Ebay - Recht auf Rückerstattung?

vom 01.11.2011, 21:03 Uhr

Es ist ja ein offenes Geheimnis, dass man bei Ebay alles findet, was man sucht und das sogar zu einem fairen Preis. Ich habe vor, mir in Kürze ein Notebook oder Macbook zu kaufen und bin bei Ebay auf das ein oder andere Angebot gestoßen. Bis jetzt habe ich stets billigere Artikel auf Ebay erworben, aber da beim Notebook das untere Preislimit bei etwa bei 500 Euro liegt, kaufe ich da nicht willkürlich den nächstbesten Artikel.

Es handelt sich bei Ebay ja meistens um gebrauchte Ware. Hat man das Recht auf eine Rückerstattung, wenn man mit dem Artikel beziehungsweise mit dem Artikelzustand unzufrieden ist? Ich akzeptiere Gebrauchsspuren nur in einem gewissen Maß. Im Laden hat man auf neue Artikel ja 14 Tage Umtauschgarantie ohne Angabe von Gründen. Muss ein Privatverkäufer diese auch gewährleisten?

» weezy15 » Beiträge: 188 » Talkpoints: 2,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge



weezy15 hat geschrieben:Im Laden hat man auf neue Artikel ja 14 Tage Umtauschgarantie ohne Angabe von Gründen.


Woher kommt nur immer wieder dieser Irrglaube. Du hast in einem Laden keinerlei Recht darauf, dass du die Waren zurück geben kannst. Wenn ein Laden die Waren wieder zurück nimmt, dann ist das immer die Sache beziehungsweise die Kulanz oder nennen wir es einfach Kundenservice des Ladens. Ein Recht oder ein Anspruch existiert aber nicht.

Bei einem Online-Shop würde das wieder anders aussehen. Jedoch kaufst du dann bei einem gewerblichen Händler, bei dem du dann auch die Waren zurückgeben kannst. Wenn du bei Ebay über einen privaten Händler kaufst, dann findest du so ziemlich in jeder Auktion die Angabe darüber, dass die Waren nicht zurück genommen werden und auch kein Garantieanspruch gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden kann. Das heißt also, dass du gegenüber einem privaten Verkäufer keinerlei Recht auf Rückgabe der Ware hast, solang dies nicht in der Auktion anderweitig erwähnt wird.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hier verwechselst du ein paar Punkte, welche schon oft zu Ärger und Frust führen können. So ist es - wie schon von BrilleWilli erwähnt - nicht möglich, wegen "Nichtgefallen" oder ähnlichen Gründen die Ware umzutauschen oder gar zurück zu geben. Das es oftmals dennoch geht, liegt an der Kulanz der Händler! Ansonsten hat man hier nur eine Chance seine erworbenen Waren umzutauschen, wenn die Ware defekt ist!

Wenn du mit "Laden" aber einen Online Shop meinst, dann hast du hier nur die Möglichkeit, dem Kauf zu Widersprechen und das dann eben ohne Angabe von Gründen. Hier kannst du erworbene Ware dann zurückschicken und bekommst dein Geld wieder. Streitpunkt kann hier maximal die Frage der Versandkosten sein, wobei das auch geregelt ist und Online Shops sich hier eigentlich korrekt verhalten.

Bei Ebay und gebrauchten Gütern von Privatpersonen hat man eigentlich kaum eine Chance, das ersteigerte Objekt wieder zurück zu geben. Dazu müsste der Verkäufer schon zum Mittel der Täuschung greifen und der Käufer müsste dies eben auch nachweisen können. Ansonsten gilt der Kaufvertrag und man ist als Käufer zur Abnahme der Ware verpflichtet. Ob dann angegebene Gebrauchsspuren im Rahmen des Üblichen sind oder nicht, würde im Zweifel ein Richter entscheiden. Und ob man als Käufer hier gute Chancen hat, hängt eben von den Formulierungen des Verkäufers ab. Schreibt der natürlich "ohne Gebrauchsspuren", ist das ganz was anderes, als eben "übliche Gebrauchsspuren". Im zweiten Fall sollte man sich wirklich nicht viel Hoffnung machen, bei einem Rechtsstreit sein Geld wieder zu bekommen und sollte das Kostenrisiko gegen den möglichen Verlust des Geschäfts selbst gegen rechnen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Nein, ein Privatverkäufer muss so etwas nicht anbieten. Er kann es aber gewähren. Meistens steht in der Ebay Auktion bei den Details über die Versandkosten auch was zur Rücknahme dabei und da steht dann entweder ja oder nein. Wenn ein Käufer unzufrieden ist mit dem Artikel, dann hat er Pech gehabt. Wer sich den Artikel nicht zum vollen Preis bei einem Händler kauft, der hat am falschen Ende gespart und muss damit leben. Etwas Anderes wäre nur, wenn der Artikel wirklich falsch beschrieben worden wäre, beispielsweise "ohne Gebrauchsspuren" und dann Kratzer hätte, denn dann könnte man ihn zurückgeben.

Im Laden hast du auch kein Umtauschrecht ohne Angabe von Gründen. Möglicherweise lässt der Laden dich umtauschen, weil er dich als Kunden nicht verlieren will, aber ein Recht darauf hast du nicht. Das verwechselst du bestimmt mit Online-Käufen von Händlern, denn bei denen hat man wirklich immer ein Rückgaberecht von 14 Tagen beziehungsweise (jetzt neu) 4 Wochen. Vielleicht kaufst du einfach bei einem Gebrauchtwarenhändler ein gebrauchtes Mac Mini? Dann hättest du einen günstigen Preis und ein Umtauschrecht.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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