Wann kann man eine Aussage vor Gericht verweigern?

vom 03.10.2011, 16:30 Uhr

Aus welchen Gründen dürfte A einer Zeugenvorladung vor Gericht fern bleiben? Das ist ja bei zwingenden Gründen wie schwerer Erkrankung gestattet. Allerdings wird A ja auch von den Tätern und ggf. auch von deren Freunden gesehen, was ja eine potentielle Gefahr für die Zukunft schafft. Zählt das nicht auch zu diesen "zwingenden Gründen"?

» Hoffi » Beiträge: 409 » Talkpoints: 3,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Nein ist es nicht, deswegen kannst du nicht einer Gerichtsverhandlung fern bleiben. Die Gründe die du genannt hast, sind zum einen eine Erkrankung die das ganze unmöglich macht, die aber von einem Arzt attestiert werden muss oder ein beruflicher Termin der nicht verschoben werden kann, z.B. Vertragsunterzeichnung für einen Millionendeal den nur der Zeuge unterschreiben kann. Auch das muss vorher angekündigt werden, aber trotzdem muss der Zeuge einen anderen Termin ausmachen.

Wenn du selbst Angst wegen so etwas hast, dann würde ich das vorab klären ob es nicht möglich ist die Aussage selbst vor der Verhandlung zu machen eben wegen dieser Angst. Bei kleinen Kindern wird das gerne so gemacht, dass diese eben nicht in den Gerichtssaal müssen sondern das ganze vorher gemacht, schriftlich dokumentiert oder auch per Kamera aufgezeichnet. Einen Nachteil hat das ganze, sofern man Fragen an die Person hat kann man sie nicht direkt stellen sondern muss dafür einen erneuten Termin ausmachen. Zudem kann ich teilweise deine Sorgen nachvollziehen, aber es ist wichtig seine Aussage zu machen und zur Klärung beizutragen auch wenn man dadurch sich nicht gerade neue Freunde macht.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Du kannst die Aussage verweigern wenn du dich einer Straftat bezichtigen würdest (weiß nicht ob das so geschrieben wird aber glaube schon). Zum Beispiel wenn du deinem Freund ein Alibi geben musst, du aber zu dieser Zeit mit ihm eine Straftat begangen hast, musst du das nicht dem Richter erzählen.

» Ralle » Beiträge: 23 » Talkpoints: 4,87 »



Wenn ein Zeuge bei einer Straftat, zum Beispiel gegen "harte Burschen" aussagen muss, dann kann man eine Kronzeugenregelung finden oder eben auch ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden. Aber das ist äußerst selten und da muss wirklich schon ein triftiger Grund vorliegen.

Nicht aussagen muss ein Zeuge, wenn er sich oder einen nahen Angehörigen einer Straftat bezichtigen müsste. In diesem Fall kann ein Zeuge die Aussage verweigern und das als Grund angeben. Das darf dann zwar erstmal nicht gegen ihn verwendet werden, aber die Staatsanwaltschaft wird hellhörig werden und auch ermitteln.

Außerdem braucht man nicht aussagen, wenn der Angeklagte ein naher Angehöriger ist. Man muss nicht gegen einen nahen Angehörigen aussagen. Aber man darf es. Der Grund, dass man aber Angst hat eine Aussage zu machen zählt vor Gericht nicht, weil man dem Zeugen auch Schutz geben kann. Das muss aber auch wiederum von Gericht aus genehmigt werden.

Wenn also ein Zeuge nicht aussagen will, weil er Angst hat, dann sollte er sich einen Rechtsanwalt nehmen, der das für ihn in die Wege leitet. Denn so ein Zeugenschutzprogramm kann man nicht alleine in die Wege leiten und eine Zeugenregelung, die einem Personenschutz gibt auch nicht. Das sollte durch die Staatsanwaltschaft gemacht werden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn du als Zeuge geladen bist, musst du auch vor Gericht erscheinen und auch aussagen. Du kannst nicht einfach wegbleiben. Die Aussage kannst du nur dann verweigern, wenn du dich selbst belasten würdest oder ein Zeugnisverweigerungsrecht hast, weil du mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert bist.

In ein Zeugenschutzprogramm wird man auch nicht einfach so aufgenommen, das ist nur äußerst selten der Fall. Aus bloßer Angst vor dem Täter, weil man ja gesehen wird, kann man nicht einfach fernbleiben.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Es ist ja schon beschrieben worden, dass potentielle Bedrohungsszenarien mit Sicherheit nicht ausreichen würden, eine Aussage zu verweigern. Die Praxis zeigt letztlich auch, dass es trotz massiver Drohungen (was nicht schön ist!) in der Realität eher wenig passiert und es nie mehr als eine Drohkulisse ist. Schließlich wäre jede auf geäußerte Drohung umgesetzte Tat besonders hart im beizumessenden Strafmaß zu berücksichtigen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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