Rückzahlung Weiterbildungskosten
Ich mache derzeit ein nebenberufliches Studium. Die Studiengebühren werden komplett durch den Arbeitgeber übernommen. Allerdings ist das Ganze an eine Rückzahlungsvereinbarung gebunden, sobald ich nach Abschluss des Studiums den Arbeitgeber verlasse.Ich möchte im nächsten Jahr, nach Abschluss des Studiums, den Arbeitgeber wechseln und bin bereit die Studiengebühren zurückzuzahlen.
Jetzt zu meiner Frage: Wie ist in diesem Fall die steuerliche Behandlung der Rückzahlung der Studiengebühren. Angenommen ich würde 10.000 EUR an meinen Arbeitgeber zurückzahlen. Könnte ich die komplette Summe als Werbungskosten ansetzen, sodass sich mein zu versteuerndes Einkommen dementsprechend verringert? Gibt es vllt Probleme mit dem Finanzamt, weil ich gekündigt habe und somit "eigenes Verschulden" für die Rückzahlung vorliegt?
Probleme mit dem Finanzamt sind auf keinen Fall deshalb zu erwarten, weil du gekündigt hast und damit die Rückzahlung "selbst zu verantworten" hast. So weit geht die Macht des Finanzamts nicht und dein Lebens bzw. deine Karriereplanung darfst du dann schon alleine machen. Richtig ist also, dass du die Summe schon als Werbungskosten für Weiterbildung ansetzen kannst. Schließlich ist das Geld auch genau für diesen Zweck nachweislich eingesetzt worden. Das sollte also problemlos klappen.
Der einzige Punkt, welcher dir einen Strich durch die Gesamtrechnung machen könnte, wäre die Art der Weiterbildung. Denn die fiktiven 10 000 Euro hast du ja über die Zeit bekommen (im Sinne dass der Arbeitgeber diese für dich bezahlt hat). Wenn du nun alles auf einmal absetzen willst, kann es passieren, dass du Maximalbeträge erreichst. So ist auch das Schulgeld welches für die Kinder anfällt, begrenzt (was die Höhe angeht). Nachdem es aber auch wahrscheinlich ist, dass du den Arbeitgeber nicht auf einen Schlag auszahlst (was nicht von dir zu erwarten sein kann!), kannst du es ja auf zwei oder mehr Jahre aufteilen, so dass du auch diese Klippe (sofern es eben Maximalbeträge gibt) umschiffen kannst.
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