Warum möchte die private BU die Steuerbescheide sehen?
A hat eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch zahlt, wenn man länger erkrankt ist. Nun hat A dort die Unterlagen angefordert und bei der Durchsicht ist A aufgefallen, dass die Versicherung gerne die letzten drei Steuerbescheide haben möchte bei der Beantragung.
A hat eine gewisse Summe versichert und je nach Fall erhält man dann eine Summe aus dieser Versicherung, wenn sie den Fall genehmigen sollten. Wofür möchte die Berufsunfähigkeitsversicherung die Steuerbescheide sehen? Hat hier jemand Erfahrungen damit, ob so etwas überhaupt rechtens ist? Denn die Steuerbescheide haben eigentlich nichts mit der aktuellen Situation zu tun, oder?
Die Steuerbescheide geben ja ziemlich genau Auskunft über das tatsächliche Einkommen. Und Berufsunfähigkeitsversicherungen ersetzen doch das ausfallende Einkommen, so weit ich das weiß. Also scheint die Gesellschaft die Steuerbescheide zu benötigen, um das Einkommen und damit die Höhe der Zahlungen bestimmen zu können. So würde ich das deuten. Ob das rechtens ist, weiß ich nicht. Aber was spricht dagegen? Das Einkommen wird A sowieso nachweisen müssen, das wird in den Bedingungen zu der Versicherung stehen.
Das mit der Höhe des Verdienstes verstehe ich. Würde es denn aber nicht genügen, wenn man beispielsweise die letzten 3 Entgeltabrechnungen einreicht? Die geben doch auch darüber Auskunft, wie hoch das letzte Einkommen war und darum geht es doch eigentlich. Was die Jahre zuvor verdient wurde, kann relativ egal sein, denn es sollte ja nur das ausgeglichen werden, was zuletzt verdient wurde. Oder verstehe ich das falsch?
Es gibt ja durchaus die Möglichkeit, dass innerhalb eines Jahres das Einkommen einer Schwankung unterliegt und man so mit dem tatsächlichen Einkommen aus dem Steuerbescheid eher sieht, was an durchschnittlichem Einkommen vorhanden ist. Genau kenne ich mich da nicht aus, das ist nur eine von vielen möglichen Vermutungen.
Geben denn die Versicherungsbedingungen keinerlei Auskunft zu diesem Thema?
Die Steuerbescheide geben Auskunft über das gesamte Jahreseinkommen. Da im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen (das gilt auch für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung) Bereicherungsverbot besteht, muss gegenüber dem Versicherer nachgewiesen werden, wie das Einkommen der Vergangenheit war. Die Einkommensnachweise der letzten drei Monate reichen hier leider nicht aus, da zum Teil Weihnachtsgeld bezahlt wird oder auch A den Arbeitgeber im laufenden Jahr öfter mal gewechselt haben könnte. Um nun das genaue Einkommen der letzten Zeit zu bekommen will die Versicherung zum einen die Nachweise des laufenden Jahres haben (sofern es aufgrund der Krankheit welche gibt) und mit den Steuerbescheiden wird unumstößlich festgestellt wie das Einkommen der letzten Jahre war.
A wird nun Betrag X versichert haben, wenn nun sein Einkommen in den letzten Jahren zum Beispiel bei 1000 Euro Netto gelegen hat und er 1500 Euro Berufsunfähigkeitsrente versichert hat, so bekommt er trotzdem nicht mehr, als diese 1000 Euro, die er vorher Netto hatte. Der Gesetzgeber hat das so geregelt, um der mutwilligen Invalidität vorzubeugen, sprich um zu verhindern, dass jemand 2000 Euro Berufsunfähigkeitsrente bekommt, wo er im normalen Arbeitsleben vorher nur 400 Euro bekommen hat. Das ganze macht ja auch Sinn, denn sonst würden einige Menschen zusehen, dass sie sich schnell versichern und danach ganz schnell berufsunfähig werden.
Alles in allem kannst du A mitteilen, dass die Aushändigung der Steuerbescheide wichtig und richtig ist, nur so kann der Versicherer die Angemessenheit der Höhe seiner Rente wirklich feststellen.
Wie das im Leistungsfall wegen längerer Krankheit ist (die Absehbar vergeht), kann ich nicht sagen. Aber soweit ich weiß ist grundsätzlich trotz aller privater Vorsorgeanstrengung hier ein maximaler Betrag von 80% vorgegeben. Höher kann man sich - soweit ich informiert bin - nicht versichern bzw. im Leistungsfall erhalten. Dafür bieten dann die Versicherungsunternehmen regelmäßig Anpassungen an, mit denen dann im laufenden Vertrag die Leistungen (aber auch die Beiträge) regelmäßig den jeweils neuen Gegebenheiten anpassen kann.
Hier wird die Versicherungsgesellschaft dann lediglich ganz sicher gehen wollen, auf keine Fall zu viel auszubezahlen. Wobei meiner Ansicht nach der Steuerbescheid zu weit gehen würde, weil daraus auch abzuleiten ist, was abgesetzt wurde. Und daraus können Rückschlüsse gezogen werden, welche die Versicherung schlicht nichts angehen.
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