PayPal Käuferschutz

vom 30.09.2011, 17:17 Uhr

Ich habe letztens einen Artikel auf Ebay verkauft, der defekt war. Das habe ich auch so angegeben und dazu geschrieben, dass ich mich damit nicht gut genug auskenne um weitere Defekte auszuschließen. Der Käufer, der den Artikel dann ersteigert hat, meldete sich allerdings gestern und meinte, dass er einen weiteren Defekt gefunden hätte. Er wollte sein Geld zurück haben, doch das habe ich nicht eingesehen, da ich ja ausdrücklich angegeben hatte, dass ich genau dies nicht ausschließen könne. Er meinte daraufhin, dass er mich beim PayPal Käuferschutz melden würde.

Jetzt würde ich gerne wissen, was er damit gemeint hat. Da ich den PayPal Käuferschutz noch nie gebraucht habe, weiß ich nicht genau was das ist und was jetzt passiert. Welche Schritte kann er jetzt gegen mich einleiten und was kommt von PayPal nun auf mich zu? Was wird PayPal genau unternehmen?

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» conansc » Beiträge: 1135 » Talkpoints: 1,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Paypal-Käuferschutz kann bei nicht selbst zu klärenden Umstimmigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer hinzugezogen werden. Dabei müssen beide Seiten zum Vorfall Stellung nehmen und es wird dann seitens eBay (wenn der Kauf über eBay lief) entschieden wer letztendlich Recht bekommt. Bei Streitigkeiten außerhalb eBay's, übernimmt die eBay-Tochter Paypal die Entscheidungen selbst.

Wenn du den Artikel definitiv als defekt verkauft hast und die Beschreibung so lautet wie du sie hier wiedergegeben hast, dann lass den Käufer doch einen Konflikt melden, es ist dann maximal nervig für dich, zunächst zu dem Vorfall Stellung nehmen zu müssen.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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