Auto als Zweitwagen anmelden: Was braucht man?

vom 23.10.2011, 00:00 Uhr

Meine Tochter meldet ihr Auto als Zweitwagen über meinen Mann an. Früher hat man eine Doppelkarte benötigt. Diese bekam man von der Versicherung. Damit ist man zum Straßenverkehrsamt gegangen und hat das Auto dann angemeldet. Aber diese Doppelkarte gibt es ja nicht mehr. Wenn man also ein Auto von Privat kauft, welches noch nicht umgemeldet ist, was benötige ich dann? Muss ich erst zur Versicherung? Was händigt mit die Versicherung aus? Muss ich da schon die Versicherung abschließen? Früher hat man das ja erst nach der Autoanmeldung gemacht.

Wie geht diese Anmeldung eines Zweitwagens vonstatten? Wenn mein Mann nicht mit zum Straßenverkehrsamt kann, würde ich das übernehmen. Reicht dann wie früher eine Vollmacht? Oder muss ich noch mehr mitnehmen? Könnt ihr mir das bitte "idiotensicher" erklären?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Für die Anmeldung eines PKWs ist es zunächst einmal völlig unerheblich, ob es ein Erst-, Zweit- oder sogar Drittwagen ist. Zunächst braucht man die Papiere also KfZ-Brief und -Zulassung oder die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2. War das Fahrzeug zwischenzeitlich abgemeldet, dann ist die Prüfbescheinigung über die bestandene Hauptuntersuchung erforderlich.

Die Versicherungsbestätigung bekommst Du heute ganz einfach per Mail oder aber Telefon übermittelt. Dazu meldest Du Dich einfach bei der Versicherung und teilst dort mit, dass Du einen neuen PKW anmelden möchtest. In der Regel wird dann gefragt, ob Du einen anderen PKW stattdessen anmelden möchtest oder der PKW zusätzlich angemeldet wird. Ist schon ein Kennzeichen reserviert, trägt die Versicherung das auch gern ein, das muss aber nicht sein. Dann erhältst Du eine mehrstelliges Zeichen, dass aus Buchstaben und Ziffern besteht, dass die Versicherungsbestätigung darstellt.

Zusätzlich muss bei der Anmeldung von KfZ zumindest in Sachsen-Anhalt eine Vollmacht erteilt werden, in der dem Finanzamt gestattet wird, die KfZ-Steuern von einem Konto einzuziehen. Hier gibt es auch einen Vordruck, den man gleichzeitig als Vollmacht zur Zulassung und zum Einzug nutzen kann. Diesen einfach ausfüllen, welche Dokumente mitzubringen sind, ist auf der Vollmacht vermerkt. Diese kann man in Sachsen-Anhalt auf der Site der Oberfinanzdirektion herunterladen, er liegt aber auch in den Zulassungsstellen aus.

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