Wers zuerst gesehen hat, darf es behalten?

vom 28.09.2011, 12:16 Uhr

Mir ist heute etwas unglaubliches passiert. Ich habe mich in meiner Mittagspause mit einem sehr guten Freund getroffen. Leider hatten wir sehr lange keinen richtigen Kontakt, da wir aus beruflichen Gründen dafür nicht mehr so viel Zeit haben. Wir haben uns beide sehr gefreut, als wir uns wieder sahen und haben viel zusammen geredet und gelacht.

Irgendwann sind wir zusammen zum Kaufland gelaufen um uns etwas zu trinken zu holen. Dort auf dem Parkplatz habe ich auf einmal einen Schein liegen gesehen. Sofort bin ich auf diesen zu gerannt, genau wie mein Freund. Ich hatte ihn zuerst in der Hand aber mein Freund hat darauf bestanden, dass er ihn als erstes gesehen hätte und er deshalb auch ihm gehören würde.

Wir habe uns sehr lange darüber unterhalten und am Ende haben wir uns von den 50€ dann jeder eine Cola gekauft und den Rest haben wir geteilt. Das war mein Vorschlag, da wir ihn gemeinsam gefunden haben. Ich bin der Meinung, dass man dann auch teilen sollte. Natürlich war ich darüber ein wenig verärgert und hätte ihn lieber komplett behalten. Aber ich finde wir haben es richtig gemacht.

Mein Freund war bis zum Schluss der Meinung, dass er alleine die 50€ bekommen sollte. Ich finde das ziemlich egoistisch. Wir haben uns sehr lange nicht gesehen und sind eigentlich immer sehr gut befreundet gewesen. Auch heute haben wir uns bis zu diesem Vorfall prächtig amüsiert. Aber als wir uns verabschiedet haben, war er immer noch sehr sauer. Ich finde es einfach nicht in Ordnung, dass er sich wegen so einer Kleinigkeit so aufregt und ich finde, dass es uns den ganzen Tag ruiniert hat.

Was sagt ihr dazu? Wir hättet ihr euch an meiner Stelle verhalten? Ist das überhaupt ein Freund, wenn er sich wegen so etwas so aufregt und wirklich das ganze Geld nur für sich allein einsacken möchte?

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ihr habt beide eine Straftat begangen. Denn die 50 Euro gehören keinem von euch. Es ist eine Unterschlagung einer Fundsache und die hättet ihr abgeben müssen. Jeder andere Tipp hier im Forum wäre schon fast eine "Mittäterschaft". Ich hätte mich erst einmal umgesehen und dann hätte ich das Geld wohl ins Fundbüro gebracht. Sicher ist es unwahrscheinlich, dass sich jemand meldet. Aber wenn es eine Mutter mit Kind war, die den Schein verloren hat und wenig Geld hat oder ein Rentner mit wenig Geld, der wäre vielleicht auch zum Fundbüro. Ich hätte an der Information des Supermarktes noch Bescheid gegeben und wäre dann ins Fundbüro oder zur Polizei.

Schade, dass immer wieder Leute denken, dass man alles behalten kann, was auf der Erde liegt. Es gehört keinem von euch beiden und sich dann auch noch drum streiten ist wirklich das Letzte. Sorry, aber ich finde es unehrlich und es ist schade, dass es nicht ein Test von irgendeinem Fernsehsender war, der euch dabei gefilmt hat. Vielleicht wäre euch das dann ein wenig peinlich gewesen. Wie kann man in diesem Fall noch von egoistisch sprechen bzw. den anderen bezichtigen egoistisch zu sein. Wenn, dann seid ihr beide egoistisch gewesen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Da muss ich Diamante recht geben. Ab 10 € ist es in Deutschland Pflicht, das Geld in ein Fundbüro oder zur Polizei zu bringen. Wenn man dies nicht macht, unterschlägt man dieses Geld und man wird ein Straftäter. Wenn Ihr den Schein abgebt und sich der geschädigte nicht meldet, habt ihr die Chance der rechtliche Eigentümer des 50 € Scheins zu werden. Die Chance, das der Betroffene sich meldet ist meiner Meinung nach gleich null. 50 € sind für manche Menschen viel Geld, trotzdem finde ich es nicht richtig, wenn man Sie einfach behält. Falls der Geschädigte sich doch meldet, hat man immerhin noch die Chance auf Finderlohn.

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» Likey » Beiträge: 162 » Talkpoints: 24,91 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich muss Diamante recht geben. Das was ihr gemacht habt, war kein Kavaliersdelikt, und sich dann noch darüber zu streiten eigentlich echt das letzte. Ich hätte die 50 Euro genommen und wäre damit erst einmal an die Information vom Kaufland gegangen und hätte nachgefragt. Den nicht jede Stadt hat ein Fundbüro, wir haben zum Beispiel keins. Aber behalten hätte ich es nicht, dazu hätte ich ein viel zu schlechtes Gewissen gehabt, gerade weil ich weiss wie es ist, wenn man auf jeden Euro angewiesen ist. Vielleicht solltet ihr Eurer Verhalten doch noch einmal überdenken. Noch könntet ihr die 50 Euro immer noch abgeben.

» tearsdontlie1979 » Beiträge: 424 » Talkpoints: -0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich wusste nicht, dass es sich dabei um eine Straftat handelt. Es wäre doch mit Sicherheit in Ordnung, wenn ich morgen bei dem Kaufland an der Kasse Bescheid gebe, dass ich einen 50€ Schein auf dem Parkplatz gefunden habe und dort meine Kontaktdaten hinterlasse oder muss ich zur Polizei und die 50e dort abgeben? Was würde dann passieren, wenn sich innerhalb einiger Zeit niemand meldet? Dürfte ich die 50€ dann behalten oder behält die Polizei diese?

Ich verstehe deine Aufregung Diamante. 50€ ist nicht gerade wenig. Gerade alleinerziehende Mütter können sich so etwas kaum erlauben. Aber ich bin jetzt auch nicht unbedingt reich. Ich bin noch in meiner Ausbildung und bekomme monatlich weniger Geld als die meisten Hartz 4 Empfänger. Ich finde eigentlich, dass das Geld einem dann schon zustehen sollte. Immerhin muss man auf sein Geld auch aufpassen. Wenn man 50€ verliert, dann tut es mir zwar für die Person Leid. Aber dafür freut sich eben eine andere Person umso mehr. Ich finde es eigentlich nicht gut, dass man das Geld dann abgeben muss.

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


@hennessy221: Natürlich reicht das nicht. Du musst es schon an behördlicher Stelle abgeben. Also Fundbüro oder Polizei. Da wird das auch aufgenommen und du musst den Schein hinterlegen. Es könnte ja möglich sein, dass derjenige, der den Schein verloren hat auch den Schein irgendwie markiert hat und ihn wiedererkennen würde. Da ihr den Schein aber schon ausgegeben habt, müsst ihr auch das der Polizei oder dem Fundbüro mitteilen.

Ich kenne eine ältere Frau, die grundsätzlich ihre Scheine mit einem Stift an einer Stelle markiert, wenn sie die Scheine von der Sparkasse holt, weil sie meint, dass man dann auch erkennen kann, wenn mal ein Schein gestohlen wird. Sie würde also auf jeden Fall bei Verlust den Schein wiedererkennen und wenn dann Leute hingehen und einen anderen 50 Euro Schein abgeben, dann ist das schon auch ein Betrug.

Ihr solltet zusammen zur Polizei gehen und zugeben, was ihr gemacht habt. Dann kann die Polizei auch reagieren, wenn jemand kommt und einen 50 Euroschein verloren hat. An der Supermarktkasse oder Information Bescheid geben ist Humbug und da kann dann ja jeder zu euch kommen und sagen, dass er den Schein verloren hat. Du kannst höchstens sagen, dass du Geld gefunden hast. Wieviel solltest du da nicht sagen und dann solltest du zur Polizei.

Es ist und bleibt ein Straftatbestand und du solltest mal überlegen, wie du dich fühlst, wenn du Geld verlierst und nicht wiederbekommst. Und für eine alleinerziehende Mutter oder einen Rentner sind 50 Euro viel Geld, wenn man sie verliert. Aber es gehört nun mal nicht dir und es ist mit einem Diebstahl gleichzusetzen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Das werde ich auf jeden Fall machen. Leider habe ich diesen Schein natürlich nicht mehr, da wir uns dafür etwas zu trinken gekauft haben. Aber ich werde bei der Polizei eben einen anderen 50€ Schein abgeben und der Polizei das so erklären. Ich habe ganz unterschiedliche Arbeitszeiten wie der erwähnte Freund und ich glaube nicht, dass dieser bereit ist das Geld wieder zurückzugeben.

Allerdings kann ich doch der Polizei das einfach so erklären und eben selbst die 50€ bezahlen oder? Das würde die Beziehung zu dem Freund zwar noch ein wenig verschlechtern. Aber ich möchte keinen Ärger mit der Polizei bekommen

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Also das mit dem Abgeben halte ich für kaum durchführbar. Wie soll man denn bitte beschreiben, wie der Geldschein ausgesehen hat, den man verloren hat? Insofern glaube ich nicht, dass auch nur die geringste Chance bestünde, dass man auf dem Fundbüro beweisen könnte, dass man eben diesen Geldschein verloren hat. Oder schreibt irgendjemand von euch auf, welche Nummer die Geldscheine in eurer Tasche haben?

Ich persönlich hätte mich an Ort und Stelle erkundigt, ob jemand einen Geldschein als vermisst gemeldet hat. Dabei hätte ich allerdings den Betrag nicht genannt. Wenn das aber nicht der Fall gewesen wäre, so hätte auch ich den Geldschein behalten. Alles andere wäre sinnlos. Und wenn wir den Schein zu zweit gefunden hätten, dann hätte auch ich darauf bestanden, den Geldbetrag zu teilen. Es ist doch absolut sinnlos, sich darüber zu streiten, wer den Geldschein als erstes erblickt hat und wer ihn vielleicht als erstes berührt hat.

Bon einem Gesetz, dass Geldbeträge ab 10 Euro in Deutschland abgegeben werden müssen, habe ich ehrlich gesagt noch nichts gehört. Es wäre etwas anderes, wenn man eine Geldbörse voller Geld findet. Da besteht dann nämlich durchaus die Möglichkeit, den Besitzer ausfindig zu machen. In einem solchen Fall hätte ich nachgeguckt, ob zufällig die Adresse des Besitzers vermerkt ist. Wenn ja, hätte ich versucht, die Geldbörse dem Besitzer zukommen zu lassen. Andernfalls hätte ich sie auf einem Fundbüro oder im gegebenen Fall am Informationsstand von Kaufland abgegeben.

Einen einzelnen Geldschein kann aber keiner zuordnen. Man stelle sich da mal folgende Situation vor. Jemand beobachtet, wie du einen 50 Euro Schein findest und geht dir hinterher, um zu sehen, ob du ihn bei Kaufland an der Info abgibst. Nachdem du das getan hast, wartet diese Person noch ein paar Minuten und geht dann zu dem Informationsstand und sagt, dass er vorhin 50 Euro verloren hat. Da bekommt diese Person dann widerrechtlich das Geld und du als ehrlicher Finder gehst leer aus. Und die Person, die den Geldschein in Wirklichkeit verloren hat, weiß vielleicht noch nicht einmal, wo sie ihn verloren hat. Da stellt sich mir dann die Frage, ob man sich da nicht auch strafbar macht, da man ja andere sozusagen zu einer Straftat verleitet hat.

Und ehrlich gesagt möchte ich mal die Gesichter der Angestellten im Fundbüro sehen, wenn man versucht, einen Geldschein abzugeben. Ich glaube, die lachen sich hinterher kaputt darüber. Und auf dem Weg dorthin habe ich mich sozusagen zeitweise strafbar gemacht, da ich den gefundenen Geldschein mit mir herumtrage.Wenn die Polizei mich dann darauf anspricht, werden die mir doch bestimmt nicht glauben, dass ich auf dem Weg zum nächsten Fundbüro bin. Wenn es wirklich so ein Gesetz gibt, so besteht hier der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. In der Praxis kann das Gesetz, dass Geldscheine ab 10 Euro abzugeben sind, nur bedingt angewendet werden und man gerät dabei immer in Verdacht, etwas unterschlagen zu haben.

» bigfoot11de » Beiträge: 575 » Talkpoints: 3,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge


bigfoot11de hat geschrieben:Also das mit dem Abgeben halte ich für kaum durchführbar. Wie soll man denn bitte beschreiben, wie der Geldschein ausgesehen hat, den man verloren hat?

Es wird ja nicht um eine genaue Beschreibung des Scheines gehen. Das wäre schon ein wenig unklug. Wenn aber ein Schein verloren gegangen ist und man in etwa die Urzeit und den Ort weiß, dann wäre das schon ein sehr hilfreiches Indiz um einen gefundenen Schein zurück zu geben!

bigfoot11de hat geschrieben:Insofern glaube ich nicht, dass auch nur die geringste Chance bestünde, dass man auf dem Fundbüro beweisen könnte, dass man eben diesen Geldschein verloren hat.

In der Praxis hat es sich aber gezeigt, dass wirklich wenig Menschen einfach auf gut Glück ins Fundbüro gehen und regelmäßig mal davon sprechen, am Alexanderplatz einen 50 Euro Schein verloren zu haben. Daher bewährt sich das bisherige System, auch wenn sicher die wenigsten Menschen die einen einzelnen Schein verlieren beim Fundbüro nachfragen.

bigfoot11de hat geschrieben:Oder schreibt irgendjemand von euch auf, welche Nummer die Geldscheine in eurer Tasche haben?

Wie schon geschrieben - das wäre übertrieben und wird von niemandem erwartet. Es genügt eben den ungefähren Ort zu kennen und auch den Zeitpunkt zu kennen. Schließlich müssen solche Indizien schon auch einigermaßen passend sein.

bigfoot11de hat geschrieben:Ich persönlich hätte mich an Ort und Stelle erkundigt, ob jemand einen Geldschein als vermisst gemeldet hat.

Aber wen fragst du auf einem Parkplatz? Den nächsten Autofahrer, der vorbeikommt? Und wie stellst du dann sicher, dass diejenige Person, die den Schein verloren hat, auch unmittelbar nach dem Verlust das auch bemerkt? Evtl. wird man sich des Verlusts erst an der Kasse beim Einkaufen bewusst. Oder auch erst zu Hause und kann sich noch erinnern, ihm auf dem Parkplatz in der Hand gehalten zu haben. Dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass am folgenden Tag an der Information (wenn es ein Laden war) gefragt wird oder das man sich die Zeit nimmt, ins Fundbüro zu gehen (bzw. dort mal anzurufen).

bigfoot11de hat geschrieben:Dabei hätte ich allerdings den Betrag nicht genannt.

Das klingt nach einem klugen Ansatz, aber ist einfach realitätsfern, wenn man nicht die Absicht unterstellt, hier eine Alibibefragung durchzuführen, um das eigene Gewissen zu beruhigen weil man den Schein behalten will. Rechtlich reicht das Vorgehen sowieso nicht aus um dem Vorwurf der Unterschlagung was entgegenhalten zu können.

bigfoot11de hat geschrieben:Wenn das aber nicht der Fall gewesen wäre, so hätte auch ich den Geldschein behalten. Alles andere wäre sinnlos.

Kommt eben darauf an, was unter Sinn in diesem Fall zu verstehen ist. So wie du es beschreibst braucht es wirklich einen riesigen Zufall, damit der wahre Verlierer auch an den Schein kommt. Schließlich lässt du zur Rückgabe nur einen begrenzten Personenkreis und ein enges Zeitfenster gelten. Der korrekte und aufwendige Weg würde tatsächlich mehr Personen die Möglichkeit geben sich zu melden (also auch dem Verlierer die Chance eröffnen, den Verlust später zu bemerken) und würde auch das Zeitfenster verlängern (sechs Monate!).

bigfoot11de hat geschrieben:Und wenn wir den Schein zu zweit gefunden hätten, dann hätte auch ich darauf bestanden, den Geldbetrag zu teilen.

Naja, damit machen sich dann im Grunde beide strafbar. Wobei auch so sicher das schlechte Gewissen weniger schlecht ist, weil die Sache auf zwei Schultern lastet. Wirklich auf was bestehen hättest du aber nicht können wenn der/die andere eben den Weg zum Fundbüro vorgeschlagen hätte!

bigfoot11de hat geschrieben:Es ist doch absolut sinnlos, sich darüber zu streiten, wer den Geldschein als erstes erblickt hat und wer ihn vielleicht als erstes berührt hat.

Sinnlos vielleicht nicht weil der Sinn dahinter der ist, alles für sich zu behalten. Es mag aber tatsächlich kindisch sein, sich hier zu streiten. Denn wenn man schon mal gar kein Anrecht hat es sich aber nimmt, dann sollte man seiner Gier Einhalt gebieten können. Schließlich erhält man so einen Betrag (egal wie hoch der auch sein mag) der einem gar nicht zusteht für nichts! Wozu hier also kämpfen?

bigfoot11de hat geschrieben:Bon einem Gesetz, dass Geldbeträge ab 10 Euro in Deutschland abgegeben werden müssen, habe ich ehrlich gesagt noch nichts gehört. Es wäre etwas anderes, wenn man eine Geldbörse voller Geld findet.

Es geht dabei auch gar nicht allein um Geldbeträge sondern auch um Wertgegenstände. Und nur weil man noch nichts davon gehört hat, bedeutet das letztlich nicht, dass es so was nicht geben würde. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Schwangerschaften und daher gilt so eine Ausrede nicht. Wobei ich davon ausgegangen bin, dass die Grenze aktuell bei eben 50 Euro liegt. Mag mich aber irren. Nur um vielleicht noch zu verdeutlichen dass das Ganze real ist und nicht ein theoretisches Konstrukt darstellt: hier ein aktuelles Beispiel ("Anzeige wegen Fundunterschlagung" wg. eines 50-Euro-Scheins) aus dem echten Leben.

bigfoot11de hat geschrieben:Da besteht dann nämlich durchaus die Möglichkeit, den Besitzer ausfindig zu machen. In einem solchen Fall hätte ich nachgeguckt, ob zufällig die Adresse des Besitzers vermerkt ist. Wenn ja, hätte ich versucht, die Geldbörse dem Besitzer zukommen zu lassen. Andernfalls hätte ich sie auf einem Fundbüro oder im gegebenen Fall am Informationsstand von Kaufland abgegeben.

Eben so und das Gesetzt sieht das nicht nur bei Geldbörsen sondern auch bei einzelnen Scheinen so vor. Übrigens ist es zwar nobel dich selbst um die Rückgabe kümmern zu wollen. Empfehlenswert ist aber sicher der "offizielle" weg und die Abgabe beim Fundbüro (bzw. naheliegender am Infostand mit dem Hinweis, dass das ans Fundbüro zu leiten ist!).

bigfoot11de hat geschrieben:Einen einzelnen Geldschein kann aber keiner zuordnen.

Es ist aber wie schon geschrieben gar nicht die Frage nach einem Zuordnen. Bislang war es wohl so, dass wirklich nur wer was verloren hat in so einem Fall auf dem Fundbüro nachfragt. Keiner geht aus Spaß hin und probiert alle Plätze und alle Stückelungen durch. Denn spätestens hier sollte auch seine Glaubwürdigkeit sinken, so dass von einem Betrugsversuch ausgegangen werden könnte und das Fundbüro die Polizei zu rate ziehen könnte.

bigfoot11de hat geschrieben:Man stelle sich da mal folgende Situation vor. Jemand beobachtet, wie du einen 50 Euro Schein findest und geht dir hinterher, um zu sehen, ob du ihn bei Kaufland an der Info abgibst. Nachdem du das getan hast, wartet diese Person noch ein paar Minuten und geht dann zu dem Informationsstand und sagt, dass er vorhin 50 Euro verloren hat. Da bekommt diese Person dann widerrechtlich das Geld und du als ehrlicher Finder gehst leer aus.

Zusammengefasst: wenn du ihn abgibst besteht die Gefahr, dass sich den Schein jemand widerrechtlich aneignet. Wenn du ihn einfach behältst, hat man die Garantie das sich jemand den Schein widerrechtlich aneignet. Der einzige "Vorteil" bei deinem Gedankenspiel beim Behalten ist letztlich der, dass du der Nutznießer sein könntest. Aber selbst wenn dann jemand sich den Schein ergaunert ist es doch so, dass du (der ja als Finder immer "leer" ausgeht - selbst wenn der wirkliche Verlierer sich meldet) ehrlich bleibst.

bigfoot11de hat geschrieben:Und die Person, die den Geldschein in Wirklichkeit verloren hat, weiß vielleicht noch nicht einmal, wo sie ihn verloren hat. Da stellt sich mir dann die Frage, ob man sich da nicht auch strafbar macht, da man ja andere sozusagen zu einer Straftat verleitet hat.

Zunächst einmal wirst du nie erfahren, ob der Verlierer den Verlust bemerkt hat oder nicht. Denn selbst wenn er den Schein nie beim Fundbüro sucht oder beim Infostand fragt, heißt dass nur, dass er eben nicht gefragt hat. Gemerkt haben kann er den Verlust schon!

Und es ist Quatsch zu sagen, dass man jemanden mit dem Verhalten (Schein abgeben) zu einer Straftat "verleitet" hat. Du bringst mich auch nicht dazu eine Bank zu überfallen, nur weil du Geld einzahlst. Diese Logik ist - gelinde gesagt - sehr weit her geholt und konstruiert. Auch der Gedanke, sich durch korrektes Verhalten strafbar machen zu können, ist sicher lustig. Mehr aber auch nicht.

bigfoot11de hat geschrieben:Und ehrlich gesagt möchte ich mal die Gesichter der Angestellten im Fundbüro sehen, wenn man versucht, einen Geldschein abzugeben. Ich glaube, die lachen sich hinterher kaputt darüber.

Das mag sein. Aber für die Charakter der anderen ist man selbst nicht verantwortlich. Natürlich gibt es immer wieder welche, die sich über die Aufrichtigen und Ehrlichen lustig machen. Aber hat das für dich wirklich die Konsequenz, Anstand und Moral komplett über Bord zu werfen? Wie weit dürfen und können also andere dein Verhalten steuern und bestimmen? Insbesondere, wenn sich die anderen nicht an Spielregeln halten, die das Zusammenleben regeln? Es passiert doch täglich, dass sich Leute lustig über die machen, die bei Rot nicht über die Fußgängerampel gehen. Was aber soll das bedeuten und wieso sollte das Einfluss auf DEINE Entscheidungen haben?

bigfoot11de hat geschrieben:Und auf dem Weg dorthin habe ich mich sozusagen zeitweise strafbar gemacht, da ich den gefundenen Geldschein mit mir herumtrage.

Auch hier argumentierst du etwas seltsam und in jedem Fall an der Rechtslage vorbei. "Ungewollt" macht man sich nicht strafbar und es ist immer eine Absicht vorauszusetzen. Wenn du auf dem Weg zum Infostand bist, dann ist das auch gegenüber der Polizei glaubhaft - außer sie greifen dich einfach Stunden später in einer anderen Stadt auf. Hier kommt es also schon auf die Umstände und Zusammenhänge an.

bigfoot11de hat geschrieben:Wenn die Polizei mich dann darauf anspricht, werden die mir doch bestimmt nicht glauben, dass ich auf dem Weg zum nächsten Fundbüro bin.

Welchen Grund hätten sie, dir nicht zu glauben? Schwierig ist es dann, wenn du den Schein "genutzt" hast und nun erklärst, vom Geldautomaten gerade Ersatz für das Fundbüro organisieren zu wollen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Beim Geld hört bei den meisten Menschen ja bekanntlich die Freundschaft auf. Das ist zwar in dem Falle etwas überspitzt, aber beim Lesen habe ich mir auch sofort die Frage gestellt, wieso ihr nicht beide sofort auf die Idee gekommen seid, und die 50€ einfach geteilt habt. Zumindest bist du noch auf die Idee gekommen. Sicherlich: 25€ mehr oder weniger haben ist schon ein Unterschied, aber wenn man doch gemeinsam einen Schein gesehen hat, frage ich mich ernsthaft, wo da das Problem liegt.

Sicherlich hätte man auch fragen können, ob jemand einen 50€ Schein vermisst- aber wer weiß, ob das dann der wahre Besitzer ist und 50€ kann wohl jeder gut gebrauchen, sodass es durchaus auch sein kann, dass sich da jemand gemeldet hätte, der den Schein niemals vermisst oder besessen hat. Und auf einem Parkplatz herrscht wirklich ein Kommen und Gehen und der Besitzer ist vermutlich eh schon lange weg gewesen. Und an der Kasse abgeben? Naja!

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


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