Geschütztes Material bei Spreadshirt hochladen?

vom 25.09.2011, 20:39 Uhr

Ich habe gerade gesehen, dass es wieder einmal eine gute Aktion bei dem Anbieter Spreadshirt gibt. Nun würde ich mir am liebsten ein T-Shirt dort kreiieren. Und zwar soll das Logo eines sein, welches mit dem Logo von Hertha BSC Berlin geschmückt ist. Jedoch weiß ich persönlich leider nicht, ob ich dazu überhaupt die notwendigen Rechte habe. Schließlich ist es ja durchaus so, dass man schnell einmal in verschiedene Rechtsprobleme kommen kann, wenn man verschiedenes geschütztes Material hochlädt.

Wie sieht es also nun aus, wenn ich mir ein Hertha-Logo erst einmal irgendwo herunterlade und dann selbiges als Design auf meinem T-Shirt anbringen möchte? Könnte ich dann da in Probleme kommen? Oder denkt ihr eher weniger, dass ich mir da Gedanken machen müsste?

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Ich denke nicht, dass dabei viele Probleme auf dich zukommen werden. Allerdings denke ich, dass Spreadshirt das einfach verbieten beziehungsweise nicht drucken wird. Das Hertha-Logo ist wie jedes andere Fußballvereins-Logo geschützt. Ich denke nicht, dass du mit einer Anzeige rechnen kannst. Denn Spreadshirt wird den Druck einfach nicht ausführen. Aber man könnte glaube ich sogar damit rechnen.

Du solltest einfach in den AGBs von Spreadshirt mal nachsehen, was das hoch laden von geschützten Logos angeht.

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich denke, dass man sich dazu erst einmal die AGB durchlesen sollte und darin steht, dass man Aufträge daraufhin prüft, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden. Dann kann sich auch im Blog von Spreadshirt schlau machen könnte und da kann man dann lesen, dass es schon einmal zu Streitigkeiten wegen Markenrechtsverletzungen im Bereich des Fußballs gekommen ist. Mit diesen Informationen könnte man sich in der Registerauskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes einmal schlau machen, wie es um des Logo der Hertha bestellt ist. Und siehe da, da sind einige Variationen geschützt.

Zwar steht in den AGB von Spreadshirt nirgends, dass bei der Ablehnung eines Auftrages wegen möglicher Verletzung von Schutzrechten weitere Schritte eingeleitet werden. Da aber der Druck mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin abgelehnt wird, würde ich mir die Mühe sparen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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