Lebensmittel, zu verbrauchen bis/ zu verkaufen bis
Ein Freund hatte mir neulich Original Schweizer Käse aus der Schweiz mitgebracht den er dort in einem Supermarkt erstanden hatte. Auf der Verpackung standen zwei Angaben die mich doch etwas stutzig gemacht haben. Zum einen stand dort das auch der bei uns bekannte Hinweis „zu verbrauchen bis“, daneben war der Hinweis für den Handel beziehungsweise auch für den Käufer angebracht „zu verkaufen bis“. Dieses Datum lag exakt eine Woche vor dem Verbrauchsdatum. Diesen Hinweis fand ich sehr interessant, anscheinend dürfen in der Schweiz keine Lebensmittel mehr verkauft werden die kurz vor dem Ablauf des Verbrauchsdatums liegen, auch scheint es dort kein Mindesthaltbarkeitsdatum zu geben.
Bei uns unterscheidet man ja bekannterweise noch nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum und dem Verbrauchsdatum was mir auch sinnvoll erscheint denn so ein Käse ist ja zum Ablauf des angegebenen Datum nicht ungenießbar oder gar verdorben. Der Käse war übrigens auch eingeschweißt und unter Schutzatmosphäre verpackt was eigentlich eine lange Haltbarkeit garantiert. Was haltet ihr von dieser Eigenart der Eidgenossen, sinnvoll oder überflüssig? Was könnte der Grund für diese Angabe sein und würdet ihr euch das auch für den deutschen Einzelhandel wünschen?
Ich halte das nicht für ganz so wichtig mit dem Datum, bis wann es verkauft sein sollte. Bei uns achten die Läden da im Allgemeinen selbst drauf. Das kann man sehen, wenn man mal dorthin guckt, wo die Sachen liegen, deren Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums kurz bevor steht. Ich denke, wenn dieses Datum auch noch aufgedruckt wird, ist dies zum einen nur eine Erleichterung für den Handel und zum anderen werden irgendwelche Leute sich wieder beschweren, falls sie mal ein Produkt nach diesem Datum erwerben. Das ist ja nun nicht unbedingt nötig, denn es hat ja nichts mit der Haltbarkeit zu tun, ist nur ein Hinweis.
Für den deutschen Einzelhandel werden diese Angaben nicht benötigt. Denn jeder oder fast jeder, der Waren kauft, sieht sich das Haltbarkeitsdatum an. Und das reicht vollkommen aus. Er kann sich selbst ausrechnen, ob die Ware noch genießbar ist, wenn er sie benötigt oder nicht. Genauso wird das Verkaufspersonal verfahren und die Ware kurz vor Ende des Verbrauchsdatums aussortieren. Diese aussortierten Waren werden zum halben Preis verkauft und an einen Extra-Platz gelegt. Es muss niemand mit einem Aufdruck darauf hingewiesen werden, denn das Verbrauchsdatum ist ersichtlich und alle können lesen. Warum das nun in der Schweiz so umständlich gehandhabt wird, weiß ich nicht, vielleicht nach dem Motto: „doppelt gemoppelt ist besser“. Meiner Meinung nach überflüssig.
Die Schweizer nehmen es eben wieder mal ganz genau. Sinnvoll finde ich das nicht, denn es reicht für den Verbraucher doch vollkommen aus zu wissen, bis wann er den Artikel verbraucht haben muss. In den Läden in meiner Gegend ist es normalerweise sowieso so, dass bereits einige Tage vor Ablauf des Mindeshaltbarkeitsdatums die Waren aus dem offiziellen Regal genommen werden und teilweise ganz entfernt oder zu reduzierten Preisen in einem Sondertisch verkauft werden.
Wenn das ein wirklich verbindliches Datum ist, an dass sich die Händler halten müssen, dann finde ich das gar nicht so verkehrt. Ich gehe z.B. regelmäßig in einen bestimmten Edeka-Markt und ärgere mich fast jedes Mal darüber, dass viele Produkte dort nur noch ein bis zwei Tage haben, bis das MHD abläuft. Zwar schaue ich immer nach den Daten, aber das ist manchmal echt mühsam. Älteren Leuten fällt es ja meist noch viel schwerer, das Datum zu finden und zu erkennen. Für die wäre es sicher auch keine schlechte Sache.
In der Schweiz sind diese Daten Gang und Gebe, allerdings weiß ich gerade nicht, ob es sich dabei ausschließlich um frische Lebensmittel wie eben Käse, Wurst, Milch und so etwas handelt, oder ob auch Konserven und Konsorten davon betroffen sind.
Jedenfalls ist mir die Schweizer Regelung nicht ganz unbekannt und ehrlich gesagt wäre ich durchaus froh, wenn sich manche Supermärkte auch an solche Auflagen halten würden. Ich hatte es schon ein paar Mal gehabt, dass Waren, die bereits das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, dennoch zum regulären Preis verkauft wurden. Selbst auf Hinweise darauf wurde die Ware wieder unbesehen zurückgestellt.
Ich finde diese Angabe sehr sinnvoll, denn hier in den hiesigen Läden kommt es nahezu regelmäßig vor, dass man als Kunde Lebensmittel in den Regalen entdeckt, die bereits ihr Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben. Das ist in den meisten Fällen wie man ja schon weiß nicht weiter tragisch, aber bei frischen Produkten will ich Ware kaufen, die noch eine ausreichende Zeit von ihrem Mindesthaltbarkeitsdatum entfernt sind. Und ein bereits abgelaufenes Produkt bringe ich auf jeden Fall wieder in den Laden zurück, gerade wenn es nicht gekennzeichnet gewesen ist. Bei den gekennzeichneten MHD Produkten, welche in der Regel zu einem sehr viel günstigeren Preis verkauft werden als die regulären Produkte, überlege ich es mir dann, ob ich sie kaufe oder nicht.
Aber vermutlich würden die Märkte in Deutschland oder zumindest die Läden, die ich oben thematisiert habe, eine solche Kennzeichnung, bis wann die Produkte überhaupt zum regulären Preis verkauft werden dürfen, auch nicht weiter beachten. Denn wenn es schon Probleme dabei gibt, die Produkte nach ihrem Mindesthaltbarkeitsdatum zu sortieren, dann wird die Einhaltung dieser Frist auch scheitern. Aber generell finde ich es schon eine ganz gute Sache.
Hier stehen diese Angaben nicht auf den Verpackungen drauf, doch gibt es auch hier eine Verkaufsfrist für solche Lebensmittel. Bei den meisten deckt sich das ganze mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum, gerade wenn es sich dabei um Konserven und Trockenprodukte wie Nudeln handelt.
Bei Milchprodukten sieht das ganz anders aus, dort müssen die Waren normalerweise 3 Tage vorher aus dem Regal aussortiert werden, Milch selbst darf nur einen Tag bis vor dem Datum verkauft werden. Die Händler reagieren darauf, dass sie solche Produkte meistens früher schon in eine extra Grabbelecke legen und den Preis reduzieren, damit sich diese dann auch verkaufen und nicht weggeworfen werden müssen. Soweit ich weiß, gilt das gleiche auch für abgepackte Wurst und Fleischwaren.
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