Ebay- Änderung der Artikelbeschreibung- was kann man tun?

vom 17.10.2011, 01:33 Uhr

Ich war an sich auch sehr verwundert, dass man die Artikelbeschreibung noch ändern kann. Vor allem wenn schon Gebote vorliegen und das auch noch so kurz vor Aktionsende. Nach euren Antworten habe ich nun Herrn A. noch mal genauer befragt und ihm die Antworten hier auch gezeigt.

Nach längerem Nachfragen stellte sich folgende Sachlage raus. In den Angaben die Ebay haben möchte steht als Artikelzustand neu. Der Verkäufer hat aber auf eine Käuferfrage geantwortet und diese veröffentlicht. Es wurde wohl gefragt, ob der Artikel schon gebraucht sei und der Verkäufer hat geantwortet, dass der Artikel vier- bis fünfmal getragen wurde. Die Antworten an mögliche Bieter kann man ja veröffentlichen. Das hat der Verkäufer halt getan und das wohl kurz vor Auktionsende.

Herr A. hat noch nicht die Erfahrung mit Ebay und ist nun natürlich verunsichert. Er hat zwar den Verkäufer angeschrieben, hat aber wohl auch gleich einen Fall bei Ebay eröffnet. Ich hätte mit dem Fall eröffnen noch gewartet. Aber so ganz unrecht hat Herr A. damit natürlich nicht, denn es stehen ja nun zwei verschiedenen Angaben zum Artikelzustand in der Artikelbeschreibung.

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