In Probezeit in andere Abteilung und Probezeitverlängerung?

vom 03.11.2011, 23:33 Uhr

A arbeitet in einem größeren Betrieb. Er arbeitet seit 5 Monaten in diesem Betrieb und war bisher in Abteilung 1. Nach ca 4 1/2 Monaten kam der Chef und meinte, dass er in der Abteilung 1 nicht mehr gebraucht wird. Abteilung 2 braucht Mitarbeiter. Er wurde also innerbetrieblich von Abteilung 1 nach 2 versetzt und bekam ein Schreiben, dass sich mit der Versetzung in die Abteilung die Probezeit wieder um 6 Monate verlängert. Eigentlich hätte er noch 1 1/2 Monate Probezeit gehabt ab der Versetzung.

A hat bisher dieses Schreiben noch nicht unterschrieben. Aber der Chef drängt darauf, weil die Probezeit ja aus Abteilung 1 bald um ist und A vermutet, wenn er nicht unterschreibt, dass er dann innerhalb der Probezeit, die ja noch von Abteilung 1 gilt, gehen darf. Wie soll A sich verhalten? Soll er unterschreiben und wieder die Probezeit neu beginnen? Darf ein Chef innerhalb des gleichen Betriebs in eine andere Abteilung versetzten und die Probezeit neu beginnen?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Zwar ist A in einer undankbaren Situation, weil A vermutlich schlicht nicht in der Position der Stärkere ist. Aber grundsätzlich würde ich dazu raten, kein Schreiben zu unterzeichnen. Wieso sollte sich an der Probezeit durch die Versetzung in eine andere Abteilung etwas ändern? Hier sehe ich eigentlich nur Nachteile für A. Das schöne hier: wenn das ausreichend ist, dass der Chef dann die Chance nutzt und A eben kündigt (kurz vor Ablauf der Probezeit), dann ist davon auszugehen, dass das sowieso der Plan war. Sonst hätte man A gehalten.

Vielleicht wäre es in dem konstruierten Fall auch gut zu wissen, ob A mit der Versetzung einen neuen Chef bekommt oder aber ob der Chef in dem Fall der Eigentümer oder Geschäftsführer ist. Denn dann wäre die Situation noch mal anders bzw. insofern unschön für A, weil er diesen Chef so schnell nicht los wird. Und der hat offenbar kein gesteigertes Interesse am Halten von A. Sonst würde man da ein anderes Verhalten an den Tag legen. Oder aber es geht einfach nur darum zu testen, wie weit A zu Zugeständnissen bereit ist, was dann später auch anders genutzt werden könnte.

Gesetzlich ist hierzu übrigens nicht wirklich geregelt, wie lange die Probezeit gehen soll. Es gilt nur, dass diese Probezeit "verhältnismäßig" sein soll. Was auch immer das dann heißen mag. Und das dann eine Probezeit von sechs Monaten auf zwölf Monate verlängert wird, könnte bei dokumentierten Vorkommnissen sogar gerechtfertigt sein. Daher wäre es für A eher nicht angebracht, hier auf die rechtliche Schiene zu setzen (außer es ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, welche auch eine Arbeitnehmerrechtsschutzversicherung beinhaltet. Aber wenn schon zu Beginn der Tätigkeit der Rechtsweg notwendig ist, macht eine Weiterbeschäftigung hinsichtlich einer Entwicklung im Unternehmen wenig Sinn.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^