Arbeitslos nach Elternzeit- wann beim Arbeitsamt melden?

vom 26.10.2011, 01:01 Uhr

Frau Y. hat vor kurzem ein Kind auf die Welt gebracht und ist Mutter geworden. Sie war bis zum Mutterschutz Vollzeit berufstätig. Frau Y. würde gerne nach dem Mutterschutz in die Elternzeit gehen. Während der Elternzeit läuft ihr befristeter Arbeitsvertrag aus. Da bei befristeten Arbeitsverträgen ja der Arbeitsplatz selbst bei Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit quasi weg ist, würde sie während der Elternzeit arbeitslos werden.

Frau Y. wird eine Zeit lang, wie vom Gesetz vorgesehen, Elterngeld beziehen. Allerdings wäre sie ja nach Ablauf der Elternzeit arbeitslos, falls sie bis dahin keinen neuen Arbeitsplatz findet. Frau Y. fragt sich nun, wann sie sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden muss. Generell wird ja gesagt, wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat, muss man sich bis spätestens drei Monate vor auslaufen des befristeten Arbeitsvertrags beim Arbeitsamt melden. Muss Frau Y. sich nun während der Elternzeit schon melden? Eigentlich steht sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und wäre ja auch erst nach der Elternzeit arbeitslosengeldberechtigt. Oder muss sich Frau Y. drei Monate vor Ablauf der Elternzeit beim Arbeitsamt melden?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich wurde von meinem Arbeitgeber gekündigt, als mein Mann seine Vätermonate nahm und ich arbeiten gehen wollte. Zum Kündigungsdatum ging ich dann wieder in Elternzeit. Dies habe ich der BA sofort mitgeteilt (schon 3 Tage nach Erhalt der Kündigung). Ich musste trotzdem einen Antrag auf Arbeitslosengeld ausfüllen bzw. reinschreiben das ich auf Grund von Elternzeit und nicht verfügbarem Kindergartenplatz nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar bin. Der Antrag wurde natürlich abgelehnt und ich konnte mit diesem Schreiben zum JobCenter gehen, zwecks Aufstockung des Elterngeldes. Frau Y. kann bis zu 3 Jahre zu Hause bleiben. Nach spätestens 3 Jahren muss Sie sich für den Arbeitsmarkt wieder verfügbar melden. Und dann hat Sie ganz normal Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Der Anspruch darauf wird durch Elternzeit nicht unterbrochen.

Im Zweifelsfall hilft auch ein Anruf bei BA mit einer kurzen Schilderung der Lage. Ich kam vor knapp 3 Jahren dann sofort einen Termin und der ganze Papierkram ging relativ schnell. Meine 3 Jahre enden nun demnächst. Ich werde mich Ende des Jahres wieder bei der BA melden. Ganz normal einen neuen Antrag stellen und so mein Arbeitslosengeld von vor knapp 3 Jahren bekommen. Sollte sich bis dahin kein Job finden lassen. Also kurz um. Im Zweifel lieber anrufen bzw. hingehen. Lieber zu früh als zu spät.

» LifeLines » Beiträge: 213 » Talkpoints: 4,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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