Haftungsfrage bei Angestellten - Wer zahlt den Schaden?

vom 18.07.2011, 21:59 Uhr

A ist seit vier Jahren als Malermeister selbständig und die Geschäfte laufen sehr gut. Daher konnte A vor drei Monaten sogar seinen ersten Mitarbeiter einstellen. Der eingestellte B ist auch sehr fleißig, hat aber manchmal eine etwas zu lockere Art an sich, sodass ihm schon hin und wieder ein Fehler passiert. Letzte Woche war auch mal wieder so ein betrüblicher Tag.

B war bei einer Kundin, die ihr Wohnzimmer neu gestrichen haben wollte. Aus Versehen hatte B dann wohl einen Eimer mit Farbe umgestoßen, und die Farbe ist auf den "teuren Orient-Teppich" gelaufen, der natürlich zerstört ist. Nun hat sich die Kundin an A als Arbeitgeber gewandt und verlangt, dass A den Schaden von rund 3.900 Euro ersetzen müsse. A ist aber der Meinung, dass sein Mitarbeiter B zahlen muss bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Ist das so, oder muss A den Schaden bezahlen? Wie seht ihr den Fall, wer sollte oder muss denn nun für den Schaden aufkommen?

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» ticker » Beiträge: 114 » Talkpoints: 34,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge



In so einem Fall muss die Firma bezahlen. Die Firma sollte gegen solche Schäden eine Versicherung abgeschlossen haben. Denn die Haftpflichtversicherung des Angestellten würde in dem Fall gar nicht zahlen, da es bei der Arbeit passiert ist. So ging es jedenfalls einem Bekannten, der als Schreiner arbeitet. Er hat beim Anliefern eines Schrankes eine teure chinesische Vase bei einer Kundin heruntergeschmissen, weil er wohl ungeschickt gegen den Tisch gelaufen ist, auf dem die Vase stand.

Er hat es sofort seiner Haftpflichtversicherung gemeldet. Diese lehnte die Begleichung des Schadens ab, weil die Firma gegen solche Schäden versichert sein muss. So, wie mein Bekannter durch die Versicherung erfahren hat, muss der Arbeitgeber, sobald er einen Mitarbeiter einstellt, für diesen eine Versicherung abschließen. Eine private Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden nicht auf.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich würde auch in jedem Fall sagen, dass A den Schaden übernehmen muss. Der Schaden ist nun mal während der Arbeitszeit von B entstanden. Die Mitarbeiter sind gegen solche Vorfälle versichert. Auch ich kenne eine ähnliche Situation.

Ich habe in einem Autohaus gearbeitet, wo meine Kollegen und ich selber auch mit den Kundenfahrzeugen fahren mussten. Und es ist nicht nur einmal passiert, dass ein Kollege ein Kundenfahrzeug beschädigt hat. Es war z. B. so, dass der Mitarbeiter das Kundenfahrzeug aus der Parklücke fahren wollte, um es in die Werkstatt zu fahren. Beim rückwärts fahren, kam dann ein anderer Kollege in einem Kundenfahrzeug, mit dem er etwas zu schnell um die Ecke gefahren ist. Und wie man es sich denken kann, gab es einen Zusammenstoß der beiden Kundenfahrzeuge. Es war zum Glück "nur" ein Blechschaden an beiden Autos. Aber auch hier, kam die Firma für den Schaden auf, da es während der Arbeitszeit passierte. Auch bei einem anderen Fall, musste eine Kollegin von mir, mit einem Kundenfahrzeug einparken und hat dabei einen größere Stein übersehen, der dann die Stoßstange beschädigte. Auch hier hat die Firma den Schaden übernommen.

Daher braucht sich B sicher keine Sorgen machen, dass er jetzt für den Schaden aufkommen muss. Das sollte doch aber A auch wissen, und muss doch selbst eine Versicherung haben, da man mit solchen Unfällen rechnen muss.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



ticker hat geschrieben:A ist aber der Meinung, dass sein Mitarbeiter B zahlen muss bzw. dessen Haftpflichtversicherung.


Zum einem ist niemand gezwungen eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, zum anderen ist diese dann wie das Wort schon sagt "privat". Der Beruf gehört nicht zum Privatleben und deshalb wird wie hier erwähnt natürlich nicht gezahlt. Deshalb werden Haftpflichtversicherungen in privat und betrieblich unterschieden. Das man eine betriebliche Haftpflichtversicherung haben sollte, wenn man gewerblich tätig ist, habe ich bereits in der Schule gelernt. Spätestens auf dem Weg zum Meistertitel sollte man davon mal gehört haben.

So kommt im Idealfall die Betriebshaftpflichtversicherung dafür auf. Diese muss natürlich der Betrieb abgeschlossen haben, denn der Mitarbeiter hat keinen Betrieb und somit auch keine entsprechende Versicherung. Wenn A nun noch nie etwas von einer Betriebshaftpflicht gehört hat, dann hat er 3900€ Lehrgeld zu zahlen und sollte sich baldmöglichst mal mit einem Versicherungsexperten seines Vertrauens unterhalten.

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» Trisa » Beiträge: 3292 » Talkpoints: 29,30 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



A könnte den Schaden nur von seinem Mitarbeiter begleichen lassen, wenn dieser vorsätzlich gehandelt hätte. Das aber nachzuweisen wird in dem Fall so gut wie unmöglich sein. Und Missgeschicke gehören halt zum Arbeitsalltag dazu. Selbst wenn Mitarbeiter B ein übervorsichtiger Mensch wäre, könnte sowas passieren.

Und wie von anderen schon mehrfach hier erwähnt, greift dann eben bei solchen Fällen eine Betriebshaftpflicht, welche A dann haben sollte. Wobei diese eigentlich schon vorher vorhanden sein sollte und nicht erst, wenn man jemanden einstellt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Als Malermeister muss er wissen, dass er eine Haftpflichtversicherung abzuschließen hat. Das hat er gelernt und sollte somit nichts Neues für ihn sein. Dass ist natürlich ein ganz schöner Batzen Geld, den er jetzt durch seine Schusseligkeit bezahlen muss. Wo gearbeitet wird, geht auch mal etwas kaputt, das sollte er wissen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Für solche Fälle gibt es doch die Betriebshaftpflcihtversicherung, die solche Unfälle und Missgeschicke abdeckt. Diese sollte auch in dem genanntem Malerbetrieb vorhanden sein. Sollte sie nicht abgeschlossen worden sein, denke ich, dass so etwas im Vertrag geregelt wurde. Sollte dort nirgends stehen, dass ein Mitarbeiter die selbst verursachten Schäden zahlt, muss der Arbeitgeber zahlen. Sollte derjenige, der den Schaden nicht verursacht hat, trotzdem belangt werden, kann er ja immernoch vor Gericht gehen.

» prinzfan » Beiträge: 89 » Talkpoints: 1,00 »



Punktedieb hat geschrieben:A könnte den Schaden nur von seinem Mitarbeiter begleichen lassen, wenn dieser vorsätzlich gehandelt hätte.

Genau das ist der Punkt. Denn nicht immer ist wirklich das Unternehmen des Arbeitgebers in der Pflicht, bei Fahrlässigkeit kann auch der Arbeiternehmer selbst in die Pflicht genommen werden. Wie der den Schaden dann begleicht ist erst einmal uninteressant. Also müssen tut der Arbeitgeber nicht unbedingt und gerade wenn B häufiger Missgeschicke passieren, dann kann es gut sein, dass der B dann eben doch den Schaden allein oder zumindest teilweise zahlen muss.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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