Wohnung ohne Wissen inseriert
Also Familie A hat die Wohnung von Familie B, ohne das Wissen von Familie B im Internet inseriert. Frau B möchte jedoch nicht, dass plötzlich jemand vor der Tür steht und in die Wohnung möchte, um sich die Wohnung anzugucken. Was für Möglichkeiten stehen Familie B nun offen?
Familie B muss Inserenten in die Wohnung lassen, die vorher durch einen Termin von Familie A angekündigt wurden. Familie A ist wohl der Vermieter und Familie B diejenigen, die aus der Wohnung ausziehen. Deswegen muss auch Familie B die Leute in die Wohnung lassen, wenn sie angekündigt wurden und ein Termin ausgemacht wurde. Denn sonst kann Familie A ja nicht im Anschluss weitervermieten.
Nein, Familie A ist nicht direkt der Vermieter, der Vermieter wäre hier so zu sagen Familie C. Familie A ist lediglich der Hauptmieter und Familie B die Untermieter.
Wurde Familie B von Familie A der Mietvertrag gekündigt oder hat Familie A selbst gekündigt? Sofern eine Kündigung vorliegt, kann der Vermieter von seinem Besichtigungsrecht Gebrauch machen und die Wohnung anpreisen und auch potentiellen Interessenten vorführen.
Familie B kann diese Besichtigung durch Interessenten grundsätzlich nicht verweigern. Jedoch muss sich der Vermieter sich bei solchen Besichtigungen mit Familie B terminlich abstimmen. Der gemachte Termin ist für beide Familien dann verbindlich, und kann durch Familie B nicht ignoriert oder durch Zugangsverweigerung unterbunden werden. Sollte Familie B während der Kündigungsfrist längere Zeit abwesend sein durch Urlaub oder Auslandsaufenthalt, so muss Familie B in der Zeit trotzdem sicherstellen, dass Familie A Besichtigungen durchführen kann. Familie B kann den Zugang zur Wohnung durch Familie A nur unterbinden, wenn diese mit Interessenten unangemeldet ohne Termin vor der Tür steht.
MissFly hat geschrieben:Nein, Familie A ist nicht direkt der Vermieter, der Vermieter wäre hier so zu sagen Familie C. Familie A ist lediglich der Hauptmieter und Familie B die Untermieter.
Sofern es im Mietvertrag zwischen Familie C und Familie A auch enthalten ist, dass das Objekt Untervermietet werden darf, gilt das gleiche Recht für Familie A wie auch bei einer direkten Vermietung. Familie B muss die Interessenten in die Wohnung lassen.
Mit diesen minimalistischen Angaben kann man nur ahnen, um was es geht. Ich nehme mal an, dass Familie A der Vermieter von Familie B ist. Oder aber Familie B ist Untermieter von Familie A. Wie auch immer. Wenn nun Familie B die Wohnung gekündigt hat, muss Familie A sich einen neuen Mieter suchen. Das geht aber nur, wenn Familie A inseriert, egal ob in Tages- oder Wochenzeitungen oder Internet. Wenn sich nun ein Interessent meldet, muss ein Termin vereinbart werden, an dem die Wohnung besichtigt werden kann. Es geht also nicht, dass es schellt und jemand will die Wohnung ohne Terminvereinbarung besichtigen. Der Termin muss Familie B fristgerecht durch Familie A mitgeteilt werden. Im Normalfall wird der Termin mit Familie B abgestimmt. Es muss dann jemand in der Wohnung von Familie B sein zwecks Besichtigung.
Ich finde die Angaben auch ein wenig knapp. Aber wenn Familie A der Hauptmieter ist und einen Teil der Wohnung oder des Hauses weiter vermieten kann, dann kann die Familie A natürlich die Wohnung auch ohne Wissen von Familie B inserieren. Immerhin trägt sie sonst die Mehrkosten, wenn es zu einem Auszug kommt und generell haftet dann ja Familie A. Familie B muss also die Interessenten auch in die Wohnung lassen.
Sicherlich ist das Verhalten der Familie A nicht besonders nett, aber machen kann Familie B leider nichts dagegen. Ich würde maximal fragen, ob es eine Einigung geben kann, sodass Familie B sich zukünftig um die Inserate kümmern kann und somit die Termine genau weiß und auch weiß, wann die Inserenten dann vor der Tür stehen. Hat Familie A den Haustürschlüssel von Familie B?
Nein, Familie A besitzt keinen Haustürschlüssel von Familie B. Das ist momentan auch besser so, weil Familie A gegenüber Familie B Wort wörtlich den Krieg erklärt hat.
Ok, dass Familie B Wohnungsinteressenten rein lassen muss wenn Familie A es ankündigt habe ich verstanden. Muss Familie B Familie A dabei auch rein lassen, oder genügt es, wenn Familie B die Interessenten rein lässt?
Hat Familie B denn den Mietvertrag gekündigt oder wurde er durch Familie A gekündigt? Ich finde es schon komisch, dass die Wohnung angeblich ohne das Wissen im Internet stehen soll und die Informationen sind doch sehr vage. Familie A ist also der Vermieter (wie kommst du darauf, dass das nicht so ist? Für B ist A der Vermieter) und kann die Wohnung ins Internet stellen, wenn sie weiter vermietet werden soll.
Familie B stehen nicht so viele Möglichkeiten offen. Was will Familie B denn überhaupt machen? Die Anzeige aus dem Internet kann Familie B nicht entfernen lassen, da das das gute Recht des Vermieters ist, die Wohnung zu inserieren. Familie B muss den Nachmietern in die Wohnung lassen, aber da ist es wenig sinnvoll, wenn man den Vermieter ausschließt, denn der wird ja der Initiator sein. Also wird Familie B auch Familie A herein lassen müssen, denn schließlich wollen sie auch, dass schnell ein Nachmieter gefunden wird.
Wenn jemand "plötzlich", also ohne Ankündigung, vor der Tür steht, dann muss Frau B selbstverständlich nicht aufmachen. Denn sie muss nicht auf Abruf bereit stehen. Allerdings muss sie für Terminvorschläge offen sein und angekündigte Termine nach Möglichkeit wahrnehmen und irgendwie einrichten. Aber "plötzlich" finden solche Termine normalerweise nicht statt, sondern eher nach Ankündigung.
Deine Angaben sind wirklich sehr sparsam. Die Wohnung scheint ja Familie A zu gehören. Das gibt ihr grundsätzlich auch das Recht, Interessenten für die Wohnung zu bestellen, die Familie B dann auch reinlassen muss. Allerdings ist es wohl selbstverständlich, dass die Termine mit Familie B abgestimmt werden. Grundsätzlich kann man sich aber nicht einfach dagegen sperren, sofern sonst alles seinen geregelten und rechtmäßigen Gang geht.
Weshalb soll die Wohnung, in der Familie B nun wohnt, überhaupt anderen Leuten gezeigt werden? Drei Möglichkeiten sind denkbar. Hat Familie B vielleicht selbst gekündigt? Oder wurde Familie B gekündigt? Denkbar wäre auch, dass Familie A die Wohnung verkaufen möchte und Familie B weiterhin dort wohnt – dann eben mit einem anderen Vermieter. In allen drei Fällen ist es in Ordnung, wenn Interessenten die Wohnung besichtigen wollen. Falls Familie B eine Kündigung erhalten hat, wären die Umstände interessant, aber das ist ein anderes Thema.
Dass Interessenten eine Wohnung besichtigen, ist doch verständlich. Oft sind die Wohnungen noch bewohnt, gerade wenn es sich nicht um Wohnungen in unbeliebten Ecken oder um frisch sanierte Objekte handelt. Es wäre dem Vermieter, also Familie A, ja auch nicht zuzumuten, dass dieser erst nach dem Auszug von Familie B, auf die Suche nach einem Nachmieter gehen kann. Damit würde der Vermieter vielleicht einige Monate lang kein Geld einnehmen, weil die Wohnung sinnlos leer stünde. Daher ist Familie A sicher bemüht, einen neuen Mieter zu finden, der die Wohnung direkt wieder bezieht, nachdem Familie B ausgezogen ist, sofern es um einen Auszug geht. Sollte die Wohnung im vermieteten Zustand verkauft werden, möchte der neue Käufer die Immobilie natürlich auch zuvor sehen und prüfen. Auch das ist rechtmäßig und vor allem auch sehr sinnvoll. Niemand kauft eine Wohnung einfach so.
Was genau stört dich, beziehungsweise Familie B? Ist es allein die Tatsache, dass die Wohnung bereits vor dem (möglichen) Auszug von Familie B im Internet angeboten wird? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Familie B nicht mitbekommen hat, dass sie ausziehen werden oder dies vielleicht sogar müssen. Auch ein eventueller Verkauf wird oft vorher mal angesprochen.
Da es wenige Angaben sind, kann man schwer einen Rat oder Tipp geben. Familie A ist Hauptmieter, also wohnt Familie B entweder mit in dem Haus oder der Wohnung. Also ist Familie A so etwas wie der Vermieter für Familie B. Als Vermieter wiederum habe ich das Recht, die Wohnung zu inserieren, wenn sie weiter vermietet werden soll. Eine Terminabsprache zwecks Besichtigung erfolgt dann mit dem Vermieter und der Vermieter muss diesen Termin mit dem Mieter abstimmen. Mit abgesprochenen Terminen, kann der Mieter den Zutritt und somit Besichtigung der Wohnung nicht verweigern. Wenn unangemeldet Interessenten vor der Türe stehen, kann man ihnen allerdings den Zutritt verweigern.
Interessant wäre wirklich nur die Frage warum die Wohnung weiter vermietet werden soll. Angenommen Familie A hat das Objekt gekündigt, ist Familie B über diesen Umstand in Kenntnis gesetzt worden? Wenn nicht könnte man vielleicht dagegen juristisch vorgehen. Hat Familie A aber nur Familie B gekündigt, dann kann man da nichts machen, und man muss den Interessenten in die Wohnung lassen. Solange alles abgesprochen wurde.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-170862.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1051mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 3006mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1856mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1350mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?