Abmeldung eines KFZ für eine andere Person-welche Unterlagen

vom 06.06.2010, 14:31 Uhr

Hallo,

ich soll für eine andere Person (also ich bin nicht der Halter) ein Auto abmelden. Dem Halter selbst ist es wegen Krankheit nicht möglich das KFZ selbst abzumelden. Auf jeden Fall brauche ich Teil 1 und 2 der Zulassung und die beiden Kennzeichenschilder.

Was braucht man noch. Braucht man noch eine Vollmacht? Muss man sonst noch etwas beachten, das Fahrzeug soll dann auf einem Privatgrundstück abgemeldet stehen.

» SariKari » Beiträge: 371 » Talkpoints: 2,63 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Du brauchst auf jeden Fall eine Vollmacht des Fahrzeughalters. Es reicht, wenn er auf einen Zettel schreibt, dass Person xy bevollmächtigt ist, das KFZ mit dem Kennzeichen yz von ihm abzumelden. Die Personalien mitsamt der Adresse und des Geburtsdatums, von beiden Personen, sollten mit in der Vollmacht stehen. Dann musst du auch deinen Ausweis mitbringen und mit den anderen Dingen, die du schon genannt hast, sollte das funktionieren.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Die Vollmacht sollte doch schon formgerecht sein, denn sie stellt ein Dokument dar. Es muss auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass sämtliche Daten darauf vollständig vorhanden sind. Die Form einer Vollmacht würde ich auf jeden Fall in Druckschrift halten, damit sie ohne eventuelle Fehler für jeden lesbar ist. Die Vollmacht wird dann dem Vorgang bei gefügt, sodass die Abmeldung dann auch völlig korrekt verlaufen ist.

Benutzeravatar

» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Vielen Dank für die Antworten, hatte nun sicherheitshalber nochmal direkt bei der zuständigen Zulassungstelle gefragt und die meinen es wären nur die beiden Teile der Zulassung und die Schilder nötig. Aber das ist sicher bei jeder Stadt anders.

» SariKari » Beiträge: 371 » Talkpoints: 2,63 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Nein, das ist bei jeder Stadt gleich.

Wenn Du Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II besitzt, berechtigt Dich das, ein Fahrzeug abzumelden, umzumelden und zuzulassen, die beiden letzten Möglichkeiten aber ohne ausdrückliche Vollmacht nur auf Deinen Namen. Eine Abmeldung kann jeder, der im Besitz dieser Dokumente ist vornehmen. Daneben müssen die KFZ-Kennzeichen zur Entwertung der Plaketten mitgebracht werden, das war dann auch schon alles.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Die Zulassungsbescheinigung Teil II entspricht doch dem früheren KFZ-Brief, oder? Warum muss man diese denn bei einer Abmeldung eines Fahrzeuges dabei haben? Bisher kannste ich nur, das man die Zulassung, also den jetzigen Teil I, und eben die Kennzeichen mitbringen muss.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^