Wohnung bei Auszug mit Zeugen fotodokumentieren?

vom 20.10.2011, 09:11 Uhr

Da die Kündigung ja gerade erst raus gegangen ist und der Vermieter wohl frühestens morgen erst zugestellt wird, kann man da wirklich schon abschätzen, was sich in den drei Monaten Kündigungsfrist noch tut? Und es dürfte wenig sinnvoll sein, jetzt schon die Fotos zu machen, so lange der Mieter die Wohnung noch bewohnt.

Ja man kann davon ausgehen, dass der Vermieter daran interessiert ist, die Wohnung möglichst ohne Pause weiter zu vermieten. Da der Vermieter aber ja scheinbar noch nichts von der Kündigung weiß, kann er schlecht schon beginnen die Wohnung weiter vermieten zu wollen. Wenn es bisher keine Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter gab, gab es ja auch keinen Grund für den Vermieter mit dem Mieter zu kommunizieren oder? Ich persönlich rede im Durchschnitt einmal im Jahr, wenn überhaupt so oft, mit meinem Vermieter betreffend Dinge die meine Wohnung direkt betreffen. Im Durchschnitt- gab auch schon Jahre, da musste da kein Wort zu gewechselt werden und wenn die Vermieter nicht zufällig mit im Haus wohnen würde, hätten wir über Jahre hinweg kein Wort miteinander gewechselt, weil kein Bedarf bestand.

Da die Kündigung ja bisher scheinbar noch nicht zugestellt ist, würde ich an Stelle des Mieters noch ein paar Tage warten, bevor man da was unternimmt. Die meisten Vermieter melden sich in irgendeiner Form. Und da der Mieter ja auch Kontaktmöglichkeiten angegeben hat, sollte man dem Vermieter doch mindestens die Möglichkeit geben sich zu melden und dazu Stellung zu beziehen. Der Vermieter konnte zur Kündigung und dem Ablauf ja noch keine Stellung beziehen, weil er von der Kündigung noch gar nichts weiß.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Die Vermieterin hat sich seit dem Kauf der Wohnung noch nie mit dem Mieter in Verbindung gesetzt. Da wurde nur vom Alteigentümer mitgeteilt, das dieser ab Monat X keine Miete mehr zu bekommen hat und der neue Eigentümer sich melden würde. Das geschah so aber nie und kurze Zeit später meldete sich der Zwangsverwalter mit den Ansprüchen eines Gläubigers und bekommt seither die Miete überwiesen.

Sprich die Vermieterin, auch wenn sie aktuell kein Geld für die Wohnung bekommt, hat es noch nicht einmal für nötig gehalten, die nötigen Daten mitzuteilen, wo eine Mietzahlung hingehen sollte. Sie konnte ja nicht wissen, das wenige Monate nach Erwerb der Wohnung, der Mieter dort ausziehen will.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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