Heizung schaltet abends um 22 Uhr ab
A wohnt in einem 2 Familienhaus. Unter ihr wohnt der Vermieter. A hat nun festgestellt, dass abends, wenn A von der Spätschicht kommt, die Heizung nicht mal lauwarm ist, weil diese um 22 Uhr abgeschaltet wird und A um 22 Uhr 30 erst Heim kommt. Er kommt quasi in eine kalte Wohnung und morgens um 6 springt die Heizung im Keller wieder an und heizt den ganzen Tag. A kann seine Heizkörper zwar verstellen, aber wenn A mittags aus der Wohnung geht und die Heizung voll laufen lässt, dann heizt diese den ganzen Nachmittag und wenn sie dann abends aus geht, wird es auch schnell wieder kalt oder seine Wellensittiche ersticken vor Hitze am Nachmittag.
Mit dem Vermieter von A ist nicht zu reden. Er meint, dass es rechtens ist und er dadurch Heizöl spart und dass es ja im Sinne von A ist, wenn A eben das am Ende der Heizperiode an den Nebenkosten merkt. A ist aber nicht gewillt das hinzunehmen und will aber erst mal wissen, ob sich der Gang zum Rechtsanwalt lohnt. Denn er möchte ungerne für ein Beratungsgespräch Geld ausgeben, wenn der Vermieter wirklich im Recht ist.
A hat den Vermieter gebeten, dass er die Heizung wenigstens ein klein wenig höher stellt, wenn sie selber auf Sparflamme geht. Ganz aus ist sie ja nicht, sonst wären die Heizkörper ja nicht lauwarm. A hat sich erkundigt und man könnte sie ein wenig höher stellen. Aber A meint, dass er das immer so gemacht hat und kein Mieter sich beschwert hat. Kann ja auch sein, weil vielleicht kein Mieter Spätschicht hatte und die Vormieter alle dann ins Bett gegangen sind.
Zuerst sei A mal eine vernünftige Rechtschutzversicherung ans Herz gelegt. Denn bei den meisten Streitigkeiten scheut man sich vor dem Anwalt, weil einen die Kosten abschrecken. Dabei verzichten viele Menschen auf ihr gutes Recht.
Vor zwei Tagen lief auf einem TV-Sender eine informative Sendung wie man Energiekosten senken kann. Dort wurde gesagt, dass der Mieter sehr wohl ein Recht auf Mitbestimmung hat und auch auf Einflussnahme auf die Heizzyklen.
Meine Freunde haben ein ähnliches Problem, da lässt der Mieter die Heizung nicht reparieren und die Heizung fällt mehrere Male die Woche aus. Zu Spitzenzeiten hatten sie im Kinderzimmer nur 13 Grad gemessen. Der Anwalt hat sich um die ganze Sache gekümmert und nun muss der Vermieter für eine durchgehende Heizmöglichkeit sorgen und bekam auch gleichzeitig Hinweise, dass man sich strafbar macht, wenn man einer vertraglich zugesicherten Leistung nicht nachkommt. Und danach sieht es mir auch bei A aus. Der Vermieter will Kosten sparen, klar, aber der Mieter hat das Recht auf die Möglichkeit zu heizen.
Das Verhalten des Vermieters finde ich einfach nicht in Ordnung und ist so natürlich auch nicht rechtens. Ich würde noch einmal mit dem Vermieter freundlich versuchen, darüber zu reden. Die Räume kühlen bei acht Stunden Heizung ausstellen sehr stark aus und es kostet mehr Energie, sie wieder auf zu heizen. Das mit dem Sparen ist hier also Quatsch. Die Frage ist, ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Denn die würde in so einer Sache greifen. Wenn Du allerdings keine hast, bringt es nichts, wenn Du sie jetzt abschließt, denn man kann sie nicht gleich sofort in Anspruch nehmen. Drohe dem Vermieter erst einmal mit einer Mietminderung und wenn das nichts bringt, musst Du Dir Hilfe beim Mieterschutz oder beim Anwalt nehmen. Verfügst Du über ein geringes Einkommen, kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen.
Ich kenne das anders. Unsere Heizung für das ganze Haus wird zwar auch gegen 22 Uhr kleiner gestellt, aber die Heizkörper werden trotzdem noch warm, eben nur nicht heiß. Die Heizung hat einen Außenfühler und schaltet automatisch niedriger. Da in unserem Haus keiner wohnt, der Nachtschicht hat, geht das ja auch so. In einem Fall habe ich aber auch schon erlebt, dass es jemandem zu kalt war im Dachgeschoss. Da wurde die Heizung eben höher eingestellt, das ist überhaupt kein Problem. Und so müsste der Vermieter von A das ebenso machen. Dazu ist er glaube ich verpflichtet. Denn es muss keiner frieren. In dem Falle würde ich den Mieterverein oder den Anwalt in Anspruch nehmen.
Diamante hat geschrieben:Mit dem Vermieter von A ist nicht zu reden. Er meint, dass es rechtens ist und er dadurch Heizöl spart und dass es ja im Sinne von A ist, wenn A eben das am Ende der Heizperiode an den Nebenkosten merkt.
Es gibt schon einige Urteile, die aussagen, dass es nicht ausreichend ist, dass eine Mietwohnung nur bis 22:00 Uhr beheizt ist. Die üblichen Zeiten sind wohl 7:00Uhr bis 23:00 Uhr, mit einer gewissen Nachlaufzeit sollte eine Wohnung dann unter Umständen sogar bis 24:00 Uhr einigermaßen warm sein. Daher lohnt sich der Gang zum Anwalt schon.
Rheanna hat geschrieben:Zuerst sei A mal eine vernünftige Rechtschutzversicherung ans Herz gelegt. Denn bei den meisten Streitigkeiten scheut man sich vor dem Anwalt, weil einen die Kosten abschrecken. Dabei verzichten viele Menschen auf ihr gutes Recht.
Das dürfte in diesem Fall aber zu spät sein, da die Rechtsschutzversicherungen in der Regel nur für Leistungen zahlen, die nach Abschluss der Versicherung entstehen. Da hier ja schon etwas passiert ist, wird die Versicherung für diesen Streit nicht zahlen. Gleiches gilt übrigens auch für Mieterschutzvereine.
Wir haben das gleiche "Problem", aber bei uns war das kein Thema. Der unter uns wohnende Vermieter hat die Heizzeiten so angepasst, dass es eben auch nachts warmes Wasser und eine warme Heizung gibt, insofern kann ich den Vermieter von A. wirklich nicht verstehen. Er sollte doch in der Lage sein, Rücksicht auf die Umstände A's nehmen können, der eben nun mal im Schichtdienst arbeitet. Letztendlich wird A ja nun auch die Heizkosten übernehmen und damit dürfte es dem Vermieter doch egal sein.
Sollte sich der Vermieter auch nicht darauf einlassen, was ich persönlich nicht glauben kann, ist es vielleicht besser, wenn A sich noch einmal beim Mieterschutzbund informieren lässt, sofern A dort Mitglied ist oder er tritt dort eben ein. Ansonsten ist A wohl nur zu empfehlen, bei einem solchen sturen Verhalten sich nach einer anderen Mietwohnung umzusehen und der Vermieter sollte nur Mieter annehmen, die auf keinem Fall im Schichtdienst arbeiten.
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