Gilt ein Internetvertrag oder ein briefliches Dokument?
A schließt bei Händler B einen Vertrag ab. Laut B soll dieser eine monatliche Zahlung von 10 Euro beinhalten. Schaut man jedoch in den Brief, den A von B gleich nach dem Abschluss erhalten hat, sollen es angeblich 15 Euro sein. A dachte sich nicht viel dabei und verlies sich einfach mal auf die Daten im Internet, weil er dachte, dass selbige ja sicherlich aktueller seien.
Nun kommt aber die erste monatliche Rechnung und B verlangt auf einmal doch 15 Euro, wie ja angeblich in dem Brief verarbeitet und aufgezeigt. Aber A verlässt sich nun auf die Daten im Internet und auf das Angebot, was gemacht wurde, mit 10 Euro als Preis. Was muss nun von A bezahlt werden? Wenn B 15 Euro verlangt, hat A dann ein vorzeitiges Kündigungsrecht? Oder muss A nun unbedingt die 15 Euro bezahlen?
Verträge kommen durch Angebot und Annahme zustande. Ob es sich hier um ein Abzahlungsgeschäft handelt und evtl. Schriftform erforderlich ist, sei mal außen vor. Aufgrund der Sachlage ist das hier nicht ersichtlich, im Grunde aber auch Wurscht. A hat dem Händler B ein Angebot gemacht (auf Grundlage der Werbung/Preisinformation des B) und B hat den Vertrag mit dem Brief oder der ersten Lieferung angenommen. Trotzdem in der Angebotsannahme die Rede von einem anderen Preis ist, reagiert A nicht. Natürlich gilt grundsätzlich das Angebot des A als das gültige Angebot, nur sollte A das im Zweifel eben belegen können. Seine Nichtreaktion auf die schriftliche Angebotsannahme des B stärkt seine Position bei einem Widerspruch nicht gerade.
a) Hat A denn einen schriftlichen Beleg über ein "Werbeangebot" des B? A sollte im Zweifel belegen können, dass sich sein Angebot auf das "Werbeangebot" des B bezogen hat.
b) Hat A eine Auftragsbestätigung mit einer erwähnten Summe von 10 € unmittelbar nach seinem Kauf im Netz erhalten oder nur den 15 € Brief?
c) Hat A die Auftragsbestätigung (Annahme, also den 15 € Brief des B) beweisbar erhalten? D. h. per Einschreiben. Wahrscheinlich wird das nicht der Fall sein. Nun könnte A natürlich so tun, als hätte er nie eine Auftragsbestätigung erhalten, was seine späte Reaktion, also einen Widerspruch gegen den 15 € Vertrag, erklären würde.
Vielleicht solltest du die Fragestellungen rund um a) bis c) zur allgemeinen Erhellung näher erläutern.
Die Frage stellt sich mir, ob bei so einem Vertrag nicht doch auch ein Dokument schriftlich ausgetauscht wurde. Damit meine ich einfach, ob nicht neben der Online Bestätigung nicht doch auch ein Vertrag in Papierform vorlag, der dann später noch unterschrieben an den Anbieter zurück geschickt wurde. Spätestens das, was dann hier vereinbart wurde, wäre gültig. Ansonsten besteht hier ein wenig das Problem nachzuweisen, zu welchen Konditionen der Vertrag abgeschlossen wurde. Welche Bestätigung hätte A in dem Fall dafür, dass tatsächlich die Dienstleistung monatlich 10 Euro gekostet hätte? Gibt es hier wenigstens Mails an A?
Ansonsten würde ich, nachdem nicht geklärt ist was für ein Vertrag da abgeschlossen wurde (gab es eine Widerspruchsmöglichkeit?), nicht davon ausgehen, hier ein vorzeitiges Kündigungsrecht zu haben (einen Vertrag kann man nur kündigen, wenn dieser auch gilt – ansonsten muss man ihn nicht kündigen). Denn das kann es ja nur dann geben, wenn die Vertragsbedingungen klar sind. Hier aber sieht A die Sachlage anders als B und es geht nur darum, welche Konditionen vereinbart wurden.
Akzeptiert A den Preis von 15 Euro, dann gibt es ja keinen Grund für B einer Kündigung zuzustimmen. Verträge sind einzuhalten. Wohingegen B natürlich ebenfalls auf den mutmaßlich eigentlichen Preis gehen kann, um A ohne Aufwand als Kunden zu halten.
A sollte in so einem Fall sich möglichst schnell an B wenden und um Aufklärung der Situation bitten bzw. vielmehr auf den unterstellten Irrtum von B hinweisen. Genau dafür wäre es aber gut, wenn A irgendwas hätte, womit B den Preis von monatlich 10 Euro bestätigt. Es ist nicht hilfreich, wenn man dazu nur auf die Angebotsseiten im Internet des Anbieters B verweisen kann.
Die 10-Euro Daten sind für A ja immer noch, persönlich zugeschnitten, wohlgemerkt, im Internet nach Eingabe seiner Kundendaten verfügbar. Demnach müsste doch auch eigentlich der Preis von 10 Euro gelten, weil ja diese 10-Euro Daten vom Anbieter B ursprünglich erzeugt worden sind. Per Brief gab es eben die 15 Euro nun. Und es gibt einen Vertrag und eine Bestätigung, die A noch in elektronischer Form vorliegen hat, wo ganz klar 10 Euro als Preis vermerkt sind. Also müssten doch auch die zehn Euro gelten, oder?
@fcbtill: Das macht die Sache dann wieder einfacher, auch wenn es für A sicher ärgerlich ist, trotz der eindeutigen Lage noch etwas tun zu müssen. Wobei ich mir nicht sicher bin, dass A das machen muss. Es erleichtert und beschleunigt nur den ganzen Prozess bei der Aufklärung!
A sollte einfach dem Händler (hier solle eine Mail reichen) die Sache in einem Zweizeiler erläutern und darauf hinweisen, dass A nur 10 Euro zahlen wird und das A auch gerne eine korrigierte schriftliche Bestätigung erwartet. Mehr sollte nicht von Nöten sein.
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