Arbeitssuchend Meldung - wie genau?
Arbeitnehmer A ist befristet in einem Unternehmen beschäftigt. Durch einen guten Bekannten, der gleichzeitig auch Vertrauter des Geschäftsführers ist, weiß A, dass Kündigungen im Gespräch sind und in der Abteilung in der A beschäftigt ist, auch As Name als einer der Kandidaten für eine Kündigung im Gespräch ist. Daher hat A schon einige Bewerbungen versandt, die aber noch keine Ergebnisse haben. Da As befristeter Vertrag ohnehin in knapp 4 Monaten ausläuft, vermutet A, dass A erst kurz vor Ende der Vertragsdauer erfahren könnte, was nun passiert, weswegen A sich demnächst nun arbeitssuchend melden möchte und ja auch muss.
Wie das nun vonstatten gehen soll ist A nicht ganz klar. Im Internet hat A gelesen, dass auf der Site der Jobbörse der Agentur eine entsprechende Meldung online möglich sei, diese ersetze aber nicht die persönliche Vorstellung. Auf einer Site der Agentur ist zu lesen, dass sich Arbeitssuchende frühestens 3 Monate vor der zu erwartenden Arbeitslosigkeit melden muss, an anderer Stelle war vom gleichen Zeitraum aber im Zusammenhang mit spätestens die Rede. Da A bisher immer aus ungekündigten und unbefristeten Verträgen die Arbeitsstelle gewechselt hat, hat A diesbezüglich keine Erfahrung. Wie muss sich A denn nun genau verhalten, was ist empfehlenswert?
Da A sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindet, ist A verpflichtet sich SPÄTESTENS 3 Monate vor Ablauf Befristung sich arbeitslos zu melden. Es ist auch sehr wichtig das A diese Frist einhält, da es sonst zu einer Sperre kommen kann. Dazu ist es nötig das er mit dem Arbeitsvertrag persönlich beim Arbeitsamt vorspricht. Er soll allerdings gleich Zeit mit bringen, da normalerweise gleich noch ein persönliches Gespäch geführt wird.
Als mein Mann sich einmal arbeitslos melden musste, er hatte auch einen befristeten Vertrag zu dem Zeitpunkt gehabt, hat sein Gespräch über eine Stunde gedauert. Nur mal so als grober Anhaltspunkt. Alles weitere wird A dann auf dem Arbeitsamt erklärt bekommen. Er bekommt dann auch viele Unterlagen mit, die er ausfüllen muss. Diese müssen innerhalb kürzester Zeit auch wieder abgegeben werden. So sind zu mindestens meine Erfahrung die ich bei meinem Mann gemacht habe.
Es ist richtig, was tearsdontlie1979 schreibt. Die Arbeitssuchend-Meldung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses erfolgen. Wenn man die Frist nicht einhält, bekommt man bei Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Sperre von mindestens einer Woche für den Erhalt des Arbeitslosengeldes.
Allerdings möchte ich noch hinzufügen, dass man nicht einfach so zur Arbeitsagentur gehen kann, um sich arbeitssuchend zu melden. Dafür muss man erst einen Termin bei der für die Stadt bzw. den Kreis zuständigen Agentur machen. Leider geht das heutzutage nur noch über die Hotline, wo eine freundliche Dame entweder den Termin vergibt oder zur entsprechenden Agentur durchstellt. (Die Telefonnummer findet man auf der Internetseite der Arbeitsagentur.)
Sollte man den vereinbarten Termin nicht einhalten, kann es übrigens ebenfalls zu einer Sperre kommen, es sei denn, man hat einen wichtigen Grund wie ein Vorstellungsgespräch oder Krankheit. Für beides verlangt die Arbeitsagentur einen schriftlichen Nachweis.
Bei mir ist das ganze nicht so wie mein Vorposter geschildert hat. Den Termin bekommt man auch so vor Ort und Stelle. Als ich mich arbeitslos gemeldet habe konnte ich direkt zu einer entsprechenden Person und wir haben die Abmeldung gleich so gemacht. Da brauchte ich nicht erst einen Termin ausmachen. Für das spätere Gespräch schon aber dazu kam es nie weil ich direkt wieder in ein Arbeitsverhältnis eingestiegen bin. Aber es ist schon richtig, dass man sich spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden muss. Unterschreitet man diese Zeit wird beim Arbeitslosengeld einiges abgezogen. Von daher einfach ruhig früh genug melden, denn das ist keinesfalls verkehrt.
Doreen82 hat geschrieben:Es ist richtig, was tearsdontlie1979 schreibt. Die Arbeitssuchend-Meldung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses erfolgen. Wenn man die Frist nicht einhält, bekommt man bei Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Sperre von mindestens einer Woche für den Erhalt des Arbeitslosengeldes.
Allerdings möchte ich noch hinzufügen, dass man nicht einfach so zur Arbeitsagentur gehen kann, um sich arbeitssuchend zu melden. Dafür muss man erst einen Termin bei der für die Stadt bzw. den Kreis zuständigen Agentur machen. Leider geht das heutzutage nur noch über die Hotline, wo eine freundliche Dame entweder den Termin vergibt oder zur entsprechenden Agentur durchstellt. (Die Telefonnummer findet man auf der Internetseite der Arbeitsagentur.)
Sollte man den vereinbarten Termin nicht einhalten, kann es übrigens ebenfalls zu einer Sperre kommen, es sei denn, man hat einen wichtigen Grund wie ein Vorstellungsgespräch oder Krankheit. Für beides verlangt die Arbeitsagentur einen schriftlichen Nachweis.
Ok das mit dem Termin ist mir neu, mein Mann ist vor 3 Jahren einfach so zur Arbeitsagentur gegangen und hat sich arbeitlos gemeldet. Allerdings musste er auch einiges an Wartezeit einrechnen. Vielleicht macht es jedes Arbeitsamt anders. Termin hatte er damals zur Abgabe vom Arbeitslosengeldantrag benötigt. Aber richtig ist, hält man Termine ohne Absage nicht ein, kommt es zu einer Sperre, da sind die Damen und Herren ganz schnell dabei.
A kann sich jetzt schon arbeitssuchend melden. Denn es steht ja schon fest, wann der Vertrag ausläuft. Sollte der Vertrag widererwarten doch verlängert werden oder findet A eine andere Stelle, so das er ohne Lücke weiterbeschäftigt ist, dann muss A dies dann nur der Agentur für Arbeit mitteilen.
Ein Schaden daraus entsteht A nicht, aber er hat damit alle Fristen eingehalten, um Sperren der Agentur für Arbeit zu entgehen. Zumal ja auch die minimale Chance besteht, das A von der Agentur für Arbeit ein passendes Stellenangebot vorgeschlagen bekommt.
Es gibt noch einen Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos melden. Wenn man sich arbeitslos meldet, dann bezieht man ja auch, beim Eintritt der Arbeitslosigkeit, Gelder von den Ämtern. Wenn man nur arbeitssuchend gemeldet ist, gibt es an sich keine Leistungen. Beide Varianten sind generell möglich, aber ich gehe mal davon aus, du meinst Arbeitslosigkeit JotJot.
Wie hier bereits gesagt wurde, muss man sich bei befristeten Arbeitsverträge spätestens drei Monate vor Ablauf der Befristung arbeitslos melden. Nicht arbeitssuchend. Ich kenne es von hier an sich so, dass man persönlich beim Arbeitsamt vorsprechen muss. Da hier auch andere Varianten gepostet wurden, scheint das von Stadt zu Stadt verschiedenen zu sein. Auskunft wird das örtliche Arbeitsamt geben können.
Ich habe es immer für sinnvoll erachtet, einfach einen Lebenslauf mit zu nehmen, da die Beschäftigungsdaten abgefragt werden. Die kann man dann einfach abschreiben. Hier lief es immer so, dass man halt vor sprach und sagte, ab dann und dann werde ich wahrscheinlich arbeitslos werden. Dann musste man ein Formular ausfüllen. Wenn Zeit war, wurde man gleich zu einem Sachbearbeiter geschickt. Ansonsten bekam man einen Termin. Außerdem wurde einem mitgeteilt, bis wann man diverse Unterlagen eingereicht haben muss.
In dem genannten Fall ist es sicherlich sinnvoll, wenn sich der Arbeitnehmer mal kundig macht, wie das Arbeitsamt vor Ort das handhabt. Dann kann er sich dort entsprechend melden. Und er hat die Chancen schon während der Befristung Bewerbungsvorschläge zugeschickt zu bekommen.
Um die Verwirrung mal zu komplettieren: bei A ist es wohl nun doch anders gelaufen, A hat sich inzwischen für eine hier noch nicht vorgestellte Variante entschieden. @LittleSister, es handelt sich dabei laut O-Ton der Agentur für Arbeit wirklich erst einmal um eine Arbeitssuchend-Meldung, da die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten ist und das auch vermieden werden sollte.
A hat sich also in der Jobbörse registriert und dort Arbeitsuchend gemeldet. Das ersetzt zwar nicht völlig das persönliche Erscheinen ist aber einfacher. Dort kann man auch eine Bestätigung der Meldung ausdrucken und seine Telefonnummer für einen Rückruf hinterlassen. A wurde dann telefonisch kontaktiert und es wurden noch einige weitere Daten abgefragt. Am übernächsten Tag hatte A dann schon einen Brief im Postkasten, indem ein Termin zur persönlichen Vorstellung vorgeschlagen wurde, der aber noch verändert werden kann, wenn es nötig ist. Zu diesem Termin muss A keinen Arbeitsvertrag mitbringen, es wurde aber darum gebeten - wenn vorhanden - Bewerbungsunterlagen und Arbeitszeugnisse mitzubringen. A würde übrigens an einem 15. erstmals arbeitslos sein und hat an einem 17. den Termin.
A wurde auch darauf hingewiesen, dass A sich bitte melden solle, falls der Vertrag schon eher verlängert oder in As Fall entfristet würde oder A zwischenzeitlich einen anderen Arbeitsvertrag abschließen solle. Dann würde auch der Termin hinfällig. @Punktedieb: A meint auch, dass er sich bisher auch immer allein kümmern musste, da er für die Agentur eher schlecht vermittelbar gilt, es geht ihm wirklich nur um die Einhaltung der Fristen
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