die Arbeit nicht alleine meistern kann? Dafür ist ihr Vorgesetzter verantwortlich.

Das Verhalten dieses Vorgesetzten finde ich echt unmöglich, und ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Ich würde Frau A also raten sich nicht zu viele Gedanken darüber zu machen, da sie nicht verpflichtet ist auf E-Mails zu antworten, da sie ja im Mutterschutz ist, und solche fachspezifische Fragen dann doch schon wieder in Richtung Arbeit gehen.

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» katzenfeex3 » Beiträge: 201 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich komme aus Österreich und kenne demnach nur die österreichische Gesetzeslage, aber ich denke, dass es in Deutschland nicht viel anders sein wird. Während dem Mutterschutz ist man natürlich nicht verpflichtet irgendwelche beruflichen Dinge zu erledigen. Frau A hat mit einem kleinen Baby sicher was besseres zu tun, als berufliche Mails zu beantworten.

Wenn sie das selber will und ihr das aus welchen Gründen auch immer gut tut, dann kann sie das natürlich machen, aber das ist mehr oder weniger ihr privates Vergnügen. Bei mir war es so, dass ich bis zum Ende meiner Schwangerschaft und auch direkt nach der Geburt an einem Projekt gearbeitet habe. Das Projekt war aber nur meine Zuverdienstmöglichkeit und war nicht von der Organisation aus, wo ich gearbeitet habe.

In Österreich ist es so, dass vor allem die Wochen vor und nach der Geburt es problematisch ist, wenn man etwas dazu verdienen möchte. Wenn man selbstständig ist, geht das denke ich schon, aber bei einer normalen Geburt darf man mindestens 8 Wochen und nach einem Kaiserschnitt mindestens 12 Wochen nicht erwerbstätig sein. Ich wollte da auch ein paar Stunden dazu verdienen, aber ich hätte da gröbere Probleme mit der Krankenkasse bekommen. Privat habe ich mir dann zwar schon Gedanken über das Projekt gemacht, aber das war eben nur privat und weil es mir Spaß gemacht hat.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Der Mutterschutz ist doch extra für den Schutz der frisch gewordenen Mutter. Die soll vor beruflichen Dingen geschützt werden, denn sie sollte ja auch in dieser Zeit auch nicht arbeiten. Du bist also nicht dazu verpflichtet, Deiner Vertretung fachspezifische Fragen zu beantworten oder ihr mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Dein Arbeitgeber hat für eine dementsprechende Vertretung während Deiner Abwesenheit zu sorgen. Ich würde an Deiner Stelle in keiner Weise auf die E-Mails antworten, da Du dazu auch nicht verpflichtet bist.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Jenna87w hat geschrieben:Der Mutterschutz ist doch extra für den Schutz der frisch gewordenen Mutter.

Nicht nur der frisch gebackenen Mutter sondern auch schon der werdenden Mutter.

Eine Pflicht solche Fragen zu beantworten gibt es nicht. Allerdings ist es einfach eine Frage der Moral oder besser der Loyalität zum Arbeitgeber. Diese Loyalität scheint durch das Verhalten des Arbeitgebers einen heftigen Dämpfer bekommen zu haben. Ich kenne es aus bisherigen Unternehmen so, dass eine vernünftige Übergabe mit mehrwöchiger Einarbeitung der Elternzeitvertretung erfolgt. Das ist sicher immer der beste Weg, in diesem Fall wohl eher nicht möglich gewesen.

Die Frage ist aber, wo kann sich die Vertretung der A Hilfe im Unternehmen holen. An Stelle der A würde ich wohl erst einmal diese Stellen auflisten und Unterlagen nennen, mit deren Hilfe sich die Vertretung einen Einblick in die Arbeitsweise verschaffen kann. In der Folge würde ich dann höchstens einmal täglich die Fragen beantworten. Für die Zeit nach der Geburt würde ich dann wohl gar keine Garantie geben, in welchem Zeitrahmen Fragen beantwortet werden, denn dann steht ja da Neugeborene im Vordergrund.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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