Bus fährt vorbei- wer bezahlt das Taxi?
Frau X. ist Nachts unterwegs und möchte mit dem letzten Bus nach Hause fahren. Sie wartet länger an der Haltestelle, da der Bus Verspätung hat. Die Bushaltestelle liegt unbeleuchtet. Frau X. stellt sich aber extra an das Halteschild. Als der Bus sich endlich nähert, versucht sie mit der Taschenlampe ihres iPhones den Busfahrer auf sich aufmerksam zu machen. Der fährt aber an der Bushaltestelle vorbei ohne zu halten.
Da das der letzte Bus ist und es mitten in der Nacht ist ruft Frau X. ein Taxi. Der Weg zum Laufen wäre zu weit gewesen, außerdem wäre es eine unbeleuchtete Strecke gewesen. Dafür das der Bus einfach vorbei fuhr hat Frau X. leider keine Zeugen. Nun fragt sie sich aber, ob sie die Kosten für das Taxi bei dem Busunternehmen geltend machen kann. Immerhin hat sie eine Monatsfahrkarte und somit ja an sich auch die Busfahrt bezahlt.
Also ich denke, dass man da keine Chance haben wird, das Geld erstattet zu bekommen. Denn es gibt ja leider keine Zeugen! Und dass Frau X eine Monatskarte hat wird ihr auch nicht helfen. Ich finde, dass dann ja jeder, der eine Monatskarte hat, so tun könnte als wenn er nachts vom letzten Bus nicht gesehen wurde. Es ist zwar wirklich ärgerlich und die Taxipreise sind ja leider auch unverschämt hoch, aber da muss Frau X wohl damit leben.
So etwas ähnliches ist einer Freundin von mir auch schon einmal passiert. Sie wollte den letzten Bus nehmen und der Busfahrer hat sie anscheinend nicht an der Haltestelle gesehen und sie musste dann ein Taxi nehmen, weil sie nachts nicht durch die Gassen laufen wollte. Sie hat dann auch beim Busunternehmen angerufen und sich beschwert. Es ist ja ohnehin nicht gerade toll, als Frau nachts alleine an der Haltestelle stehen zu müssen, und dann passiert noch so etwas. Sie fährt übrigens öfter mit diesem Nachtbus, aber das war ihr noch nie passiert. Es saß außer dem Busfahrer auch niemand sonst im Bus.
Die haben dann allerdings auf stur gestellt. Man behauptete, dass der Busfahrer gar nicht an der Haltestelle vorbei gefahren sein kann, weil dieser automatisch an jeder Haltestelle halten würde, um den Zeitplan einzuhalten. Es würden nachts ja ohnehin kaum Leute einsteigen und daher wär das so üblich, damit man nicht zu früh dran ist. Sie hatte da also echt keine Chance, da sie eben auch keinerlei Zeugen für den Vorfall hatte. Ich hatte mich damals auch echt aufgeregt, denn so etwas geht einfach nicht. Ich denke also nicht, dass Frau X da irgendetwas erreichen kann.
Meine Mutter hat das mit einem Zug erlebt. Mein Vater hat sie dann zur Arbeit gefahren und wir haben der Deutschen Bahn AG dann eine entsprechende Rechnung aufgemacht, wo die Kilometer und halt auch die investierte Zeit von meinem Vater angegeben wurde. Gleich mit einem durchschnittlichen Verdienst für das Bundesland und unsere finanzielle Forderung dafür. Die Deutsche Bahn AG hat dann nur noch die Bankverbindung abgefragt und anstandslos das von uns geforderte Geld bezahlt.
Daher würde ich das bei dem Busunternehmen auch machen. Einfach das Unternehmen anschreiben und den Vorfall mit Datum und Uhrzeit schildern. Dazu eine Kopie der Taxiquittung, welche Frau X. sich hat hoffentlich geben lassen. Auch wenn es keine Zeugen dafür gibt, sollte Frau X. diesen Weg gehen. Wird die Zahlung der Taxikosten abgelehnt, so sollte Frau X. diesem widersprechen und notfalls auch mit Öffentlichkeit drohen.
Denn sowas passiert sicherlich häufiger und das Unternehmen wird nicht erfreut sein, wenn durch eine Veröffentlichung in der regionalen Presse noch mehr verprellte Fahrgäste eine Rechnung schicken. Aber ich gehe davon aus, das man gleich bezahlen wird. Unversucht sollte Frau X. das jedenfalls nicht lassen.
Wie genau dies gehandhabt wird, ist abhängig von dem Verkehrsunternehmen, bzw. auch von dem Sachbearbeiter. Einige zahlen sicher kulanterweise, andere fragen den betreffenden Fahrer zu dem Vorfall, bzw. überprüfen, ob z.B. noch andere Fahrgäste eingestiegen sind. Sofern das Unternehmen die geforderten Kosten nicht erstatten möchte, steht Frau X der rechtliche Weg offen. Ob man diesen gehen möchte, muss jeder für sich entscheiden, wobei sicherlich auch die Höhe der Kosten zu berücksichtigen ist. Im Zweifel frage man einen Anwalt seines Vertrauens. Zur Vorbeugung solcher Vorfälle, würde ich mich direkt an die Straße stellen. Vorbeigefahren sind einige an mir auch schon, aber stoppten dann direkt nach der Haltestelle, bzw. als sie mich sahen. Bushaltestellen befinden sich in der Regel nicht auf Schnellverkehrsstraßen oder Autobahnen, sondern dort wo man sowieso oft Höchstgeschwindigkeiten von 50km/h hat.
Ich würde das nicht auf sich beruhen lassen. Frau X weiß, dass der Bus verspätet kam und um welche Uhrzeit genau. Wahrscheinlich ist der Busfahrer deshalb durchgefahren, um die Verspätung aufzuholen. Punktedieb hat wunderbar beschrieben, was zu machen ist. Genauso würde ich verfahren. Ich hoffe, dass der Taxifahrer auf der Quittung auch die Uhrzeit vermerkt hat und die Haltestelle.
Frau X bezahlt erst einmal natürlich selbst das Taxi. Sie wird allerdings den Betrag nicht erstattet bekommen, denn hier steht Aussage gegen Aussage. Leider sagen die Gerichte bzw. die Richter im Zweifel für den Angeklagten (das Busunternehmen). Selbst die kleinsten Zweifel reichen in der Regel schon aus und es liegt dazu noch ein sehr geringer Streitwert vor. Hier ist zum Aufwand daher auch kein Verhältnis gegeben.
Frau X, wie Du sie in Deiner Anfrage betitelst hätte gute Chancen eine Entschädigung erhalten zu können, diese würde sich dann nicht nur auf das Taxigeld belaufen sondern zusätzlich eine Entschädigung für die Umstände beinhalten. Dazu müsste Frau X jedoch erst Kontakt zu dem Busunternehmen aufnehmen und sich mit einem Schreiben, welches die Situation und die genaue Uhrzeit beinhaltet per Einschreiben beschweren. Dazu würde ich Frau X raten eine Kopie der angefallenen Taxigebühren dem Schreiben beizulegen.
Eine weitere Möglichkeit Kontakt aufzunehmen, um sich beschweren, sowie das Geld einfordern zu können, wäre das Busunternehmen telefonisch oder gar persönlich in Form eines Besuchs zu kontaktieren. Worte können die Situation meiner Meinung nach am ehesten erklären.
Zudem würde ich Frau X raten mit der Stadt oder dem Bürgeramt Kontakt aufzunehmen und die Situation ebenfalls zu erklären und damit verbunden eine Laterne für die Bushaltestelle zu beantragen, schließlich kann es ja nicht angehen, dass der Kunde durch eine unzureichende Beleuchtung stehen gelassen wird.
Ich bin mir über die rechtliche Lage in diesem speziellen Fall nicht klar. Ich glaube aber schon, dass man grundsätzlich eine Schadensersatzzahlung beanspruchen kann. Wie hoch diese Zahlung ist hängt natürlich mit den genauen Umständen und den realen Kosten zusammen, die Frau X aufgrund des Vorfalls zusätzlich hatte. Ich glaube aber nicht, dass man eine besonders hohe Summe erwarten kann.
Dann stellt sich natürlich die Frage, ob einem die paar Euro den Aufwand einer Schadensersatzklage wirklich wert sind. Hier kommt es natürlich darauf an, ob das Busunternehmen zu einer außergerichtlichen Einigung bereit ist oder nicht. Ich wage es zu bezweifeln, dass sich ein Gerichtsverfahren mit Anwaltskosten in diesem Fall wirklich lohnen würde. In den USA hätte man hier sicherlich bessere Karten. Also ich denke grundsätzlich besteht ein Anspruch, aber im Endeffekt würde ich nicht darauf wetten, dass man das Geld auch wirklich bekommt.
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