Erholungsgeld überwiesen bekommen - Was nun?
Ich habe meine Ausbildung im Sommer erfolgreich beendet. Leider, oder wie sich jetzt herausstellt, zum Glück, hat mich die Firma nicht übernommen. Also bin ich nun auf der Suche nach einem Job in meinem Beruf. Als ich etwa 2 Wochen zu Hause war, kam ein Brief vom Betriebsratsvorsitzenden. In dem Brief hat er mir ein Formular mit geschickt, in dem man Erholungsbeihilfe beantragen konnte. Außerdem hat er dazu geschrieben, dass ich das Formular bitte ausfüllen und unterschreiben solle.
Da ich nicht den besten Kontakt zu ihm hatte, habe ich ihn auch nicht nochmals angerufen, um zu fragen, was es mir dieser Erholungsbeihilfe auf sich hat und was man sich darunter vorstellen kann. Das Wort "Erholungsbeihilfe", habe ich auch noch nie zuvor gehört. Daraufhin habe ich direkt im Internet nach gelesen. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist dies eine freiwillige Zahlung vom Arbeitgeber. Diese Zahlung gibt er den Mitarbeitern, die ihm besonders wichtig sind. Dass ich nun als Auszubildende besonders wichtig gewesen bin, kann ich mir nicht denken. Auch gab es immer Unklarheiten zwischen meinem Vorgesetzten und mir. Man solle die Erholungsbeihilfe nutzen, um sich eben zu erholen. Das kann dann so aussehen, dass man z. B. in den Urlaub fährt oder auch in Freizeitparks fährt. Diese "Erholungen" müssen aber wohl nachgewiesen werden, indem man die Quittungen vorlegt.
Nun war es schon etwa einen Monat her, dass ich den Antrag auf Erholungsbeihilfe ausgefüllt und weg geschickt habe. Vor ein paar Tagen, habe ich dann mal einen Blick auf mein Konto geworfen und ich war direkt erstaunt, wieso dort plötzlich mehr Geld war. Als ich mir meine Umsätze angeschaut habe, sah ich, dass mir tatsächlich das Geld der Erholungsbeihilfe überwiesen wurde. Das kommt mir natürlich gerade Recht, da ich zur Zeit immer noch arbeitslos bin.
Nur frage ich mich nun, was ich mit dem Geld anstellen soll. Ich dachte, dass ich dann nochmals einen Bescheid bekomme, in welcher Höhe ich die Erholungsbeihilfe erhalte. Nun wurde mir das Geld einfach aus mein Konto überwiesen. Muss ich jetzt also z. B. in einen Freizeitpark gehen und dies dann auch belegen können? Wird sich da nochmal jemand melden und nach den Quittungen fragen? Kann mir das Geld auch wieder weg genommen werden, wenn ich keinen "Urlaub" mache oder weniger ausgebe?
Ich habe gelesen, dass man von der Erholungsbeihilfe tatsächlich etwas Erholsames machen muss und das auch anhand von Quittungen nachzuweisen ist und zwar innerhalb der nächsten drei Monate. Denn die Erholungsbeihilfe ist steuerlich vergünstigt, man muss darauf nur 25% Steuern zahlen, es fallen keine Sozialabgaben an, dafür ist diese dann aber zweckgebunden. Erlaubt sind etwa Erholungsfahrten oder Ausflüge. Also lass Dir mal was einfallen
Von einem Erholungsgeld habe ich noch nie etwas gehört, aber nach Deiner Schilderung klingt es ein wenig nach Urlaubsgeld. Und wenn wir nun davon ausgehen, es handelt sich um Urlaubsgeld, so bist Du natürlich nicht zwangsläufig dazu angehalten, dieses Erholungsgeld auch als einen Beitrag zur Erholung anzusehen. Steht denn etwas Genaueres in Deinem Ausbildungsvertrag? Den wirst Du ja schon noch aufgehoben haben. Vielleicht wirst Du daraus etwas schlauer.
Bei Leuten, die Urlaubsgelder bezahlt bekommen, ist es einfach eine zusätzliche Auszahlung zum eigentlichen Gehalt. Da ist man definitiv nicht darauf angewiesen, es ausschließlich für einen Urlaub anzuwenden und es im Urlaub auszugeben. Zumal manche Leute in dem Monat, wo das Geld ausgezahlt wird, auch gar nicht in den Urlaub fahren und auch nicht jeder Angestellte in den Urlaub fährt. Manchmal sind andere Ausgaben wichtiger oder es wird zur Seite gepackt und angespart.
Selbst, wenn Du nun zum Betriebsratvorsitzenden kein gutes Verhältnis hast, vielleicht hast Du ja eines zu jemand anderem aus dem Betriebsrat oder Du hast noch Kontakt zu einem/ einer ehemaligen Kollegen/ Kollegin, den/ die Du darauf ansprechen kannst. Ich denke aber mal, dass vielleicht jeder Angestellte dieses Erholungsgeld erhalten hat und vielleicht so seine Leistung gewürdigt hat. Eventuell ist es auch nur einfach eine Anerkennung zum Bestehen Deiner Ausbildung und wurde unter Erholungshilfe ausgezahlt oder dergleichen.
In meinem Ausbildungsvertrag steht überhaupt nicht über diese Erholungsbeihilfe. Und der Begriff war mir vorher auch nicht bekannt. Urlaubsgeld habe ich von der Firma bekommen. Mich wundert es nur einfach, dass man mir das Geld nun einfach so auf mein Konto überwiesen hat. Ich habe schon damit gerechnet, dass man mich nochmals anschreiben wird.
Kontakt mit meiner damaligen Firma, möchte ich nur ungern aufnehmen. Ich habe während meiner Ausbildung und auch jetzt danach noch, viel Negatives erfahren. Man kennt es vielleicht, wie Kollegen untereinander reden. Ich denke, dass ich an das Geld erst mal nicht ran gehen werde.
Ich habe auch noch nie etwas von der Erholungshilfe gehört, aber was soll es, einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Ich an deiner Stelle würde einfach im Betrieb einmal anrufen und mich bedanken, das halte ich schon für wichtig, und dann zu fragen ob es irgendwelche Auflagen oder Empfehlungen für die Verwendung dieser Beihilfe gibt. Auch würde ich mich erkundigen ob Nachweise dafür erforderlich sind und wer diese einfordert. Damit bist du einfach auf der sicheren Seite.
Ja, und dann kann es in den Urlaub gehen oder in ein Konzert oder in das Fitnessstudio. Kino ist ja auch Erholung. Tanken muss man ja auch wenn Tagestripps in die Umgebung macht, ich denke du musst einfach nur ein bisschen kreativ sein. Wenn es an Quittungen mangelt dann geh doch mal am Theater vorbei oder am Hallenbad, da liegen immer alte Eintrittskarten herum .
An deiner Stelle würde ich mal bei Betriebsrat anrufen und einfach ganz blöd nachfragen, bis wann es denn die Quittungen braucht. Denn gehört habe ich davon noch nie was. Und wenn du es nicht zweckmäßig anlegst (weil du es vielleicht auch musst), dann kann es ein Problem geben, weil du ja arbeitslos bist. Ich weiß nicht ob du Arbeitslosengeld bekommt, aber dann könnte das sein, dass dir dies nun als normales Einkommen angerechnet wird.
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