Tierhalteverbot vom Vet-Amt bundesweit?

vom 07.11.2011, 14:53 Uhr

Nehmen wir mal den Fall an, dass A ein Tierhalteverbot vom Veterinäramt ausgesprochen bekommt, weil er viele Tiere in seiner Wohnung gehalten hat, die er alle nicht richtig gehalten hat. Die Tiere waren sehr vernachlässigt, haben alle kein vernünftiges Futter bekommen und Katzen und Hunde koteten überall hin. A ist nun von NRW nach Rheinland Plfanz gezogen und die ehemaligen Nachbarn von A befürchten, dass es wieder von Vorne anfängt. Können die Nachbarn etwas unternehmen, dass A kontrolliert wird? Gilt das Tierhalteverbot, welches vom Veterinäramt ausgesprochen wurde deutschlandweit oder muss es wieder erneut erteilt werden?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich denke mal, dass dieses Tierhalteverbot auch in dem anderen Bundesland gilt. Es ist ja personenbezogen und nicht auf die Wohnung oder ähnliches. Die ehemaligen Nachbarn könnten doch mal beim Veterinäramt anrufen und nachfragen. Sie könnten dort dann ja auch gleich mitteilen, dass dieser besagte Nachbar nun in ein anderes Bundesland zieht und sie Bedenken haben, dass er wieder Tiere anschaffen könnte.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


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