ärztliche Schweigepflicht: Minderjährig und Drogenkonsum

vom 06.11.2011, 14:00 Uhr

Wie ist das eigentlich mit der ärztlichen Schweigepflicht, wenn beispielsweise A, ein minderjähriger Patient (14 Jahre) zum Arzt geht und der Arzt feststellt, dass der Drogen genommen hat. Welche Drogen ist ja egal. Der Arzt hat jedenfalls festgestellt, dass der Junge Drogen konsumiert. Muss der Arzt die Eltern informieren oder hat der Arzt gegenüber dem minderjährigen Jungen auch eine Schweigepflicht? Ist es nicht verantwortungslos, wenn man den Eltern nicht Bescheid gibt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Schweigepflicht ist ein ganz heikles Thema und bedarf insgesamt einer ausgesprochen detaillierten Ausarbeitung seitens der Juristen, um sie einem Laien möglichst verständlich nahezubringen. Wir hatten letztens mal eine kurze Veranstaltung diesbezüglich und es gibt so viele Punkte bzw. Ausnahmen, die den Arzt von der Schweigepflicht befreien, da bräuchte man Tage dafür, um sie alle in nachvollziehbarer Art und Weise zu erklären.

Was aber dein konkretes Beispiel angeht, so kann ich nur Vermutungen aufstellen: Es ist in der ärztlichen Schweigepflicht so, dass der Arzt befreit werden kann, wenn ein höheres Rechtsgut gefährdet zu sein scheint. Das heißt in einem konkreten Fall folgendes: Wenn ein Patient aufgrund seines Alkohol- oder Drogenkonsums beispielsweise weiterhin am Verkehr teilnimmt und sich und die anderen Verkehrsteilnehmer damit massiv gefährdet, so kann der Arzt das Ordnungs- bzw. Verkehrsamt benachrichtigen. Übertragen auf Drogen heißt das, dass jeder Patient ab seinem 18.Lebensjahr vom Arzt dem Ordnungsamt mitgeteilt werden kann, wenn eine Gefährdung seiner Mitmenschen vorliegt. Letzlich liegt es aber, soweit ich weiß, im Ermessen des Arztes, wie er damit umgeht. Ob dieser Schritt nämlich gesetzlich vorgeschrieben ist, weiß ich leider nicht.

Aber bei einem 14-jährigen Patienten, von dem an sich (erneut bezogen auf den Verkehr) keine Gefährdung aussgeht, darf der Arzt ohne sein Einverständnis keinem Dritten irgendwelche Infos weitergeben, das stellt die ärztliche Schweigepflicht ganz klar dar. Inwiefern das nun verantwortungslos ist oder nicht, sei mal dahin gestellt, die Juristen achten meines Erachtens ohnehin nicht wirklich darauf.

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» getku » Beiträge: 883 » Talkpoints: 11,06 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Mein Vorredner hat recht. Ich habe selber einen Freund, der schon eine ähnliche Situation erlebt hat. Er war total zugekifft und hatte einiges an Alkohol im Blut und musste die Nacht im Krankenhaus verbringen. Die Ärzte durften weder die Eltern noch die Polizei informieren.

Ich halte es für sehr verantwortungslos, andererseits ist es für meinen Freund sehr erleichternd. Ich denke mal, wer eine solche Situation erlebt hat, wird nicht so schnell wieder zu den Drogen greifen. Außerdem können die Ärzte durchaus bei häufigeren Vorfällen einen Drogen-Entzug verordnen.

» weezy15 » Beiträge: 188 » Talkpoints: 2,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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