Miethaus mit Schließanlage: Generalschlüsselfrage

vom 03.10.2011, 22:13 Uhr

Man muss ja nicht hinnehmen, dass der Vermieter einen Schlüssel für die Wohnung einbehält. Ich habe es immer so gehalten, dass ich, sofort, als ich in meine Wohnung gezogen bin ein neues Schloss in meine Wohnungstür gemacht habe.

A ist jetzt in eine Wohnanlage gezogen. Dort ist eine Schließanlage installiert. Sie hat nur einen Schlüssel für Keller, Haustür, Wohnung und auch ihren Kellerraum. Der Schlüssel passt in alle Schlösser, die zu ihrer Wohnung gehören und die gemeinschaftlichen Schlösser. Aber eben beispielsweise nicht in die Nachbarwohnung, obwohl der Nachbar wiederum in alles gemeinschaftlichen Räume kommt und in die Räume, die er gemietet hat. Dies zur Erklärung, wenn jemand nicht weiß, wie es sich verhält.

Nun hat A erfahren, dass der Hausmeister und der Hausbesitzer und der Verwalter einen Generalschlüssel hat, der auf alle Schlösser im gesamten Haus passt und dass dieser wohl auch schon mal genutzt wurde, wenn zum Beispiel der Heizungsableser kam und irgendein Mieter keine Zeit hatte. A ist sich nun völlig unsicher und will wenigstens das Schloss in ihrer Wohnung austauschen. Aber darf sie das so ohne weiteres? Oder kann sie es, weil es eventuell nicht passt, wenn sie ein neues Schloss installiert und das alte Schloss in die Schublade legt, bis sie auszieht? Ihr ist es dann auch egal, dass sie einen zweiten Schlüssel mit sich rumtragen muss.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



A darf in jedem Fall das Schloss an ihrer Wohnungstür austauschen. Wichtig ist nur, dass sie das Schloss aufhebt und bei Auszug wieder in die Tür einbaut. Alles andere darf ihr gar nicht verboten werden und es schadet ja auch niemandem.

Ich würde ihr aus meiner persönlichen Sicht auch dringend dazu raten, dass sie das Schloss so schnell wie möglich austauscht. Ich sehe immer ein sehr großes Risiko darin, wenn man dies nicht macht denn es weiß ja niemand, wer alles einen Schlüssel besitzt. Es könnte ja auch sein, dass nicht nur der Hausmeister sondern auch Vormieter einen nachgemachten Schlüssel besitzen.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


@Prinzessin_Erika: Hier geht es nicht um ein einfaches Wohnungstürschloss. Es geht um eine Schließanlage. Bei diesen Schließanlagen gibt es zu jeder Wohnung nur Schlüssel, die überall, wo der Mieter rein darf und wofür er Miete zahlt auch mit diesem einzigen Schlüssel reinkommt. Er braucht nicht mehr mehrere Schlüssel. Wenn ich dort eine Wohnung hätte, würden mir zwar 4 Schlüssel ausgehändigt werden, aber ich brauche nur einen einzigen, der in die Haustüre, Etagentür, Kellertür usw. passt. Nur eben nicht in die Räume, die für meinen Nachbarn sind. Dennoch hat dieser auch nur einen Schlüssel.

Vorteil ist ja, und deswegen werden in Mehrfamilienhäusern oft solche Schließanlagen gebaut, dass der Hausmeister und der Hausbesitzer einen Generalschlüssel haben, mit denen diese Leute in alle Räume reinkommen. Wenn A nun das Schloss an der Etagentür auswechselt und es ist ein Notfall, in dem der Hausmeister in die Räume muss und es nicht kann, weil das Schloss ausgwechselt wurde, ist es schon fraglich, ob das darf.

Bei diesen Schließanlagen bekommt man in der Regel für jedes Familienmitglied einen Schlüssel. Wohnen mehr Leute in dieser Wohnung kann dieser Schlüssel nur vom Eigentümer nachgemacht werden. Das wird dann auch ganz akribisch kontrolliert, wenn jemand auszieht und nicht alle Schlüssel abgibt. Wenn ein Schlüssel fehlt, muss dieser Mieter in der Regel auch für die Schlosswechselung aufkommen und es kann nicht passieren, dass irgendjemand noch einen Schlüssel für die Wohnung hat.

Aber A stört es, dass der Hausmeister einen Schlüssel hat. Wenn 3 Leute einen Generalschlüssel haben mit denen sie in alle Räume des Hauses kommen müsste A ja auch den Kellerraum irgendwie sichern, dass keiner der 3 Leute in den Raum gehen können. Deswegen wollte A wissen, wie sich das bei Schließanlagen verhält und ob man da auch einfach Schlösser auswechseln kann. Wie A gehört hat, kann man diese Schlösser auch nur mit Genehmigung des Hausbesitzers auswechseln. Aber kann er diese Genehmigung einfordern? A will nicht, dass jemand in seine Räume gehen könnte, auch wenn diese 3 Leute es vielleicht nicht machen würden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich verstehe nicht, warum es einen Unterschied zwischen einem normalen Schloss und einem Schloss, welches zu einer Schließanlage gehört, geben sollte. Mir ist schon bewusst, was es bedeutet, wenn das Schloss zu einer Schließanlage gehört aber das hat doch keine Auswirkung darauf, dass man es für die Zeit des eigenen Mietverhältnisses austauschen darf. Natürlich darf man kein Schloss austauschen, welches auch von anderen Mietern genutzt werden könnte, wie beispielsweise die Tür im Treppenhaus aber die eigene Wohnungstür darf man in jedem Fall mit einem eigenen Schloss bestücken.

Auch ein eventuell auftretender Notfall ist keine Begründung dafür, dass ein Hausmeister einen Zweitschlüssel für eine vermietete Wohnung besitzt. Sollte sich wirklich ein Notfall ereignen, dann kann er im begründeten Fall natürlich die Tür aufbrechen aber einen eigenen Schlüssel rechtfertigt dies in keinem Fall.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Zahlt A denn immer seine Miete? Wenn ja, dann kann er mit der Wohnung praktisch machen, was er will, wenn es zu seinem Auszug wieder im Ur-Zustand ist. Er kann also das Schloss wechseln, wie er mag. Was hat das damit zu tun, dass es ein Generalschlüssel ist und der für Wohnung, Haustür und Keller gilt? Was soll denn daran dagegen sprechen das Schloss zu wechseln? A hat dann unterschiedliche Schlüssel und A kann sicher kaum das Haustürschloss wechseln, aber das Wohnungstürschloss eben schon.

Ob sie es kann, das kann man so nicht sagen, denn dazu müsste man das derzeit installierte Schloss kennen und das, was A haben möchte. Aber im Prinzip kann man ein Schloss ziemlich einfach selber wechseln, aber da A scheinbar nicht gerade Ahnung hat, sollte sie das wohl eher von einem Fachmann machen lassen. Dann kann sie bei ihrem Auszug einfach wieder das alte Schloss einbauen lassen und keiner wird etwas dagegen sagen können. Wenn sie zum Ablesetermin keine Zeit hat, kann man in der Regel auch einen neuen Termin ausmachen, es ist nicht so, dass der Hausmeister da unbedingt einen Schlüssel braucht.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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