Haftpflichtversicherung = Zeitwertversicherung
A hat bei seinem Kumpel einen Schaden hinterlassen, den er der Haftpflichtversicherung gemeldet hat. Er hat im hohen Bogen ein Glas Rotwein auf die Stereoanlage gekippt, als er aufgestanden ist. Die Anlage stand direkt neben seinem Sessel bzw. dem Tisch auf dem das Glas stand. Die Anlage ist kaputt und der Schaden wurde auch von der Versicherung begutachtet und es wurde auch die Zahlung genehmigt. Da die Anlage aber schon 5 Jahre alt ist, hat die Versicherung nicht gerade viel gezahlt. Eine neue Anlage oder eine gebrauchte Anlage ist da nicht drin.
A hat nun Streit mit seinem Kumpel, der darauf besteht, dass A ihm die Anlage voll ersetzt. Ansonsten will der Kumpel von A einen Rechtsanwalt einschalten. Der Abend führte also zum Bruch zwischen dem Kumpel und A, weil A nicht einsieht zu zahlen, da die Versicherung ja den Zeitwert bezahlt hat.
Wäre A verpflichtet den Rest für eine neue Anlage seinem Kumpel zu zahlen? Würde der Kumpel vor Gericht damit durchkommen oder hat A seine Schuldigkeit getan, indem er es seiner Versicherung gemeldet hat und diese den Zeitwert gezahlt hat? Es geht hier nicht um die moralische Frage oder die freundschaftliche Frage. Es geht wirklich darum, ob der Kumpel von A mehr verlangen kann als die Versicherung gezahlt hat.
Die Haftpflichtversicherung bezahlt immer nur den Zeitwert. Das mag für den Geschädigten ärgerlich sein, aber es ist nunmal so. Es ist ja auch verständlich, dass man den Wert ersetzt, der eben gerade jetzt vorliegt. Denn sonst würde der Geschädigte ja mehr bekommen, als der Schaden wirklich verursacht hat.
Ob man wirklich die Differenz zum Neuwert noch fordern kann wage ich zu bezweifeln. Wenn dem so wäre, dann könnte man es ja auch gegenüber den Versicherungen durchsetzen.
ChaosXXX hat geschrieben:Die Haftpflichtversicherung bezahlt immer nur den Zeitwert.
Das ist so nicht richtig. Wer gewissenhaft eine ordentliche Haftpflichtversicherung abschließt, achtet immer darauf, dass der Neuwert ersetzt wird. Das Lesen des kleingedruckten eröffnet ungeahnte Möglichkeiten. Es sollte daher nur auf eine Unterversicherung geachtet werden, um im Fall der Fälle alle Kosten erstattet zu bekommen. Die Freundschaft muss nicht gleich gekündigt werden. Die Forderung des Schaden verjährt erst nach 30 Jahren zzgl Zinsen und weiter anfallender Kosten in diesem Fall.
Ich würde mal sagen A hat eine falsche Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Es gibt tatsächlich auch Versicherungen die den Neuwert eines Gerätes bezahlen, und nicht den Zeitwert. Wenn A seine Versicherung nur den Zeitwert gezahlt hat, ist das für seinen Kumpel sehr ärgerlich, und ich kann den Kumpel auch verstehen. Aber ob ein Kumpel mit einem Rechtsanwalt weiter kommt, mag ich zu bezweifeln. Den die Versicherung hat den Schaden reguliert, wenn auch weniger wie der Kumpel gerechnet hatte, aber er hat den Schaden ersetzt bekommen. Damit dürfte die Sache erledigt sein. Anders würde es aussehen, wenn die Versicherung den Schaden nicht übernommen hätte. Dann hätte der Kumpel vielleicht eine Chance gehabt.
A hat eine richtige Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung zahlt immer nur den Zeitwert, wenn es sich um einen Totalschaden handelt. Ist nach einem Haftpflichtschaden die beschädigte Sache reparabel, dann zahlt die Haftpflichtversicherung entsprechend die Reparaturkosten. Aber trotz alledem geht es bei der Haftpflicht immer um den Zeitwert. Einen Neuwert oder auch Wiederbeschaffungswert gibt es nur bei einer Hausratversicherung, Glasversicherung oder Wohngebäude (im privaten Bereich). Eine Unterversicherung beziehungsweise den Unterversicherungsverzicht gibt es auch nur in den eben genannten Bereichen und hat bei der Haftpflicht nichts zu suchen.
A hat richtig gehandelt und muss auch nicht mehr tun. Die Haftpflichtversicherung hat entsprechend der Richtlinien entschädigt und den Zeitwert ersetzt. Der Kumpel kann sich ruhig einen Anwalt nehmen, der freut sich, dass er für die Beratung etwas Geld bekommt. Allerdings wird der Kumpel trotzdem kein Geld mehr sehen, denn der Schaden ist beglichen. Es liegt in der Natur der Sache, das Gegenstände mit der Zeit an Wert verlieren, es ist hier nur Pech, dass der Kumpel es nicht einsehen will, dass alles richtig gelaufen ist. Ein Rechtsanspruch auf mehr Geld besteht damit nicht mehr.
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