Bachelor-Studium ohne Abitur?
Chrischiii hat geschrieben:Achja und wenn du dich so über die VWA informiert hast dann hättest du auch festgestellt, dass das Bachelor Studium inzwischen über einen Drittanbieter gibt und nicht die VWA selbst die akademischen Grade verteilt.
Schau mal bitte in meinen letzten Post, Zitat: "Beim Bachelor wird mit der Hessischen BA kooperiert."
Ich werde wohl wissen mit wem die VWA inzwischen für den Bachelor Kooperiert da es in den letzten Monaten für heißen Diskussionsstoff in den Internen Foren geführt hat, da die Studenten nicht wussten wo und wann sie sich Immatrikulieren müssen. Ich kann dir versichern, dass es seit ungefähr einem Jahr nicht mehr über die Hessische BA geht, sondern über ein Drittanbieter Institut welches in Holland seinen Sitz hat und man kann sich für das Bachelor Semester auch nicht mehr direkt an der VWA Immatrikulieren, sondern muss direkt an das Drittanbieter Institut heran treten um sich dort zu Immatrikulieren. Jedoch werden die Zwischenstationen der Ökonomenarbeit und der Betriebswirt von diesen anerkannt. Das ganze findet man jedoch nur auf der Hauptseite der VWA (nicht auf der Seite der hessischen VWA) oder im Internen Bereich in den Foren. Aus dem Grund hatte ich dir auch gesagt, wenn man sich ein wenig mehr Informiert, dann weiß man das auch und verlässt sich nicht auf eine Referenz.
Und zum anderen, du hast den Moderator gehört das gegenseitige Beleidigen sein lassen. Du unterstellst mir hier, ich habe keine Ahnung von dem wie das ganze abläuft mit dem Immatrikulieren - ich habe mich darüber nur mehrere Monate lang informiert, da ich selbst auf der Suche nach einem solchen Studienplatz war und ich habe auch eine erfolgreiche Zulassungsprüfung zum Medizinstudium geschrieben und wurde angenommen. Das was ich als Zulassungsprüfung bezeichne, das bekommt von dir eh wieder einen hochtrabenden Namen (Eigungsfeststellungsprüfung) unter dem es vielleicht Formell korrekt ist, aber im sprachlichen Gebrauch nicht verwendet wird. Und so komplex ist das Thema gar nicht wo welche Voraussetzungen herrschen, wie du das hier versuchst darzustellen. Offenbar hast du dich selbst auch am Rande mit dem Thema beschäftigt wenn ich mir deine Homepage anschaue, aber da bezieht sich alles mehr auf das Nachholen eines Abiturs mit anschließendem Studium und damit herrschen schon ganz andere Voraussetzungen wie hier gegeben sind.
Zudem widersprichst du dir auch wieder selbst in deinem ersten Absatz nur so am Rande, denn wer diese Prüfung ablegen muss ist nicht Qualifiziert genug, egal ob mit oder ohne Berufserfahrung, um genau diesen Studiengang ohne Abitur direkt zu absolvieren Berufserfahrung hin oder her und das ist auch eindeutig geregelt, dass dabei gar nicht die Definition der KMK (das übrigens auch mal sinnig gewesen wäre auszuschreiben und offenbar für die Kultusministerkonferenz steht) zur Anwendung kommen kann.
Dass die VWA mit einer neuen Hochschule beim Bachelor kooperiert, kann ich ja nicht wissen (auch auf der vwa.de stehts irgendwie nicht). Wenns falsch auf der eigenen HP steht, kann ich doch nix dafür. Keine Ahnung, wo ich dich beleidigt haben soll, aber wenns so rüber kam, tuts mir Leid. War nie meine Absicht.
Eignungsfeststellungsverfahren ist die offizielle Bezeichnung der KMK (genau, KMK = Kultusministerkonferenz). Ich versuche auch wirklich nur auf diese zurückzugreifen, die sind nämlich klar definiert - im Gegensatz zu inoffiziellen aus dem allgemeinen Sprachgebrauch (das ist immer die Problematik). Doch, das Thema ist komplex (allein durch den in Deutschland herrschenden Föderalismus in der Bildung), ich beschäftige mich mit der Thematik Hochschulzugang (sowohl über eine schulische HZB als auch für beruflich Qualifizierte ohne erstere) hauptberuflich seit mehreren Jahren.
Widersprochen habe ich mich eigentlich nicht. Gemäß der KMK Rahmenvereinbarung gelten diese beiden von mir genannten Gruppen als ausreichend Qualifiziert (Aufstiegsfortbildung > direkter Hochschulzugang; Berufsausbildung + Praxis über ein separates Eignungsfeststellungsverfahren oder Probestudium, je nach Landesgesetze/-verordnungen).
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