Auto als Zweitwagen, wie ist das mit der Steuer?

vom 23.10.2011, 00:04 Uhr

Wie ich in schon in anderen Threads erwähnt habe, meldet meine Tochter ihren Wagen als Zweitwagen über meinen Mann an. Wie ist das mit der KFZ Steuer? Geht die dann auf den Namen meiner Tochter oder auch wie die Versicherung auf den Namen meines Mannes? Kann meine Tochter da ihre Kontonummer angeben oder muss das alles über das Konto meines Mannes laufen?

Wenn meine Tochter Strafzettel bekommt, kommt dann die Post zu uns nach hause oder kann es so gemacht werden, dass es zu meiner Tochter kommt? Da wir nur mal einen Zweitwagen von mir über meinen Mann laufen gelassen haben, habe ich da keine Ahnung, weil ich ja die Ehefrau bin und es egal war, wer die Post bekommt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe zwar ein eigenes Auto aber bei mir ist es ebenfalls so, dass momentan meine Mutter die Versicherung und die Steuer bezahlt. Dafür musste das Auto glaube ich auch auf ihren Namen angemeldet werden. Ich denke nicht, dass man das direkt von dem Konto eurer Tochter abbuchen kann. Wenn deine Tochter geblitzt werden würde, dann würde der Brief natürlich an den gehen, auf den der Wagen zugelassen ist.

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


@hennessy221, klar könnte die KfZ-Steuer auch von Deinem Konto eingezogen werden. Dem Finanzamt ist es egal wer zahlt, so lange gezahlt wird. Im Thread Auto als Zweitwagen anmelden: Was braucht man? habe ich ja schon von einer zu erteilenden Vollmacht über den Einzug der KfZ-Steuer geschrieben. Wenn Du den Vordruck nutzt, dann wirst Du schon in den Erläuterungen sehen, dass es durchaus möglich ist, dass eine andere Person als der Halter Inhaber des Kontos sein darf, von dem die KfZ-Steuer eingezogen wird. Dazu muss einfach die Vollmacht ausgefüllt werden und der Kontoinhaber (in diesem Fall Deine Tochter) diese Einzugsermächtigung unterschreiben.

Wenn Deine Tochter sich eines Vergehens schuldig macht, dann wird die Post an Deinen Mann als Halter geschickt. Da kommt ihr nicht drumherum. In dem Unternehmen, in dem ich arbeite gibt es auch einige Mitarbeiter im Außendienst, die eher selten im Hauptsitz arbeiten. Wenn für diese Mitarbeiter entsprechende Post ankommt, dann leiten wir das zunächst per Fax und dann per Post weiter, damit die sich selbst darum kümmern. Das ist kein Problem und bringt auch nur minimalen Zeitverzug.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Versicherung und Steuern werden ja getrennt betrachtet. Wie schon geschrieben kann jeder Versicherungsnehmer sein. Dazu bedarf es noch nicht einmal einen Führerschein! Verantwortlich aber ist immer zuerst der Halter des Wagens. Der bekommt alle Bescheide bzgl. der Steuer und ist auch verantwortlich dafür, dass die KFZ Steuer bezahlt wird. Ebenso wird bei Vergehen selbstverständlich der Halter (der, der hinter dem KFZ Kennzeichen steht!) "informiert" und zunächst mal "Hauptverdächtiger".

Nebenbei ist auch der Halter IMMER verantwortlich, wenn der Wagen technische Mängel aufweist. So bekommt zwar der Fahrer der mit abgefahrenen Reifen erwischt wird einen Punkt (neben dem Bußgeld). Aber auch der Halter wird mit einem Bußgeld und drei Punkten bedacht.

Bei der Zulassung des Wagens muss der Halter seine Bankverbindung angeben. Ich kenne es eigentlich nur im Falle eines Exportwunschs, dass andere hier die Bankverbindung zur Begleichung der KFZ Steuer angeben können. Ansonsten ist der Halter gefragt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Bei der Zulassung des Wagens muss der Halter seine Bankverbindung angeben. Ich kenne es eigentlich nur im Falle eines Exportwunschs, dass andere hier die Bankverbindung zur Begleichung der KFZ Steuer angeben können. Ansonsten ist der Halter gefragt.

Das stimmt mit großer Wahrscheinlichkeit nicht! Ich habe in den letzten 18 Monaten mehrere Stunden mit der Zulassung diverser PKWs und LKWs verbracht - bei 10 habe ich aufgehört zu zählen; dazu gehört auch das Ausfüllen aller nötiger Vollmachten. Sowohl in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen als auch Bayern kann eine andere Person als der Halter für den Einzug der Steuer heran gezogen werden. Warum sollte es in den anderen Bundesländern anders sein, wenn sogar die Formulare, bis auf einige Kleinigkeiten fast exakt gleich sind?

Und da Diamante meines Wissens von einer Zulassung in Nordrhein-Westfalen schreibt, kann man hier nur feststellen, dass die Tochter auf jeden Fall die KfZ-Steuern von ihrem Konto einziehen lassen kann.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich berichte jetzt mal, wie es nun ist. Meine Tochter meldet den Wagen auf ihren Namen beim Straßenverkehrsamt an. Sie ist der Halter, weil die Versicherung auch auf ihren Namen geht, wie ich in diesem Thread hier Wagen der Tochter als Zweitwagen anmelden? schon berichtet habe. Es ist ein Vater-Tochter Tarif und der Name meines Mannes ist nur im Hintergrund auf der Police. Die Versicherung läuft auf den Namen meiner Tochter und auch die Steuer.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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